Oldtimer als Firmenwagen

Hallo Ihr Experten,

nehmen wir mal an, in einem Unternehmen steht der Kauf eines neuen Firmenwagens an. Spricht da nicht einiges für einen Oldtimer. Neben vergünstigten Steuern und Versicherungskosten, entstehen bei der Anwendung der 1%-Regelung auch nur minimale Kosten für den, der den Firmenwagen fahren wird (privat wie geschäftlich).
Bsp. ein 504er Peugeot, Cabrio, Bj.1970, Zustand 1-2 (also nahezu perfekt) ist für 13.000-15.000 erhältlich. Setzt man den Listenpreis zu Grunde, zahlt der Fahrer des Wagens unter € 100,00.
Das Unternehmen profitiert dabei auch vom Wertzuwachs des Oldies.

Das klingt alles so gut, da muss doch ein Haken sein. Oder?

D.

Hallo Daniel,

nehmen wir mal an, in einem Unternehmen steht der Kauf eines
neuen Firmenwagens an. Spricht da nicht einiges für einen
Oldtimer. Neben vergünstigten Steuern und Versicherungskosten,
entstehen bei der Anwendung der 1%-Regelung auch nur minimale
Kosten für den, der den Firmenwagen fahren wird (privat wie
geschäftlich).
Das klingt alles so gut, da muss doch ein Haken sein. Oder?

Ich denke, ein Firmenwagen im üblichen Sinne zeichnet sich durch eine hohe (zeitl.) Verfügbarkeit und umfassende Nutzungbarkeit (Autobahnfahrt, Zuladung). Dies würde ich als FA-Prüfer bei einem Oldtimer als einzigsten oder personengebunden Dienstwagen a priori verneinen und mir dies im Einzelfall darlegen lassen.
Anders würde ich die Sache bei Werbefahrzeugen sehen, d.h. der uralte Bierlaster, der anlässlich Männertag, Kirmes, Weihnachten und Betriebsjubiläum einmal durch die Region fährt…

Ciao maxet.

Hi maxet,

Ich denke, ein Firmenwagen im üblichen Sinne zeichnet sich
durch eine hohe (zeitl.) Verfügbarkeit und umfassende
Nutzungbarkeit (Autobahnfahrt, Zuladung). Dies würde ich als
FA-Prüfer bei einem Oldtimer als einzigsten oder
personengebunden Dienstwagen a priori verneinen und mir dies
im Einzelfall darlegen lassen.

Sorry, aber warum sollte sich das FA dafür interessieren? Es sind deine Kosten, die du als Unternehmen erwirtschaften mußt. Es ist dein Unternehmen, deine Entscheidung. Ein solches Fahrzeug ist genau so nutzbar als PKW wie jedes andere neue auch. Das sind keine Argumente, die gegen einen Oldtimer sprechen.
Einer meiner Kunden hatte mal eine Montags-Möhre erwischt (die mit einem Stern vorne). Was glaubst du, was die Zuverlässigkeit dieses teuren neuen Wagens anbetraf? Die ging gegen Null.

Dein Unternehmen muß für die Kosten gerade stehen. Und es ist IMHO auch angemessen. Würdest du einer Aushilfe einen neuen Porsche kaufen, dann gäbs Probleme.
Verdeckte Gewinnausschüttung könnte auch ein Problem werden, aber IMHO auch nicht in diesem Fall.

Nein, ein Oldtimer ist kein besonderes Problem. Eher ist es das Thema Betriebskosten, was die Kasse belasten könnte.

mfg Ulrich

hallo,

naja, hier wird man noch differenzieren muessen. wird das unternehmen als selbststaendige GmbH betrieben, wird es keine probleme geben.

liegt jedoch ein einzelunternehmen vor, möchte ich meinen, das es sich um notwendiges privatvermögen handeln wird. zumindest wird man nach bekannt werden ein fahrtennachweis verlangen, der aufzeigt, dass min. 10% betriebliche fahrten vorliegen.

ansonsten: versuchen!

mfg vom
showbee

Hi,

liegt jedoch ein einzelunternehmen vor, möchte ich meinen, das
es sich um notwendiges privatvermögen handeln wird. zumindest
wird man nach bekannt werden ein fahrtennachweis verlangen,
der aufzeigt, dass min. 10% betriebliche fahrten vorliegen.

Das Problem wirst du aber mit jedem Fahrzeug haben, solange es nicht erkennbar nur geschäftlich gefahren werden kann, wie z.B. ein Transporter.

mfg Ulrich

Hallo,

der Haken kann (muß aber nicht) darin bestehen, daß du evtl. die vergünstigten Steuern und Versicherungsbeiträge eben nicht abgreifen kannst, sondern hierbei voll zuschlagen mußt.

Der Gesetzgeber schreibt nämlich bezüglich der „historischen“ (und somit Kraftfahrzeugsteuerbegünstigten) Zulassung vor, daß das Fahrzeug ausdrücklich „überwiegend zur Pflege des kraftfahrzeughistorischen Kulturgutes“ genutzt werden muß.
Bei einem gewerblich genutzten Fahrzeug wird der Wagen aber hauptsächlich zum Erwerb von Einkünften genutzt, also eben nicht zur „Pflege kraftfahrzeughistorischen Kulturgutes“.
beides gleichzeitig geht nämlich nicht …
Also KANN dir das Finanzamt hierbei schon einmal einen Strich durch die Rechnung machen.
Bei einem 1.6-Liter-Peugeot mag das evtl. leichter zu verschmerzen sein als bei einem 7-Liter-Cadillac, aber das Problem sollte erkennbar sein.

Auch die Versicherung könnte möglicherweise den Kopf schütteln und sagen „wir versichern zum Oldtimer-Tarif nur die Fahrzeuge, bei denen wir von einer relativ geringen Fahrleistung und schonender Behandlung ausgehen“ - was bei Firmenwagen nicht prinzipiell der Fall sein wird.

Wenn du das also bei deiner Kalkulation berücksichtigst und dann immer noch mit dem Ergebnis einverstanden bist - ja, dann kannst du getrost zum Oldtimer-Dienstwagen greifen!
(Aber Vorsicht: alte Autos verlangen üblicherweise nach mehr Zuwendung und Pflege als Neuwagen, also schaffe am besten auch gleich eine Rücklage für unvorhergesehene Reparaturkosten! Diese werden nämlich kommen, ob du willst oder nicht …)

Schönen Gruß,
Robert
*selbst Oldtimer-Fahrer*