angenommen es soll ein Oldtimer aus den 70er Jahren aus der Türkei nach Deutschland eingeführt werden.
Welchen Weg muss man gehen, welche Gebühren würden anfallen und welche Behörden muss man aufsuchen?
Dürfte das Fahrzeug auf deutschen Straßen bewegt werden, wenn es keinen 100 %-tigen Originalzustand mehr hätte (z. B. durch Umbau auf LPG)?
Wenn nicht: Dürfte man das Fahrzeug trotzdem einführen, ohne es auf deutschen Straßen bewegen zu wollen (als Garangenauto zum Beispiel)?
Welchen Weg muss man gehen, welche Gebühren würden anfallen und welche Behörden muss man aufsuchen?
Einfuhr, also Zoll.
Wenn das Fahrzeug auch betrieben werden soll: TÜV, HU, Abgas und dann zum Straßenverkehrsamt.
Die lezten Sachen kann man natürlich weglassen, wenn das Fahrzeug museumsartig aufbewahrt werden soll; dann darf es nur nicht in den öffentlichen Straßenverkehr gelangen.
Dürfte das Fahrzeug auf deutschen Straßen bewegt werden, wenn es keinen 100 %-tigen Originalzustand mehr hätte (z.B… durch Umbau auf LPG).
Wenn der Wagen durch den TÜV kommt und man beim Straßenverkehrsamt war und sein Nummernschild hat, dann darf man es betreiben.
Wenn nicht, dürfte man das Fahrzeug trotzdem einführen, ohne es auf deutschen Straßen bewegen zu wollen (als Garangenauto zum Beispiel)?
Ja, dann ist das Auto halt ein großer Briefbeschwerer.
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Wie sieht es aus, wenn man das Fahrzeug in der Türkei angemeldet läßt und damit nach Deutschland fährt?
Man fährt ja schließlich auch von z.B. Deutschland nach Spanien oder Kroatien in den Urlaub mit seinem deutschen PKW.
Genauso, kommen ja auch aus Frankreich oder der Schweiz Besucher mit Ihrem eigenen PKW nach Deutschland.
Quasi wie wenn ein Tourist aus der Trkei mit seinem Auto nach Deutschland zu besuch kommt.
Prinzipiell ja, es muss dann aber trotzdem darauf geachtet werden, dass das Fahrzeug den Sicherheitsvorschriften der BRD entspricht sobald eine deutsche Straße befahren wird. Wenn man angehalten wird und die Polizei Kontrolle durchführt und Sachen zu beanstanden hat kann es von einer Geldstrafe bis hin zur augenblicklichen Stilllegung des Fahrzeuges gehen.
Ist das selbe wie bei den LKWs die bei „Achtung Kontrolle“ im Fernsehen kontrolliert werden.