Oma des Verlobten nahe Angehörige?

Hallo,

folgendes Problem:
Die Oma meines Verlobten ist verstorben. Beerdigungstermin ist an dem Tag, wo ich ein Personalgespräch habe. Dieses sollte erst in Bonn stattfinden, wurde aber nach Berlin verlegt, da ich schwanger bin und mein FA mir fliegen untersagt hat und mit der Bahn 10 Stunden einfach unzumutbar sind.
Nun wollte ich den Termin verschieben wegen der Beisetzung aber mir wurde gesagt, darauf lassen sie sich nur ein, wenn es ein naher Angehöriger ist und ich dann die Sterbeurkunde vorlege weil sie mir ja schon so „entgegen gekommen sind“…
Ich bin grad echt total außer mir. Wie geschmacklos ist das denn?
Zumal ich dann an diesem Tag nervlich eh nicht in der Lage für ein vernünftiges Gespräch wäre.
Wenn wir verheiratet wären, wäre sie eine nahe Angehörige aber ist das auch schon so, wenn man „nur“ verlobt ist?
Zu meinem Arbeitgeber falls das eine Rolle spielt, ich diene dem Staat, ich bin verbeamtet auf Probe.

Ich hoffe, mir kann jemand helfen… bin sehr traurig darüber…

Danke schonmal…

Hallo Sajah,

auch nach der Heirat wäre seine Großmutter keine nahe Angehörige von dir.
Manche Tarifverträge stellen Sonderurlaub bei den eigenen Eltern, manche auch bei den Schwiegereltern, aber wenige Großeltern und schon gar nicht wenn es nicht die eigenen sind.

Über geschmacklos lässt sich streiten, aber dein Arbeitgeber ist im Recht.

Evtl. lässt der Arbeitgeber mit sich reden, dass das Personalgespräch zeitlich so gelegt wird, dass du die Möglichkeit hast zur Beerdigung zu gehen.

Grüße Bröselchen

Hallo,

da du nicht verheiratete bist, ist es keine Angehörige.

Ich glaube nicht, daß du das Personalgespräch verschieben kannst.

Da du für die Beerdigung der zukünftigen „Schwieger-Oma“ auch keinen Anspruch auf Dienstzeitbefreiung hättest -auch wenn ihr verheiratet wärt-, wirst du hier wohl in jedem Fall den kürzeren ziehen.

Außerdem hat die Oma eh´nix mehr davon, du wirst allerdings noch Lebenszeitbeamter werden wollen, deshalb: lieber zum Personalsgespräch, daß über die nächsten 40 Jahre deines Lebens entscheiden könnte als einen Nachmittag bei Kaffee und Kuchen…

grüße
miamei

Hallo Bröselchen,

erstmal danke für deine Antwort.

Als Angehöriger lt. BGB zählen Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie.

Lt. § 1590 BGB wäre seine Oma mit mir verschwägert in gerader Linie wenn wir verheiratet wären, also wäre sie eine Angehörige.

Deswegen wollte ich wissen, wie es sich bei einem Verlöbnis verhält, quasi da es ja eine „eheähnliche“ Gemeinschaft ist.

Ich frage unter anderem deswegen, weil derjenige, der für das Gespräch zuständig ist, mich nicht leiden kann und einfach versucht, seine Macht an mir auszuspielen und in dem Fall finde ich das besonders geschmacklos.

LG

Danke für die Antworten…

Du schwurbelst hier mit Begriffen umher, dass einem schwindlig werden kann. Der § 1590 hat damit irgendwie so gar nichts zu tun.

Du hast selber an anderer Stelle geschrieben, dass es auf die verwandtschaftliche Nähe ankommt. Das ist für Beamte sogar rechtlich geregelt, ansonsten im Tarifvertrag und dann meist Auslegungssache.

http://bundesrecht.juris.de/surlv/__12.html

Wie du siehst, würdest du laut Beamtenrecht noch nicht einmal Sonderurlaub beim Tod der Eltern deines Ehegatten (ergo der Schwiegereltern) bekommen! Von der eigenen Oma ist da nicht die Rede, schon gar nicht von der Oma des Ehegatten und von der Oma des „eheähnlichen“ Partners, Verlobten, etc. so überhaupt nicht.

Vielleicht drehst du emotional mal ein, zwei Runden zurück. Das hier hat mit Macht ausspielen nichts zu tun. Und geschmacklos ist das auch nicht!

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Wie sehr ich emotional bin oder nicht, ist wohl meine Sache.

Und aufgrund einer Erkrankung die ich habe, kann ich noch nicht mal was dafür und schwanger bin ich außerdem noch, da ist man sowieso labiler.

Auf solche Kommentare kann ich verzichten.

Danke.

