Online-Beratung,Mediation dann Anwalt bei Rechtsschutzversicherungen?

Hallo zusammen,

was bedeutet bei einer Rechtsschutzversicherung die Klausel „Die Online-Beratung und die telefonische Mediation setzen einen eintrittspflichtigen Rechtsschutzfall voraus.“?

Heißt es, dass wenn mich mein Arbeitgeber kündigt ich nicht direkt zum Rechtsanwalt meines Vertrauens gehen kann, sondern erstmal zu einer Online-Beratung muss, dann telefonischer Mediation und erst dann zum Rechtsanwalt? Na ja, telefonische Mediation… eigentlich warum nicht, aber wie kann man sich da sicher sein, dass ein Rechtsanwalt nicht eine höhere Abfindung raushandeln würde als der Mediator?

Ist das irgendwie einer der Wege, in dem der Versicherer bei sich sparen will? Da frage ich mich, ob eine Rechtsschutzversicherung für einen Arbeitnehmer überhaupt lohnt…

Hallo,

aufgrund des von Dir zitierten Formulierungsschnipsels ist Deine Vermutung völlig abwegig.
Diese Klausel (für sich alleine, ohne Berücksichtigung des evtl. Gesamtzusammenhangs) bedeutet lediglich, daß auch eine (kostenpflichtige) Online-Beratung genauso wie eine (kostenpflichtige) telefonische Mediation vorab von der Versicherung genehmigt werden müssen, wenn der Versicherungsnehmer diese Kosten ersetzt haben will.
Eine irgendwie geartete Rang- oder Reihenfolge von Schritten in der Rechtswahrnehmung ist da für mich nirgendwo herauslesbar.

Tja, als Gewerkschaftsmitglied bräuchte man zB keinen zusätzlichen privaten Rechtschutz im Arbeitsrecht (und im Sozialrecht auch nicht).

Alberca

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