Guten Tag,
wie darf man Online-Ausgaben von Büchern benutzen?
Nehmen wir mal an, zwei Steuerberater oder Rechtsanwälte haben im Regal ein Gesetzbuch stehen. Wer etwas nachschlagen möchte, geht zum Regal und schlägt nach.
Aber wie ist es mit der Online-Ausgabe. Können die auch gemeinsam einen Zugang für die Online-Ausgabe benutzen oder wäre das ein Verstoß gegen irgendwelche Regeln? Muss jeder einen eigenen Online-Zugang haben?
Oder ein Betriebsrat. Mehrere Betriebsratsmitglieder benutzen einen Zugang - geht das?
Schöne Grüße
Schrella