Danke für die Rückmeldung!
Ich verstehe zwei Dinge nicht:
- was hat das mit der Art der Versicherung zu tun? (=privat)
- was meinst du mit Rechtsbrett?
Vielleicht noch als Ergänzung, es geht hier nicht darum, ob
die Kasse das zahlt oder nicht, sondern darum, ob die
aufgelisteten Untersuchungen notwendig und sinnvoll sind für
jemanden, der momentan keine Probleme hat und sich nur
informieren will, was es mit diesem ‚Ohrgefühl‘ 5 Tage zuvor
auf sich haben kann.
Grüße
Sebastian
Servus Sebastian,
wenn Du in einer gesetzlichen Krankenkasse sein solltest, könnten alle diese Maßnahmen sogenannte IGEL-Leistungen sein. Das sind diagnostische oder therapeutisch/prophylaktische Maßnahmen, die man am ehesten als ‚nice to have‘-Medizin bezeichnen könnte. Sie werden gesetzlich Versicherten angeboten (populäres Beispiel: zusätzliche Ultraschall-Untersuchungen bei Schwangeren), werden aber nicht als notwendig verstanden. Sonst müßten sie nämlich im Sachleistungskatalog der Vertragsärzte enthalten sein und nicht aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen. Als Zahnarzt kann ich solche IGEL Leistungen nicht identifizieren, die Zusammenstellung mutet mich aber so an. Manche Ärzte erwecken in den gesetzlich versicherten Patienten den Eindruck, als beginne moderne Medizin erst im IGEL-Bereich. Das wäre übertrieben. Andererseits wird es nicht mehr lange dauern, bis (vor allem in strukturschwachen Gebieten) Hausärzte nur noch durch die Vermarktung von Zusatzleistungen überleben können.
Beim privat versicherten Patienten können Ärzte eher konfliktfrei Maßnahmen vornehmen, deren Notwendigkeit bei genauerer Betrachtung strittig wäre, weil zwischen möglich -, nützlich -, und notwendig ein weites Feld liegt. Für Dein spezielles Problem („habe ich wirklich Wasser im Ohr, muß man etwas dagegen tun?“) sind IMO die wenigsten der vorgenommenen Maßnahmen relevant, zu einer gründlichen Erstuntersuchung mögen sie dazugehören.
Vom ‚Rechtsbrett‘ habe ich geschrieben, weil es in w-w-w natürlich auch juristische Experten gibt, die eine Meinung dazu haben könnten, ob der HNO-t unerlaubte Handlungen ohne vorherige Aufklärung begangen hat. Invasive Maßnahmen ohne wirksame Einwilligung sind auf jeden Fall Körperverletzung.
In Deinem Fall (wenn Du Privatpatient sein solltest) kann es Dir passieren, daß die Versicherung versucht, Streichungen bei der Erstattung vorzunehmen - dann mag es sein, daß aus Deiner fachlichen Neugier (‚war das alles wirklich nötig?‘) verständlicher Ärger wird.
Fazit: wenn Du ohnehin schon recht lange keine HNO-Praxis von innen gesehen haben solltest, betrachte das Ganze als gründliche Bestandsaufnahme Deines Audio-equipments. Wenn Du gesetzlich versichert sein solltest, könntest Du bei dem Arzt fragen, ob er auch was gegen Sprachfehler tun kann - Du hättest Schwierigkeiten beim ‚Nein‘- Sagen 
Kai