Wird eigentlich bei der Erbfolge auch ein Enkel oder eine Enkelin mit einbezogen? Oder sogar Urenkel???
In einem Fall ist eine vermögende Oma mit 3 Nichtsnutzigen Kindern ausgestattet, die entweder faul oder dumm sind und kein Geld für nix haben. Diese streiten sich natürlich schon ums Erbe bevor die jute Alte abdankt.
Können die komplett aufs Geld hoffen, oder dürften sich auch andere beteiligen - also die vielen Enkel und Urenkel? Könnte ja sein dass dann gar nicht mehr viel zum Aufteilen da ist…
Wird eigentlich bei der Erbfolge auch ein Enkel oder eine
Enkelin mit einbezogen? Oder sogar Urenkel???
Nein.
In einem Fall ist eine vermögende Oma mit 3 Nichtsnutzigen
Kindern ausgestattet, die entweder faul oder dumm sind und
kein Geld für nix haben. Diese streiten sich natürlich schon
ums Erbe bevor die jute Alte abdankt.
Können die komplett aufs Geld hoffen, oder dürften sich auch
andere beteiligen - also die vielen Enkel und Urenkel? Könnte
ja sein dass dann gar nicht mehr viel zum Aufteilen da ist…
Die Pflichterben - hier wohl die drei hervorragenden Kinder - haben Anspruch auf die Hälfte des Nachlasses, wenn kein Erbverzicht vereinbart wurde. Die andere Hälfte kann die Oma vermachen, wem sie will. Allerdings muss sie dazu ein Testament schreiben und sicherstellen, dass es nach ihrem Tod gefunden wird. Tut sie das nicht, bekommen die Pflichterben alles.
Wird eigentlich bei der Erbfolge auch ein Enkel oder eine
Enkelin mit einbezogen? Oder sogar Urenkel???
Nein.
Es sei denn, daß der entsprechende Elternteil des Enkels vorverstorben ist, dann tritt der Enkel an seine Stelle.
In einem Fall ist eine vermögende Oma mit 3 Nichtsnutzigen
Kindern ausgestattet, die entweder faul oder dumm sind und
kein Geld für nix haben. Diese streiten sich natürlich schon
ums Erbe bevor die jute Alte abdankt.
Können die komplett aufs Geld hoffen, oder dürften sich auch
andere beteiligen - also die vielen Enkel und Urenkel? Könnte
ja sein dass dann gar nicht mehr viel zum Aufteilen da ist…
Die Pflichterben - hier wohl die drei hervorragenden Kinder -
haben Anspruch auf die Hälfte des Nachlasses, wenn kein
Erbverzicht vereinbart wurde. Die andere Hälfte kann die Oma
vermachen, wem sie will. Allerdings muss sie dazu ein
Testament schreiben und sicherstellen, dass es nach ihrem Tod
gefunden wird. Tut sie das nicht, bekommen die Pflichterben
alles.
Enkel werden rein rechtlich nicht mit einbezogen.
Wenn es ein Berliner Testament gab und Opa schon gestorben ist, greift dieses Sofort.
Ihr könnt Oma nur davon überzeugen, dass sie Euch das Geld schenkt. Oder im falle Ihres Todes… schenkt sie das Haus den Enkeln (Notarvereinbarung zu Lebzeiten). Das heißt die geldgeilen Kinder die sowieso nix tun und nur darauf warten das sie geht bekommen nur ihren Pflichteil vom Erbe.
Hoffe Sie darf und kann noch ihr Testament ändern.
Oder im falle Ihres Todes… schenkt sie das Haus den
Enkeln (Notarvereinbarung zu Lebzeiten).
Was genau unterscheidet das von einem Testament? Inwiefern
kann durch ein derartiges Konstrukt ein Pflichtteil umgangen
werden?
eine Schenkung fällt nach 10 Jahren nicht mehr in die
Erbmasse. Ausnahmen sind zu beachten.
Das ist mir klar. Nur habe ich den Text oben ganz anders verstanden - da steht was von ‚Schenkung im Todesfall‘. Und die ist mir völlig neu.
Gruß
loderunner
In eine Schenkung die Sofort greift und Dein Name im Grundbuch eingetragen wird kannst Du ihr einen Lebenslanges Wohnrecht und ein Pflegerecht einräumen. Jedes Jahr was sie länger lebt minnimiert den Pflichtteil der Erben (Kinder). Den Pflichtteil umgehen kann man nicht.
Das ist die günstigste Möglichkeit die mir bekannt ist ein Haus, Grundstück zu übertragen. Unterschied zum Testament ist die Summe vom Pflichtteil!
Meine Antwort als Laie - Nixie
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