Online-Buchungsportal Touristikrecht

Ich habe über das Online-Buchungsportal „ab-in-den-urlaub.de“ eine
Reise für 2 Erwachsene und 2 Kinder (14+15 J.) gebucht. Auf der
Internetseite von ab-in-den-urlaub wurde mir der Preis pro Person
ausgewiesen (633,- € pro Person). Bei der Buchungsbestätigung als
Gesamtpreis ausgewiesen=es passte auch). Danach habe ich diese Reise
gebucht (bei dem Reiseveranstalter FERIEN-Touristik). Der Gesamtpreis
wurde von dort bestätigt (also keine Einzelpersonen- und
-preisaufstellung). Jetzt storniert das 15-jährige Kind, deshalb habe
ich eine neue Rechnung bekommen. Dabei wurde aufgeührt, dass für die
Kinder ein Kinderfestpreis in Höhe von 275,- € zu Grunde gelegt wurde
und für die Erwachsenen 992,- €. Es kommt zwar insgesamt der gleiche
Gesamtpreis heraus, aber der pro-Personen-Preis liegt jetzt nicht
mehr bei 633,- €. Ich müsste als Erwachsene jetzt 358,- € mehr
bezahlen, für 992,- € hätte ich aber niemals diese Reise gebucht.
FERIEN-Touristik sagt, dass es nicht ihr Verschulden sei, sie würden
nur die Gesamtpreise an die Buchungsplattform weitergeben und
ab-in-den-urlaub.de sagt, es sei nicht ihre Schuld, sie hätten den
Gesamtreisepreis auf die Anzahl der Personen umgerechnet. Ich stehe
jetzt als Einzige dumm da und muss 358,- € mehr bezahlen, dabei habe
ich bei einem Reisepreis von 633,- € gebucht. Das kann doch nicht
sein! Von wem könnte ich denn evtl. mit Anwalt die Erstattung meiner
Mehrkosten verlangen? Bei der Internet-Online-Buchungsplattform oder
dem Reiseveranstalter, der mir auch keine Einzelpreisaufstellung
geschickt hat? Ich habe gebucht zu dem angegebenen Einzelpreis, so
wie er als Angebot aufgeführt wird!
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
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