Uroma ist verstorben und hat kein Testament. Es sind ein Sohn und drei Töchter da. Alle über 67 J.Der Sohn hat eigene Familie, eine der Töchter ebenfalls. Die zwei Anderen ledig,leben noch im Elternhaus. Eine der beiden hat vor ca. 10 Jahren die obere Hälfte des Hauses ihrer Mutter abgekauft. Die Tochter mit Famillie möchte das Erbe nicht ausgezahlt bekommen, sondern sich lieber ins Grundbuchamt eintragen lassen.
Seit dem Tode der Mutter sind nun schon einige Reparaturen gemacht worden.
Wie verhält sich das dann mit dem Erbteil der drei Kinder.
Hi, welchen Famielienstand die Erben haben spielt keine Rolle.
Wenn ein Erbe die obere Hälfte des Hauses gekauft hat, müsste er/sie im Grundbuch eingetragen sein oder es müsste zumindest ein Kaufvertrag darüber existieren. Wenn Beides nicht der Fall sein sollte, hätte der/die Betreffende ein Problem den anderen Erben gegenüber, denn dann ginge das komplette Haus an alle Kinder und diese bilden dann eine Erbengemeinschaft.
Im Falle des vorschriftsmässigen Kaufüberganges der oberen Haushälfte an eine(n) Erben geht die andere Hälfte an alle Erben zu gleichen Teilen (Erbengemeinschaft) auch an die/den d. die obere Hälfte gekauft hat.
MfG ramses90
‚Sterben‘ ist aber intransitiv …
… so widersprüchlich das für Esoteriker auch klingen mag. „Oma stirbt vier Kinder“ geht also gar nicht.
Spaß beiseite, ramses hat es schon gesagt: „Obere Haushälfte abkaufen“ geht nur, wenn das Haus ordentlich in Wohnungseigentum geteilt worden, ein notarieller Vertrag aufgesetzt worden und die ganze Sache im Grundbuch eingetragen ist. Wenn das alles nicht passiert ist, kann die „Käuferin“ ihre „Kaufsumme“ als Miete verbuchen und muss jetzt damit leben, dass ihr nicht („mehr“) die Hälfte, sondern nur ein Viertel des Hauses gehört.