Schönen guten Tag,
mein Freund hat ein OEB. Ein OEB ist ja kein Listenhund. Nun habe ich aber gehört, das das liebe Ordnungsamt in Brandenburg die ersten OEB Besitzer auffordert diese ins Tierheim zugeben. Schreiben habe ich gesehen.
Die Begründung:
Die Olde English Bulldogge ist eine von der FCI nicht anerkannte Hunderasse, kann somit nicht als Listenhund geführt werden. Da die ursprüngliche Zucht aus etwa 50 % englische Bulldogge sowie jeweils 1/6 der Rassen Bullmastiff, American Bulldog und American Pit Bull Terrier entstand, ist es verboten diese Hund in Brandenburg zuhalten/zuzüchten.
Auszug: Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Brandenburg)
(2) Hunde folgender Rassen oder Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gelten auf Grund rassespezifischer Merkmale oder Zucht als gefährliche Hunde im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1:
American Pitbull Terrier
Also, OEB hat zu 1/6tel Pitbull drin und das ist verboten…
Der OEB meines Freundes zeigt keine Aggressionen gegenüber Menschen oder anderen Hunden. Er ist mehr ängstlich wenn er neue Begegnungen hat, mein French muss ihn immer beschützen.
Was können wir tun das mein French Bulldog seinen besten Freund nicht verliert?
MfG