Aber man muss doch seine Berechtigung nachweisen, das man ihn auf sich zulassen darf.
Dazu braucht man i.d.R. einen Kaufvertrag. Beim Kauf und Zulassung eines Gebrauchten ist das der Normallfall.
Der Name allein im Brief ist kein Nachweis über die Eigentumsverhältnisse !
Wenn ihr also den Wagen wirklich geerbt habt, etwa es steht im Testament drin " Meinen geliebten DB sollen meine Kinder … erhalten". dann ist die Sache doch (ziemlich)klar.
Wenn nichts über das Auto steht, ist es sehr schlecht. Dann müsst ihr euch mit den möglichen tatsächlichen Eigentümern/Erben des Autos auseinandersetzen.
Ein Kaufvertrag ist leider nicht aufgetaucht und ein Testament hat mein Schwiegervater nie verfasst.
Das Erbe wurde von einem Notar zu gleichen Teilen auf meine Frau und ihre Schwester verteilt, aber Hier wurden nur das Haus und die Schulden schriftlich niedergelegt.
Es existieren zwar noch Zeugen die bestätigen könnten, dass der DB meinem Schwiegervater gehört hatte, aber ob dies etwas bringt?
Also trat wohl gesetzliche Erbfolge ein und es erbten die 2 Kinder alles.
Natürlich auch den PKW, es sei denn, der ist bereits zu Lebzeiten übertragen worden. Nur müsste das ja die 2. Erbin nachweisen können. Allein die Eintragung auf ihren Namen ( als Halterin) besagt noch nicht, das der PKW auch rechtlich ihr allein gehört.
Es wäre ein aber zumindest ein Indiz.
Sonst eben beide Erben gemeinsam. Die müssen sich nun einigen, wie man Sachwerte aus dem Erbe zu Geld macht oder wie man es einvernehmlich aufteilt.
Deine Frau als Erbin hat kein Anrecht auf den PKW , und Du natürlich überhaupt nicht.
Das geht nur unter den 2 Erben gemeinsam.
Das mit der Erbfolge der beiden Töchter ist mir schon klar, und da gebe es auch überhaupt keine Schwierigkeiten.
Nur ist es aber so, dass mein Schwiegervater den Wagen auf seine bereits vor ihm verstorbene Freundin zugelassen hatte und diese 2 Söhne hatte, die wir erstmals bei ihrer Beerdigung kennengelernt hatten.
Dieses kennenlernen war sehr Peinlich und wir wussten damals noch nicht dass seine Freundin als Fahrzeughalter im Brief eingetragen war, denn mein Schwiegervater sprach bei dem DB immer von seinem Schätzchen.
Bezüglich einer Einigung mit den Söhnen seine Freundin sehe ich schwarz.
Aber die Söhne als Erben der Freundin stehen doch rechtlich genau so da wie Du bzw. deine Frau.
Keiner hat einen echten Eigentumsnachweis über das Auto. Freundin war nur Halterin.
Mehr als ein Indiz man sei auch Eigentümer ist die Eintragung in den Kfz-Papieren nicht, auch nicht ob man selbst Versicherung und Kfz-Steuer bezahlte.
Man müsste halt klagen, um feststellen zu lassen, wer Eigentümer des Wagens ist. Dazu braucht man aber auch was schriftliches, ersatzweise klare Aussagen.
Die Söhne werden von ihrer Mutter vielleicht auch gehört haben " den hat mir mein Freund geschenkt".
Von den Söhnen dieser Frau wurde der erste kurz nach der Geburt ins Heim abgeschoben und der zweite lebte bei ihrer Mutter bis diese starb.
Kontakt hatte sie unseres Wissens kaum zu ihnen.
Sie verstand es nur gut das Erbe des Vaters meines Schwiegervaters durchzubringen und danach Kredite aufzunehmen die zum Teil mit 10% verzinst waren und welche mein Schwiegervater auch einfach unterschrieb.
Von den Schulden wollten die Söhne natürlich nichts wissen, sodass wir diese begleichen mussten.
Geschenkt hatte mein Schwiegervater ihr sicherlich nicht den DB, denn es war sein Schatz.
Er lies ihn nur auf sie zu, da die Vermögensaufteilung mit seiner Ex Frau noch nicht geregelt war.
Diesen beiden Söhnen gönne ich nach ihrem Auftritt bei und nach der Trauerfeier ihrer Mutter gar nichts, zumal sie beim Bestatter zwar den Auftrag unterschrieben haben, aber nicht für die kosten aufkamen und nie wieder von sich hören ließen, und wir somit für die Kosten aufkamen.
Wenn wir den Wagen nicht auf uns zugelassen bekommen brauche ich ihn auch nicht Restaurieren zu lassen und wir werden ihn dann evtl. in Teilen veräußern oder verschrotten lassen, denn sonst nimmt er immer nur einen Garagen Stellplatz weg.
Ich habe bei der Zulassung eines Gebrauchtwagens noch nie einen Kaufvertrag vorlegen müssen! Auch musste ich keinerlei sonstige Berechtigung vorweisen.
Ja, Du hast Recht. Ich auch noch nicht.
Offensichtlich deswegen, weil ja die Eintragung gar nichts mit Eigentum zu tun hat.
Also könnte auch ein Autodieb den Wagen regulär auf sich anmelden ?
Wenn Diebstahl noch nicht angezeigt und Kennzeichen in Fahndung wäre ?
Komischerweise braucht man aber eine Vollmacht um den Wagen seiner Frau z.B. umzumelden, wenn die nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen kann.
Die söhne wissen von dem Auto und haben am Tag der Beerdigung auch ein Auge darauf geworfen, da ihre Mutter aber nie einen Führerschein besaß und mein Schwiegervater ziemlich Resolut auf sie zugegangen ist haben sie nicht weiter gestochert.
Wenn sie an den Wagen dran gekommen wären hätten sie ihn zu 100% verscherbelt und den Erlös in Alkohol umgesetzt.
Ich war heute beim TÜV und Landratsamt und habe mich erkundigt.
Die TÜV Abnahme würde für den seit ca. 20 Jahren stillgelegten DB inkl. AU und H Abnahme ca. 140€ kosten.
Eine sogenannte Vollabnahme wie noch vor einigen Jahren gibt es nicht mehr.
Vom Landratsamt bekam ich die Auskunft dass ich bei Vorlage des KFZ Briefes den DB auf meine Frau oder mich anmelden könnte.
Der alte Brief wird dann entwertet und ein Neuer ausgestellt.
Nur falls der Brief nicht mehr existiere würde es da weitere Nachforschungen geben.
Das heißt dann praktisch, wer den Brief hat, dem gehört das Auto.
Jetzt kann ich den geliebten CE meines Schwiegervaters durchsehen und falls nötig richten lassen, damit wir ihn zulassen und in ehren halten können.