Online-Anwalt für Scheidung - wer hat Erfahrung?

Leider will sich mein Mann trennen, weil er sich anderweitig verliebt hat (keine Kinder). Um die Kosten hierfür gering zu halten, habe ich überlegt, einen Online-Anwalt zu nehmen. Hat hier jemand Erfahrungen und geht das nur bei einvernehmlicher Scheidung oder wird man hier auch beraten, wenn man zum Beispiel Trennungsjahr-Unterhalt fordern möchte? Das wäre bei uns glaub so das Einzige, wo wir uns nicht einig wären. Und weiß jemand, bis wann man dies fordern müsste, gibt es da Fristen? Da alle Verträge auf mich laufen und ich nie damit gerechnet hab, würde ich ohne diese „Hilfe“ wahrscheinlich ein großes Problem haben … Danke schon mal.

Rechtsanwaltskosten gehen nach Verfahrenswert - unabhängig wo der Anwalt ist.
Ein „lokaler“ Anwalt ist günstiger was Reisekosten betrifft als der Anwalt der aus 600 km anreist. Der(ein) Anwalt MUSS beim Gerichtstermin anwesend sein.
Sparen kann man nur wenn man sich um nichts streitet bzw. nichts zusätzlich vom Gericht entscheiden lässt und nur ein Anwalt beauftragt wird.
Mal nach Scheidungskosten googlen.

Hallo,

beim Online-Anwalt kannst du dich zum Pauschalpreise beraten lassen. Das ist häufig deutlich kostengünstiger als eine Beratung in einer Kanzlei, außerdem hast du vorab einen konkreten Preis. Wenn sich an die Beratung eine Vertretung anschließt, muss man halt über die Gebühren sprechen, aber Online-Anwälte sind dann nicht grundsätzlich preiswerter.

Schöne Grüße!

Wo kommt diese Erkenntnis her? Die Erstberatung ist in Deutschland klar bzgl. der maximalen Kostenhöhe auf € 190 zzgl. USt. gedeckelt (§ 34 Abs. 1 Satz 3 letzter Teilsatz RVG), und das hat nichts mit „online“ oder „vor Ort“ zu tun. Alles weitere an Beratung wird bei Erteilung des Mandats ohnehin über das Mandat als solches mit abgedeckt. D.h. wenn der Kollege nicht gerade die Erstberatung verschenkt, weil er ohnehin zu viel Zeit hat, und sich sonst langweilt, dann ist da nichts zu sparen.

Hinzu kommt, dass mindestens ein Anwalt im Termin anwesend sein muss, um die Anträge zu stellen. Es gibt kuriose Berichte von Leuten, die vor dem Termin einen Anwalt auf dem Gerichtsflur angesprochen haben, die Anträge zu stellen, um möglichst billig aus der Sache raus zu kommen, empfehlenswert ist dies aber weder für die Parteien noch für den Anwalt (Haftungsrisiko!).

Zudem sollte man bei einem angeblich gemeinsamen Anwalt immer bedenken, dass dieser tatsächlich die Vertretung genau einer Partei übernimmt. D.h. er darf und muss die Interessen genau dieser Partei vertreten. Alles andere wäre Parteiverrat. Und darin liegt ein ganz massives Risiko für die nicht vertretene Partei! Denn wenn die beiden Parteien als juristischen Laien sich gemeinsam etwas überlegt und ausgedacht haben, muss dies noch lange nicht bedeuten, dass dies auch die nach geltender Rechtslage beste Lösung ist. Im Falle der anwaltlich vertretenen Partei muss der Anwalt diese dann auf die für sie günstigere Rechtslage hinweisen. Im Falle der nicht anwaltlichen Partei darf der Anwalt diese nicht zum Nachteil des eigenen Mandanten auf eine für sie günstigere Rechtslage hinweisen. D.h. die nicht vertretene Partei zieht hier ggf. ganz gewaltig den Kürzeren, und erfährt u.U. nie, dass sie sich viel zu billig verkauft hat.

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Es macht allerdings schon einen Unterschied, ob ich offline für 190 € oder online für 80 € beraten werde. Bei den Online-Portalen bekommt man aufgrund des Wettbewerbs oft recht gute Preise.

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Kurze Zwischenfrage: Ist es günstiger, wenn beide Parteien einen Anwalt zusammen nehmen (auch wenn o.g. Nachteil entsteht), kommt es auf´s Gleiche raus, wenn jeder einen eigenen nimmt (wenn man sich einig ist) oder wird es nochmals günstiger, wenn nur einer einen nimmt und falls ja, ist man selbst in der Lage, den Papierkram zu bewältigen und zu verstehen?

