unsere Großmutter liegt seit dem Wochenende schwerkrank im KKH, ist nicht ansprechbar und muss zukünftig gepflegt werden. Vermutlich wird sie in ein Pflegeheim kommen, was vorauss. auch eine Ummeldung in eine andere Stadt notwendig macht.
Für die Gespräche mit verschiedenen Ämtern etc. haben wir unter anderem auch ihren Personalausweis herausgesucht. Der ist aber abgelaufen.
Folgende Fragen stellen sich:
-> Braucht man für Schwerkranke Personen einen Ausweis für die Gespräche mit Krankenkasse, Pflegekasse und anderen Ämtern?
-> Falls ja, wie kann man den Pass verlängern - ohne aktuelles Foto, ohne Unterschrift etc.?
-> Oder kann man den Umzug ins Pflegeheim ohne Ummeldung durchführen? Welche Probleme könnten sich daraus ergeben?
-> Braucht man für Schwerkranke Personen einen Ausweis für die
Gespräche mit Krankenkasse, Pflegekasse und anderen Ämtern?
Ausweis sollte man vorlegen können, auch wenn er abgelaufen ist.
-> Falls ja, wie kann man den Pass verlängern - ohne aktuelles
Foto, ohne Unterschrift etc.?
ohne aktuelles Foto, ohne Unterschrift, ohne dass die beantragende Person vorspricht, ist die Beantragung eines Perso/Passes nicht möglich, ausser Meldebehörde hat noch einen Aussendienst der ins Heim kommt (m.E. nur für Perso möglich, weil für Pass Fingerabdrücke nötig sind).
-> Oder kann man den Umzug ins Pflegeheim ohne Ummeldung
durchführen? Welche Probleme könnten sich daraus ergeben?
Umzug kann man ohne gültigen Ausweis machen, bei Ummeldung den ungültigen Perso mit vorlegen (evtl. auch notariell beglaubigte Vollmacht - falls Person nicht mehr schreibfähig ist).
In Punkto Ummeldung vielleicht doch mal die zuständige Meldebehörde anrufen, wie die das handhaben, wenn die Person nicht mehr unterschriftsfähig sein sollte.
selbst wenn man einen gültigen Personalausweis bei Krankenkasse, Krankenhaus etc. vorlegen kann, nützt das nicht viel, wenn man rechtsgültige Unterschriften für diese Personen leisten soll (z.B. Kostenübernahme einer Behandlung). Aus der Vorlage eines gültigen Ausweises kann nicht abgeleitet werden, daß diese Person befugt ist,
Rechtserklärungen/-geschäfte für die Person zu tätigen. Dies ist dann nur durch eine Vollmacht oder einen Betreuerausweis möglich.
Wenn man sich bzw. sein Handeln für diese Person also richtig absichern will (ohne daß ein Amt oder ein Arzt o.ä. Veto einlegen kann - hängt sonst sehr von der Person ab), wäre es überlegenswert, sich für die eine alte Dame, deren weiterer schlechter gesundheitlicher Zustand vorhersehbar ist, eher um eine Betreuung zu kümmern, mindestens aber eine Vollmacht geben zu lassen. Auskunft dazu erteilen auch Amtsgerichte.