OLG-Urteil zu § 315c / 142 StGB

Hallo! Gibt es ein OLG-Urteil für folgenden SV: A trinkt in der Gaststätte zwei Schnaps und zwei Bier, verläßt anschließend mit dem PKW die Örtlichkeit, verursacht dabei eine VU-Flucht. Erst in den Folgetagen stellt er sich der Polizei. Sein Promillewert wird anhand der bekannten Formel errechnet und der Gastwirt bezeugt den Alkoholkonsum!!
Wo könnte man dazu das passende OLG-Urteil finden?

Guten Tag,

  1. Herrn Google zu 2 Schnäpsen und 2 Bier einladen und dazu befragen…gibt einiges zu lesen…

  2. alleine im stillen Kämmerlein mit nem Sixpack, die diversen Online-Auftritte der OLGs durchforsten und deren Suchmaschinen nutzen…
    z. B. hier: http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe2/index.php

  3. Einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen…sollte man aber schon eine Flasche Schnaps und ein kleines Fäßchen Bier mitnehmen…

nüchterner Gruß
MG

Hallo,

um so etwas abzuhandeln, braucht’s nur ein Amtsgericht, ein OLG ist dafür etwas „oversized“.

Gruss

Iru

  1. Herrn Google zu 2 Schnäpsen und 2 Bier einladen und dazu
    befragen…gibt einiges zu lesen…

  2. alleine im stillen Kämmerlein mit nem Sixpack, die
    diversen Online-Auftritte der OLGs durchforsten und deren
    Suchmaschinen nutzen…

z. B. hier: http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe2/index.php

  1. Einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen…sollte man
    aber schon eine Flasche Schnaps und ein kleines Fäßchen Bier
    mitnehmen…
  1. wer-weiss-was schliessen

wäre aber verdammt schade, denn solche … Antworten kriegt man bei google nicht.

Roland

tach auch,
es stellt sich die frage, warum ein olg - urteil zu diesen straftaten bemüht wird.
2 bier und 2 schnaps sind für einen durchschnittlichen menschen der 80 kg wiegt ca. 0,5 bis 0,6 promille. bedeutet eine trunkenheitsfahrt mit unfallfolge und anschließender fahrerflucht (straftat).stellt sich die weitere frage, was denn der gastwirt bezeugen soll…und was am folgenden tag ein alkotest beweisen soll.
warum soll das olg bemüht werden? die fahrerlaubnis ist sicher für 3 monate weg. alternativ gibt es eine saftige geldstrafe und 1-3 monate entzug der fahrerlaubnis. anschließend wird die führerscheinstelle eine mpu einfordern.
sicherlich zu recht, denn mit 0,6 promille im blut ist jeder noch herr seiner sinne, so dass die unfallflucht als vorsatz geahndet wird.
ein olg wird das sicherlich nur bestätigen.
mfg
mpu24

solche vt sind fehl am platze. richtig verurteilen pappe weg und mal laufen, bis der kopf wieder klar ist.

h.

Hallo

Wo könnte man dazu das passende OLG-Urteil finden?

Im http://www.juris.de/jportal/index.jsp findet man es.

Ich habe Juris befragt und 318 OLG-Entscheidungen gefunden, die sich mit VU-Flucht und Alkohol auseinandersetzen.

Vielleicht solltest du deine Frage etwas konkretisieren?

Iru

solche vt sind fehl am platze. richtig verurteilen pappe weg
und mal laufen, bis der kopf wieder klar ist.

Ja, Betrunkene, Oberlehrer und Menschen, die ungefragt die Eignung anderer zur motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr anzweifeln sollte man aus dem Verkehr ziehen…! :wink:

M.

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ja lasse ober mal weg dann passts… :smile:

Hallo,

es stellt sich die frage, warum ein olg - urteil zu diesen
straftaten bemüht wird.

Dir ist bekannt, dass man in Deutschland gegen ein Urteil Rechtsmittel einlegen kann?

Wenn alles so klar und eindeutig wäre, bräuchten wir ja nur Amtsgerichte. Ach was, dann könnte der zuständige Polizist doch eigentlich gleich vor Ort urteilen und vollstrecken.

Was soll auch so ein Quatsch wie Gerichtsverfahren mit Beweisaufnahme und -würdigung, Anwalt und so. Ist doch eh alles klar…

Gruß

S.J.