Ich habe in I.Instanz ein Feststellungsurteil erstritten. Ohne daß in dieser Sache, um die es mir hier geht, Berufung oder Anschlußberufung eingelegt war, hat das OLG (neue Bundesländer), dieses - rechtskräftige(!) - Urteil aufgehoben. Dies im Zusammenhang von anderen Streitgegenständen, die ordnungsgemäß in die Berufung gegangen.
Wer kann mir dazu Fundstellen nennen? - Danke!
Alexander Böker
nur ein klitzekleiner Tip
Hallo Alex77,
Ich habe in I.Instanz ein Feststellungsurteil erstritten. Ohne
daß in dieser Sache, um die es mir hier geht, Berufung oder
Anschlußberufung eingelegt war, hat das OLG (neue
Bundesländer), dieses - rechtskräftige(!) - Urteil aufgehoben.
Dies im Zusammenhang von anderen Streitgegenständen, die
ordnungsgemäß in die Berufung gegangen.
Wer kann mir dazu Fundstellen nennen? - Danke!
Wenn Du uns verrätst, um welches Rechtsgebiet (§ BGB) es geht und welches OLG das aufgehoben hat bzw. vor welchem Amtsgericht deine Entscheidzung fiel, wird die Chance auf eine Antwort sicher grösse.
Tschuess Marco.