Nur dann, wenn man sich nur beraten, und nicht weitergehend vertreten lässt, denn nach § 34 Abs. 2 RVG wird die Erstberatungsgebühr auf die Gebühr für eine mit der Beratung in Zusammenhang stehende Tätigkeit angerechnet. D.h. wenn man davon ausgeht, dass gerade bei einer Ehescheidung ohnehin eine anwaltliche Vertretung notwendig ist, und man normalerweise nicht erst x Beratungen bei unterschiedlichen Kollegen in Anspruch nimmt, sondern bei dem Kollegen bleibt, mit dem man zuerst gesprochen hat, dann geht die Erstberatungsgebühr in der Vergütung der Vertretung auf. Und dann ist es gerade mal egal, ob € 80 oder € 190 in € 1.000 aufgehen.

Ärgerlich wäre hingegen der Fall, sich online für € 80 beraten zu lassen, und dann zu einem anderen Kollegen vor Ort zu gehen, der die Scheidung durchzieht. Denn die €80 für die Online-Beratung sind dann weg und können nicht gegenüber dem mit der weitergehenden Vertretung beauftragten Anwalt in Abzug gebracht werden.

Kostentechnisch Sinn kann eine möglichst billige Erstberatung nur da machen, wo man nicht vorhat einen Anwalt mit einer weitergehenden Vertretung zu beauftragen, also Dinge „einfach nur wissen/erklärt bekommen haben will“.

BTW: Einem juristischen Laien die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Scheidung so zu erklären, dass er weiß, was da auf ihn zukommt, welche Dinge unter welchen Umständen wie zu regeln sind, schon aufgetretene konkrete Fragen zu klären, … hat nichts mehr mit Erstberatung zu tun, und erfordert einige Zeit, die bezahlt werden muss (nicht weil der Anwalt das will, sondern weil er Krankenversicherung, Altersvorsorge, Miete für Kanzleiräume, Auto und Personal, den Kaffee und den Parkplatz für den Mandanten, … bezahlen muss, bevor er vom Rest auch noch Steuern bezahlen darf). Damit dies aufgeht, gibt es dann genau zwei Möglichkeiten: Entweder ein Satz der die notwendige und angemessene Zeit deckt, oder ein Minimalsatz für den man dann eben auch nur minimale Tätigkeit erwarten darf.

Wie schon geschrieben: Egal wie man es dreht oder wendet, und was gewisse Kollegen ihren Mandaten so erzählen: Es gibt bei Scheidungen keinen gemeinsamen Anwalt! D.h. der eine Anwalt ist immer Anwalt seines Mandanten (und wird auch nur für die Vertretung eines Mandanten bezahlt), und kommt in Teufels Küche, wenn er mögliche Verbesserungen der Gegenpartei dieser gegenüber auch nur anspricht, wenn er nicht im konkreten Einzelfall zuvor die Zustimmung seines Mandanten hierzu hat. D.h. der nicht vertretene Mandant (der üblicherweise juristischer Laie ist, und ganz sicher nicht alle Tricks und Kniffe in Sachen Ehescheidung kennt), ist immer der Dumme.

Es ist keine blanke Theorie, dass ein Paar sich „vollkommen einig ist“, der Anwalt dann aber diverse Dinge findet, die das Paar in Unkenntnis der Rechtslage falsch gesehen hat. Soweit diese den Mandanten begünstigen kann und darf der Anwalt diese problemlos auch gegenüber der anderen Seite erläutern. Zum Nachteil seines Mandanten aber nur dann, wenn er diesen Sachverhalt seinem Mandanten zunächst unter vier Augen erklärt und sich von diesem dann das Einverständnis geholt hat. Bei Scheidungen geht es oft um (relative wie absolute) hohe Summen. Und da ist dann das vorherige Einvernehmen, alles gütlich zu regeln oft ganz, ganz schnell hin, wenn einem der eigene Anwalt sagt, dass die andere Seite eigentlich noch ganz erheblich höhere Ansprüche hätte, als sie aktuell meint zu haben. Die Zahl derjenigen Ehepartner, die dann auch diese Umstände an die andere Seite mitgeteilt wissen wollen, dürfte sehr, sehr überschaubar sein.

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Ich rate zu einem analogen Anwalt.
Die Durchführung einer Scheidung
ist auch Vertrauenssache zwischen Klient (in) und anwaltlicher Vertretung. Vertrauen entsteht wesentlich auch über nonverbale Kommunikation.
Die kriegst Du online nicht hin.
Wenn allerdings die Bezehung zu Deinem Noch-Mann online ist, kann es klappen.
LG
Amokoma1