Online Beratung

Zufälig hab ich im Internet unter online Rechtsberatung diese Klausel entdeckt:

  1. Richtlinien der Beratung
    a. Die Bearbeitung Ihrer Anfragen erfolgt auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes. Entstehen Beratungsfehler durch fehlerhafte Angaben des Rechtssuchenden, ist der Anwalt für diese Fehler nicht verantwortlich. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

was heisst das nu?
Ich schildere den Sachverhalt vorsätzlich oder grob Fahrlässig falsch.
Ist dann der Anwalt doch wieder verantwortlich?

oder sollte der Anwalt seinen Webmaster feuern? :smile:

Hallo Thomas,

Zufälig hab ich im Internet unter online Rechtsberatung diese
Klausel entdeckt:

  1. Richtlinien der Beratung
    a. Die Bearbeitung Ihrer Anfragen erfolgt auf Grundlage des
    von Ihnen geschilderten Sachverhaltes. Entstehen
    Beratungsfehler durch fehlerhafte Angaben des Rechtssuchenden,
    ist der Anwalt für diese Fehler nicht verantwortlich. Dies
    gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

was heisst das nu?
Ich schildere den Sachverhalt vorsätzlich oder grob Fahrlässig
falsch.
Ist dann der Anwalt doch wieder verantwortlich?

Der Passus des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit bezieht sich nicht auf die Angaben des Mandanten, sondern auf die Handlungen des Anwalts. Falls dem Anwalt nachgewiesen werden kann, dass er grob fahrlässig gehandelt hat, ist er verantwortlich. Allerdings könnte das natürlich etwas klarer ausgedrückt werden

oder sollte der Anwalt seinen Webmaster feuern? :smile:

Ach nein, der Ärmste :smile:) Der gibt ja auf der Homepage auch nur den Text ein, den ihm sein Brötchengeber, also der Anwalt, vorschreibt.

Gruß
Moni