Online-Banking beim P-Konto technisch möglich?

An die Experten unter uns:
Muss das bei einem Pfändungsschutzkonto freizugebende Guthaben von der Bank manuell ausgerechnet werden (bzw. mit dem Taschenrechner) oder geht das automatisiert?
Also angenommen, es gehen bei einem Kontoinhaber in einem Monat 1200.- € ein und davon sind rund 1000.- € pfändungsfrei.
Der Kontoinhaber will nun nach und nach im Laufe des Monats über die 1000.- verfügen und Überweisungen tätigen. Muss dann die Bank bei jeder Überweisung erst manuell prüfen, ob von dem Freibetrag schon alles verbraucht ist, bzw. wieviel noch ausgezahlt werden kann? Angenommen, der Kontoinhaber verbraucht nicht den ganzen Freibetrag, sondern überträgt 100.- davon in den nächsten Monat. Dann kann er ja nach neuem Gesetz im nächsten Monat über insgesamt 1100.- € verfügen.
Kann aber nun der Übertrag aus dem Vormonat automatisch festgestellt werden oder nur vom Kundenberater der Bank?

Hi,

gemäss Gesetz muss dem Kunden eine Verfügiung im Rahmen des „vertraglich Vereinbarten“ gewhrt werden. Er muss also im Rahmen seiner Freibeträge so verfügen können, als wäre keine Sperre da. Lastschriften sollen genauso möglich sein wie z.B. Verfügungen am Geldautomat (sofern der online authorisiert wird)

Aus meiner Sicht haben die Banken verschiedene Ansätze gewählt, das umzusetzen. wie das im Detail geht, kann dem Kunden erstmal zweitrangig sein, hauptsache, es funktioniert. Das gilt für den möglichen Übertrag des Freibetrages (der mit Guthaben unterlegt ist) analog.

Ist für die Banken aber momentan ein hoher Stress, das alles entsprechend vorzubereiten. Aber ich weiss schon : euer Mitleid ist begrenzt :wink:

Hans-Jürgen