Online Auktionen, Ersteigertes nicht kaufen

Hallo, ich habe ein Handy bei eBay von einem privaten Verkäufer ersteigert. Jedoch bekam ich bevor die Auktion beendet war von meinem Papa ein besseres Handy geschenkt. Das war vor ca. 3 Monaten. Jetz habe ich heute ein eMail von eBay bekommen in dem ich aufgefordert wurde den Betrag zu bezahlen, weil sonst der Verkäufer rechtliche Schritte gegen mich einleiten könnte.
Ich habe dem Verkäufer natürlich damals sofort gemailt, dass ich vom Kauf zurücktreten möchte und ihn gebeten den Zweit-Meistbietenden anzuschreiben. Ich habe mich auch bereit erklärt die Differenz zwischen seinem und meinem Gebot zu zahlen.

Wie sehen jetzt meine Chancen aus, da wieder ohne großen Schaden rauszukommen?
Ist das denn wirklich ein vollwertiger vertrag?
Ich bin erst 17, bin ich dazu eigentlich mündig?
Was kann ich tun?

Bitte antwortet mir schnell.

Das macht mir nämlich wirklich sorgen.
Der Preis betrug ca. 500,- was für mich wirklich viel Geld ist.
Ich bin für jede Antwort dankbar.

yours Zero

Laß den Anbieter ruhig seine „rechtlichen Schritte“ einleiten. Du bist mit 17 Jahren nur eingeschränkt geschäftsfähig, § 106 BGB, und die Wirksamkeit eines Kaufvertrages, den Du schließt, hängt von der Genehmigung durch Deine Eltern ab, § 108 Abs. 1 BGB. Ausnahme ist der „Taschengeldparagraph“ 110 BGB, aber DM 500,- Taschengeld hast Du vermutlich nicht. Wenn Deine Eltern also (was ich vermute) den Vertrag nicht genehmigen, dann geht der Anbieter mit seinen „rechtlichen Schritten“ baden.
Django

ist das auch ganz sicher`?

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PS:
Bis wieviel DM geht denn diese Taschengeldklausel?

Ganz sicher ist der Tod. Ich weiß nicht, ob Dein Vater vielleicht mit dem Anbieter telefoniert und dabei etwas gesagt hat, was man als Genehmigung ansehen könnte. Die Paragraphen sind „sicher“.

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Bis wieviel DM geht denn diese Taschengeldklausel?

Eine feste Grenze gibt es nicht. Im Gesetz, § 110 BGB, steht auch nichts von „Taschengeld“, sondern von „Mitteln …, die ihm (dem Minderjährigen) … zu freier Verfügung von dem Vertreter (Deinen Eltern) oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind“.
Aber in Deinem Fall ist das gar nicht weiter wichtig. Dein Kaufvertrag wäre nur dann ohne Genehmigung Deiner Eltern wirksam, wenn Du die Leistung „bewirkt“, d.h. gezahlt hättest. Hier vorliegend geht es um ein Distanzgeschäft, bei dem Du eben noch nicht gezahlt hast und der Anbieter mit seinen „rechtlichen Schritten“ gerade erreichen will, daß Du die „Leistung bewirkst“.

Dein Kaufvertrag ist schwebend unwirksam. Genehmigen Deine Eltern nicht, bleibt er unwirksam.

Django

ist das auch ganz sicher`?

Ganz sicher ist der Tod. Ich weiß nicht, ob Dein Vater
vielleicht mit dem Anbieter telefoniert und dabei etwas gesagt
hat, was man als Genehmigung ansehen könnte. Die Paragraphen
sind „sicher“.

Also meine Eltern wissen ja eigentlich noch garnix von der Sache.
Ist das jetzt gut oder schlecht?!?

Hallo,
ich habe zwar keine Ahnung wie das tatsächlich mit dem Recht ist, aber bislang war ich immer der Meinung das eigentlich beide Seiten nichts machen können und die „Teilnahme“ nicht bindend ist, auch wenn das in den AGB stehen mag. Ist das wirklich nicht so, wie ich das „meine“? Grüsse Jörg Peter

*einmisch*
Hallihallo,

interessieren würde mich, was Du gesagt hättest wenn Du das Handy ersteigert hättest und der Verkäufer wäre vom Vertrag zurückgetreten weil er z.B. das Ding privat teurer losgebracht hat. Warscheinlich würdest Du posten daß Du rechtliche Schritte gegen den Anbieter einleiten möchtest.

Das war jetzt vielleicht etwas provozierend aber Du machst es Dir meines Erachtens, unabhängig von der Rechtslage, etwas einfach. Einerseits erwartest Du vom Verkäufer die Einhaltung seines Angebotes und dessen Seriösität. Andererseits gehst Du ein Geschäft ein und berufst Dich hinterher auf Deine Minderjährigkeit. Ich sehe da halt ein moralisches Problem. Die Rechtliche Seite würde mich wirklich interessieren.

