Online-Ausgabe

Guten Tag,

wie darf man Online-Ausgaben von Büchern benutzen?

Nehmen wir mal an, zwei Steuerberater oder Rechtsanwälte haben im Regal ein Gesetzbuch stehen. Wer etwas nachschlagen möchte, geht zum Regal und schlägt nach.

Aber wie ist es mit der Online-Ausgabe. Können die auch gemeinsam einen Zugang für die Online-Ausgabe benutzen oder wäre das ein Verstoß gegen irgendwelche Regeln? Muss jeder einen eigenen Online-Zugang haben?

Oder ein Betriebsrat. Mehrere Betriebsratsmitglieder benutzen einen Zugang - geht das?

Schöne Grüße
Schrella

Hallo,

das kann man nicht pauschal beantworten, weil es immer von den Nutzungsbedingungen der einzelnen Anbieter abhängt.

Gruß
Christa

Hallo,

bei den Steuerberatern gehört zunächst meistens zu jeder Software (Datev, Addison etc.) ein Zugang zu einer der Online-Datenbanken dazu. Dort hat die Kanzlei entsprechend ihrer Mitarbeiterzahl Lizenzen gekauft, das ist also kein Problem. Weitere Online-Datenbanken werden dann mit entsprechender Lizenzanzahl dazugekauft, wenn notwendig. Das ist dann wie bei Software, da gibt es Einzellizenzen und Companylizenzen.

Darüber hinaus gehören bestimmte Lizenzen zu Zeitschriften-Abonnements u.ä. dazu. Das ist dann eben ein Zugang bei einer Zeitschrift, auch wenn die in der Praxis oft von mehreren Mitarbeitern genutzt werden.

Für die tägliche Arbeit gehören diese Online-Datenbanken heute unabdingbar dazu. Früher standen die Loseblattwerke und die Jahresausgaben in den Regalen, heute hat man das Online.

Wichtige Anbieter sind Haufe, stotax, Datev, nwb, Beck.

Schöne Grüße!