Olde English Bulldog, soll ins Tierheim

Schönen guten Tag,

mein Freund hat ein OEB. Ein OEB ist ja kein Listenhund. Nun habe ich aber gehört, das das liebe Ordnungsamt in Brandenburg die ersten OEB Besitzer auffordert diese ins Tierheim zugeben. Schreiben habe ich gesehen.

Die Begründung:

Die Olde English Bulldogge ist eine von der FCI nicht anerkannte Hunderasse, kann somit nicht als Listenhund geführt werden. Da die ursprüngliche Zucht aus etwa 50 % englische Bulldogge sowie jeweils 1/6 der Rassen Bullmastiff, American Bulldog und American Pit Bull Terrier entstand, ist es verboten diese Hund in Brandenburg zuhalten/zuzüchten.

Auszug: Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Brandenburg)

(2) Hunde folgender Rassen oder Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gelten auf Grund rassespezifischer Merkmale oder Zucht als gefährliche Hunde im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1:

American Pitbull Terrier

Also, OEB hat zu 1/6tel Pitbull drin und das ist verboten…

Der OEB meines Freundes zeigt keine Aggressionen gegenüber Menschen oder anderen Hunden. Er ist mehr ängstlich wenn er neue Begegnungen hat, mein French muss ihn immer beschützen.

Was können wir tun das mein French Bulldog seinen besten Freund nicht verliert?

MfG

Hallo, nun,davon habe ich,bis jetzt, nie gehört. Diese Hunde (oder 1/6 davon) zu halten,ist in Deutschland nicht verboten, nur an Auflagen geknüpft. Diese sind jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden (teilweise sogar von Stadt zu Stadt!)

  1. Voraussetzung dafür ist der ,sogenannte, „Hundeführerschein“ (lt.Gesetzestext: Sachkundeprüfung zum Führen,Halten und Ausbilden, als gefährlich eingestufter Hunderassen)Wo und wie man diesen erlangen kann,weiß der zustängige Amtstierarzt, welchen Sie wiederrum über die Stadtverwaltung finden.

Meist bieten die ortsansässige Tierschutzeinrichtungen diese Ausbildung(meist nur 1 Wochenende)an.
2. Kann das Ordnungsamt, einen,sogenannten,Wesenstest fodern(beinhaltet u.a. das durchqueren einer Menschenmenge, schreiende Kinder auf Spielplätzen, Leute mit Behinderungen u.ä.)Dieser Test ist jedoch nicht zwingend,er wird meist angeordnet nach Beißangriffen auf Menschen.
3. Kann das Ordnungsamt (je nach Ausgang des Testes) verlangen,daß der Hund nur mit Maulkorb und Leine die Wohnung verlassen darf.
4. Können Sie auch mit Ihrem Tierarzt darüber sprechen.
5.Vielleicht ist es gar nicht Ihr Hund, er gehört der Oma und die wohnt in Berlin!

Die Aussage, einen solchen Hund ins Tierheim zu bringen, ist irrational, da „richtige Kampfhunde“ (welche es übrigens gar nicht gibt, mich hat ein Pudel angegeriffen!), von dort kaum noch vermittelt werden können.
Mein Tipp: Kämpfen Sie, Facebook ist eine gute Plattform dafür, laden Sie Fotos von dem Süßen hoch, auch bei wer-kennt-wen.de, oder Tiere.de, DogSpot.de, trifft man Gleichgesinnte.
Vielleicht schaffen wir es gemeinsam, diesen Wahnsinn zu beenden. 1/6!!! Pittbull, was soll das denn???
Gerne wieder.
LG Simone

Hallo,

Dein Freund knnte einen „Wesenstest“ mit dem Hund machen- wäre das einzige, was mir im Moment einfällt.
Da das Ordnungsamt anscheinend sehr „Kurzsichtig“ , würde es sich mit Züchtererklärungen oder Gutachten sicher nicht zufrieden geben ?!
Dein Freund knnte sich auch beim Tierschutz oder „Kampfhunde“- Vereinigung erkundigen.
Ich hab so etwas noch nie gehört- Gott sei Dank unterscheidet man bei uns nicht so kleinkarriert!

LG Ingo

Hat der Hund einen wesenstest gemacht?
wie alt ist der hund?
in der hundeverordnung brandenburg steht eindeutig das „gefährliche“ hunde einen wesenatest machen können!
also hat man das recht den hund testen zu lassen.
natürlich sollte der halter sachkundig sein!
Die hunde darf man halten jedoch nicht züchten!

und bitte lest euch die verordnung genau durch!
wenn noch probleme sind nochmal anschreiben und vllt telefonieren.

gruss werner

Der Hund hat keinen Wesentest gemacht. Würde auch nix nützen da er mit Stufe 1 eingestuft ist.

American Pitbull Terrier,
American Staffordshire Terrier,
Bullterrier,
Staffordshire Bullterrier und
Tosa Inu

Gelten als unwiderlegbar gefährlichen Hunde, dessen Haltung im Land Brandenburg verboten ist.
Ich habe das Schreiben mal hochgeladen.
Unwiderlegbar gefährlichen Hunde, dessen Haltung im Land Brandenburg verboten ist.

http://s1.directupload.net/file/d/3108/bfdml55i_jpg.htm