Hallo,
wir nehmen mal folgendes an: Wegen Krach mit der Bank durch Meinungsverschiedenheiten zur Kontoführung hat der Kunde sich an den Ombudsmann gewandt. Unbeachtet dessen hat die Bank das volle Programm gefahren. Kontokündigung, Inkasso, Schufa-Eintrag offener Saldo usw.
A hat seine Verpflichtungen vereinbarungsgemäß erfüllt. In der Zwischenzeit und nach diversen Schriftwechseln mit dem Ombudsmann ist die Kontenkündigung wirksamm geworden, ein Eintrag kam in die Schufa etc. A hat nun einen Schiedsspruch des Ombudsmannes in der Hand.
Kontokündigung unberechtigt, Schufa-Eintrag unberechtigt, Konto ist
weiter zu führen plus 500 Euro Entschädigung für ihn.
Die Bank schert sich darum überhaupt nicht. Nach Abschluß des
Verfahrens ist Funkstille. Der Schufa-Eintrag existiert bis heute, was A daran hindert, die Bankverbindung zu wechseln) und die 500 Kröten hat er auch noch nicht. A hat noch nichts getan in Richtung Mahnverfahren.
Wie gehts jetzt bei A weiter? Schriftlich anmahnen und in Verzug setzen ab Termin soundso und dann ab zum Rechtsanwalt und Feststellungsklage einreichen? Oder wie oder was? Der Schiedsspruch ist für die Bank bindend, nur wie kann A sein Recht ausüben?
Danke für eure Hilfe!
Gruß
Andreas