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ich stell mir jetzt mal vor, ich wäre oma und meine schwiegerenkelin wäre verhindert, weil ein wichtiges berufliches gespräch für die junge frau ansteht, was ggf. ihr weiteres leben sowie das meines enkelkindes beeinflusst.

ich würds verstehen und was der rest der meute sagen würde, wäre mir egal. mir wäre wichtiger, dass für die jungen leute das leben weitergeht und das möglichst gut und glücklich.

meine oma sagte mir im übrigen mal: abschied nimmt man im herzen und nicht unbedingt auf dem friedhof!

also würde ich sagen: geh zum gespräch und anschliessend geht ihr noch (mal) zu oma auf den friedhof und erzählt ihr, was rausgekommen ist. dein verlobter findet hoffentlich im familienkreis genügend unterstützung und - so schwer es vielleicht für ihn ist - du kommst ja wieder und bist dann für ihn da. immerhin ist der termin in euer beider interesse.

das mal abgesehen von den emotionalen aspekten mit dem arbeitgeber / personalleiter.

Hallo,

Wie sehr ich emotional bin oder nicht, ist wohl meine Sache.

Nunja. Vor der Verbeamtung solltest du damit vielleicht ein wenig zurückhaltender sein, wenn du auf diese Wert legst. Andere anmachen, weil man sich selbst nicht im Griff hat, kommt nie gut. Und behaupten, man könne dafür nichts, noch weniger. In der Arbeitswelt überlebt man damit meist nicht allzu lang - es sei denn, man ist verbeamtet :smile:.

Auf solche Kommentare kann ich verzichten.

Immerhin weißt du jetzt, dass dein Arbeitgeber weder rechtswidrig noch „geschmacklos“ handelt. Der Umstand, dass dir das nicht in den Kram passt, ändert an der Tatsache wenig.

Schöne Grüße,
Jule

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Kompromiss?
Hi,
ich weiss ja nicht, ‚wie‘ schwanger Du bist, also, wie ‚unzumutbar‘ 10std Bahnfahren für Dich wären. Sind ja keine 10std am Stück…

Wenn Dir also SEHR viel daran läge, auf die Beerdigung zu gehen, dann könntest Du doch mal höflich mitteilen, dass Dir SO viel daran läge, dass Du trotz der Strapazen bereit wärest, nach Bonn zu kommen. Wenn dies eine Verlegung des Termins ermöglichen würde.

Wenn sich schon jemand die Mühe macht, das Gespräch für Dich nach Berlin zu verlegen, dann wirst Du da sonst keinen Handlungsspielraum haben.

Vor allem, wo es doch um Deine Zukunft geht.

Aber das ist von den bisherigen Postern ja schon ausdiskutiert worden.

gruss, isabel

hi

Und aufgrund einer Erkrankung die ich habe, kann ich noch
nicht mal was dafür und schwanger bin ich außerdem noch, da
ist man sowieso labiler.

Also für mich klingt das eher nach bequemer Ausrede für schlechtes Benehmen.
Sei doch einfach froh, daß Dir Dein Arbeitgeber schon mal entgegengekommen ist und überspann dieses Entgegenkommen nicht.

Gruß
Edith

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Hallo,

Wie sehr ich emotional bin oder nicht, ist wohl meine Sache.

Sorry, aber eine Beerdigung ist nicht das wesentliche Ereigniss bei einem Todesfall in der Familie - den nahen Angehörigen ist es sicher ein Halt und ein wichtiger Abschied, aber als Verlobte des Enkels fällst Du nun mal nicht unter nächste Angehörige erster Kategorie, auch nicht nach üblichen Familientraditionen - obwohl die Familie auf dem Lande Deine Anwesenheit nach Möglichkeit natürlich schon erwarten würde - aber eben nach Möglichkeit).

Und man kann auch ohne Beerdigung angemessen trauern und mit dem Tod eines Menschen fertig werden, falls Du jetzt sehr mit der Verstorbenen verbunden warst - hattest Du ein besonderes Verhältniss zu ihr?

Und aufgrund einer Erkrankung die ich habe, kann ich noch
nicht mal was dafür und schwanger bin ich außerdem noch, da
ist man sowieso labiler.

Also Schwagnerschaft heißt nicht „sowieso labiler“ - ich kenne den Zustand und hatte eher den gegenteiligen Eindruck, auch von anderen Müttern. Das erste Jahr mit Kind ist wesentlich anstrengender und
auch die Wechseljahre sind schwieriger - und vor allem länger.

Ich bin Selbständig und kann mir meine Labilitäten schlicht abschminken, im Job sowieso, vor allem aber meinen pubertierenden und entsprechend labilen Kindern gegenüber.

Kann mich nicht ganz des Eindrucks erwehren, dass Beamte-, Anwährter aufs Beamtentum und staatlich Angestellte doch eher die eigene Befindlichkeit stärker wahrnehmen als Menschen, die in anderen Feldern tätig sind - was man halt so als Elter von Schulkindern so mitkriegt geht auch leicht in die Richtung.
Aber ich will Dir da nichts unterstellen, ist eben nur so ein Eindruck.

Mal eine andere Frage interessehalber: welche Art Beamtenjob oder welche Art Amt (Finanzamt, etc.) strebst Du an?

Gruß, Hovke

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