Bye
Rolf

Hallihallo,

interessieren würde mich, was Du gesagt hättest wenn Du das
Handy ersteigert hättest und der Verkäufer wäre vom Vertrag
zurückgetreten weil er z.B. das Ding privat teurer losgebracht
hat. Warscheinlich würdest Du posten daß Du rechtliche
Schritte gegen den Anbieter einleiten möchtest.

Nein, würde ich definitiv nicht. Wenn der Verkäufer mir einen ernsten Grund nennt. Ich hätte da auch verständnis für. Bei eBay kam das bei mir im stillen gesagt auch schon 3 (!) mal vor. Einmal hab ich einfach keinen Kontakt mit dem Verkäufer gefunden. Da hab ich dann negativ bewertet. Die anderen beiden male gabs nen Grund und eine Entschuldigung. Da hab ich sogar noch positiv bewertet.
Und das Zeug hab ich dann auch ne Woche später bei Ricardo ersteigert.

Das war jetzt vielleicht etwas provozierend aber Du machst es
Dir meines Erachtens, unabhängig von der Rechtslage, etwas
einfach. Einerseits erwartest Du vom Verkäufer die Einhaltung
seines Angebotes und dessen Seriösität. Andererseits gehst Du
ein Geschäft ein und berufst Dich hinterher auf Deine
Minderjährigkeit. Ich sehe da halt ein moralisches Problem.
Die Rechtliche Seite würde mich wirklich interessieren.

Es war wirklich von vornherein nicht so geplant. Ich wollte mir ein Handy kaufen, da mein altes nicht mehr funktionierte.
Da hab ich mich für eben dieses Handy des Verkäufers geboten. Und noch während die Auktion lief kam mein Vater an und hat mir ein gebrauchtes Handy geschenkt, (wo ers her hatte weiss ich net)
Ich will den Verkäufer in keinsterweise ausnutzen und abblocken. Beispiel hätte ich 550,- zahlen müssen. Und er hätte es für 500,- verkauft oder versteigert. Hätte ich ihm die 50,- Different überwiesen. Das wär nicht das Problem gewesen. Nur ich weiß nicht wie es dir geht, aber ich hab keine 550,- die ich so ausgeben könnte für ein Zweithandy. Ich erwarte ja nichts Geschenkt. Nur ein bischen Verständnis und entgegenkommen.

Verstehst du mich denn gar nicht?

Gruß Christian

Hi Christian,

verstehen tu ich Dich schon nur mußt Du auch die anderen Seite verstehen. Da der Anbieter im Internet Dich nicht kennt geht er zuerst mal davon aus daß Du geschäftsfähig bist und daß Du den Kaufvertrag abschließen willst. Wenn Du hinterher ablehnst so war die Aktion mit einem gehörigen Aufwand verbunden und der Anbieter wäre ein schlechter Geschäftspartner wenn er nicht versuchen würde zu seinem Geld zu kommen. Wären diese Regeln nicht vorhanden hätte die ganze Versteigerei ja keinen Sinn.

Andererseits ist es toll von Dir aus eigenem Antrieb die Differenz bezahlen zu wollen. Daher glaube ich sollte es schon möglich sein einen Kompromiss zu finden.

Bye und viel Glück
Rolf

Gut. Was sie nicht wissen, können sie nicht genehmigen.
Django

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Hi Christian,

verstehen tu ich Dich schon nur mußt Du auch die anderen Seite
verstehen. Da der Anbieter im Internet Dich nicht kennt geht
er zuerst mal davon aus daß Du geschäftsfähig bist und daß Du
den Kaufvertrag abschließen willst. …

Es gibt keinen „guten Glauben an die Geschäftsfähigkeit“, genauso wie es keinen „guten Glauben an eine Vollmacht“ und keinen „guten Glauben an den Bestand einer Forderung“ gibt. Wenn jemand ohne weiteres „davon ausgeht“, daß der andere volljährig ist, dann ist das sein Risiko.
Die alten Germanen sollen gesagt haben: „Wo Du Deinen guten Glauben gelassen hast, da sollst Du ihn suchen.“

Django.

Hi Django,

jaja schon gut. Mir geht es darum daß z.B. meine Kunden mir glauben was ich ihnen sage und umgekehrt. Das hat etwas mit Moral und dem Umgang miteinander zu tun und darauf hab ich angespielt.

Wie schon erwänt, ich finds ja auch gut wenn er angeboten hat die eventuelle Differenz zu bezahlen…

Bye
Rolf