Oldtimer Traktor Blinkanlage

Hallo,

braucht man für einen Vorkriegs-Oldtimer Traktor für eine Straßenzulassung eine Blinkanlage (gab es damals noch nicht).
Wenn ja,mit Warnblinker?
Wie sieht es mit Bremslicht und Hupe aus?
Beleuchtung hat er.
Müsste man nachrüsten und entspricht halt dann nicht mehr dem Original-Zustand was dann evtl. mit einer H-Zulassung schwierig wird?

Danke.

Gruß, Jakob

Hallo!
Lies mal hier rein, es ist m.E. nach gut (und von kompetenter Stelle) erklärt)

Wie ich es gelesen und verstanden habe müsstest Du nichts nachrüsten, außer dem Lenkradschloss oder vergleichbare Wegfahrsperre. Und da gäbe es auch noch Ausnahmen, wenn gar nicht machbar.
Eine ,auch freiwillige, Nachrüstung würde aber eine H-Zulassung nicht gefährden.

MfG
duck313

Moin,
steht auch hier

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

§ 72 Übergangsbestimmungen

(1) Für Fahrzeuge sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge, die vor dem 5. Mai 2012 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften einschließlich der für diese Fahrzeuge erlassenen Nachrüstvorschriften fort.
steht auch in Duck313’s Link und weiter müssen für Land- und Forstwirtschaftliche (Zug)Maschinen die Beleuchtungskörper noch nicht mal Prüfzeichen haben, will sagen, dass da ohnehin die Vorschriften lascher sind.
Dein Renntrecker wird bis 25km/h haben und muss dann nicht so viel können.
Bremslicht und Hupe wird zu der Bauzeit genausowenig ab Werk gewesen sein, wie Blinker.
Grüße ynot

Danke für die Antworten!

Der Traktor läuft ca. 15 km/h und ist Baujahr 1938.
Die Frage ist,ob ich ohne Blinker usw… dann TÜV bekomme.
Fahrzeugbrief ist aus der ehem. DDR und wurde 1959 zum letzten Mal ausgestellt.
Später war der vermutlich in einer Scheune abgestellt und wurde vor ein paar Jahren komplett restauriert.
Ist also nicht mehr ganz Originalzustand (neu lackiert usw…)
Bin mir gar nicht sicher ob der überhaupt mal Scheinwerfer hatte.Lässt sich nicht mehr nachvollziehen.
Blinker usw… gab es damals noch nicht.

Danke!

Gruß, Jakob

Ach ja,

die Erstzulassung steht nirgends. Der Originalbrief existiert nicht mehr von 1938. Der DDR-Brief wird evtl. nicht gültig sein?