Ominöser Mietvertrag

Hallo,

ich habe einen, ich würde behaupten seltsamen Mietvertrag.

  1. Mietzeit

Das Mietverhältnis beginnt am 01.01.2012 und läuft auf drei Jahre.

Ich habe mich dessen mal belesen und bin der annahme das es ein Zeitmietvertrag ist.Der bedarf allerdings Gründe die mit im Mietvertrag aufgeführt werden müssen.Habe ich da Recht?
Jetzt kommt eigentlich das schärfste an diesem Teil

  1. Mieter und Vermieter verzichten wechselseitig für die Dauer des Mietverhältnisses bis zum 31.12.2015 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages.

Meines Erachtens sind das 4 Jahre und nicht Drei!?
Zum anderen bat ich meinen Vermieter den Mietvertrag abzuändern was er schon seit einem halben Jahr zun wollte und er liegt jetzt irgendwo bei ihm rum.Praktisch habe ich jetzt nicht mal ein Mietvertrag in der Hand.
Was kann ich tun ? Fakt ist ich will hier ausziehen.

nichts - ers ist alles Rechtens - in Deutschland herrscht Vertragsfreiheit - und Mündliche gelten wie schriftliche - also wo ist das Problem???

Dann frag ich mich jetzt wann ich ausziehen kann.
Nach Drei Jahren oder erst nach dem 31.12.2015 aber da ist der Mietvertrag schon lange abgeklaufen???

sorry was ist abgeklaufen?
Die Kündigungsfrist für den Mieter (§ 573c Abs. 1 Satz 1 BGB), beträgt grundsätzlich 3 Monate zum Monatsende. Diese Regelung gilt unabhängig von der Mietdauer und von dem Umstand, ob der Mietvertrag vor oder nach der Mietrechtsreform (01.09.2001) abgeschlossen worden ist.
Für den Vermieter (§ 573c Abs. 1 Satz 2 BGB), haben sogenannte „asymmetrische“ Kündigungsfristen Gültigkeit. Dies bedeutet, dass die Kündigungsfrist sich in Abhängigkeit von der zeitlichen Dauer des Mietverhältnisses um weitere drei Monate - bis auf längstens neuen Monate - verlängert.

Dann frag ich mich jetzt wann ich ausziehen kann.
Nach Drei Jahren oder erst nach dem 31.12.2015 aber da ist der
Mietvertrag schon lange
abgeklaufen???

Irgendwie wird hier aneinander vorbei geredet!

Der Mietvertrag ist auf 3 Jahre festgelegt (abgeschlossen am 01.01.2012)
Im zweiten Passus steht dann aber Mieter und Vermieter verzichten wechselseitig für die Dauer des Mietverhältnisses bis zum 31.12.2015 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages

Und das mit der Kündigungsfrist von 3 Monaten nach 8 Jahre 6 Monate und nach 10 Jahre 9 Monate weiss ich auch,darum geht es mir nicht!

Seit dem 01.09.2001 können Mieter und Vermieter nur noch den so genannten „qualifizierten“ Zeitmietvertrag abschließen.

Fehlt im Mietvertrag die Angabe zum Grund der Befristung wird der Vertrag wie ein unbefristeter Mietvertrag behandelt.
Vertragsdauer und Vertragsende werden “unwiderruflich” festgelegt. Im Mietvertrag steht schon die konkrete Verwendungsabsicht des Vermieters nach Ablauf der Mietzeit. Beispiele: Der Vermieter, Familien- oder Haushaltsangehörige wollen in die Wohnung ziehen, die Wohnung oder das Haus sollen abgerissen oder umfassend saniert werden.
DAS WAR/IST MEINE FRAGE

> Irgendwie wird hier aneinander vorbei geredet!

STIMMT und um Doppelungen zu vermeiden verweise ich auf bereits erfolgten sachkundig korrekten Rechtsrat
TIPP:
Die konkrete Fragestellung erleichtert eine Ferndiagnose und seriöse Beratung enorm. Oft kann nur ein örtlich Sachkundiger wirklich helfend tätig werden und vermittelnd wirken.

Der Mietvertrag ist auf 3 Jahre festgelegt (abgeschlossen am
01.01.2012)
Im zweiten Passus steht dann aber Mieter und Vermieter
verzichten wechselseitig für die Dauer des Mietverhältnisses
bis zum 31.12.2015 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung
des Mietvertrages

Und das mit der Kündigungsfrist von 3 Monaten nach 8 Jahre 6
Monate und nach 10 Jahre 9 Monate weiss ich auch,darum geht es
mir nicht!

Seit dem 01.09.2001 können Mieter und Vermieter nur noch den
so genannten „qualifizierten“ Zeitmietvertrag abschließen.

Fehlt im Mietvertrag die Angabe zum Grund der Befristung wird
der Vertrag wie ein unbefristeter Mietvertrag behandelt.
Vertragsdauer und Vertragsende werden “unwiderruflich”
festgelegt. Im Mietvertrag steht schon die konkrete
Verwendungsabsicht des Vermieters nach Ablauf der Mietzeit.
Beispiele: Der Vermieter, Familien- oder Haushaltsangehörige
wollen in die Wohnung ziehen, die Wohnung oder das Haus sollen
abgerissen oder umfassend saniert werden.
DAS WAR/IST MEINE FRAGE