Online-Auktion

Guten Morgen,

bin mir nicht sicher ob meine Frage besser hierher passt oder in das Forum „Recht“, darum bitte ich um Nachsicht :smile:

Wenn auf einer Homepage eine Auktion veranstaltet wird, bei der Privatpersonen untereinander Sachen verkaufen können, kann der Betreiber der Homepage dann für irgendwas haftbar gemacht werden (also wenn z.B. der ersteigerte Artikel nicht geliefert wird, ob bezahlt oder nicht, spielt keine Rolle)? In den AGB steht natürlich drinnen, dass sie nur die "technische blablabla zur Verfügung stellen blablabla und dass sie natürlich in keinem Fall für irgendetwas haften…

Reicht das oder haben „die“ etwas mehr Verantwortung?

Besten Dank schon mal im Voraus für Eure Antworten,

viele Grüße,
Thomas

Hallo Thomas,

der Anbieter der Auktionsplattform ist dafür zuständig, dass die Technik reibungslos und ordnungsgemäß läuft. Sonst für gar nichts.

Der Kaufvertrag kommt zwischen den beiden Parteien Anbieter und Höchstbietender zustande.

Also haftet die Firma auf deren Seite die Auktionen laufen nicht.

Das Ebay hier bei Kleinbeträgen einen „Käuferschutz“ anbietet, ist lediglich dafür da, um weiteres Vertrauen in die Plattform zu zu generieren. Es handelt sich aber um eine freiwillige Leistung des Unternehmens.

Gruß ivo