Online Download Portal Wiederrufsrecht

Hallo liebe Community

Wenn jemand gestern, also am 10.12.09 das Angebot auf der Seite http://online-downloaden.de/ angenommen hat, und auch schon das download Programm gedownloaded hätte, allerdings falsche Daten angegeben hätte ausser der Email adresse, bei der wiederrum aber der richtige Name steht, dieser jemand nun also sowohl am gestrigen tag also direkt nach der Anmeldung (aber auch schon nach ausführung der bestellten dienstleistungen) eine Email an den Betreiber geshcickt hat, mit dem Wiederruf praktisch, und das selbe heute nochmal getan hätte, würde er eine Chance haben die Kosten nicht tragen zu müssen?

Normalerweise hat man ja ein Wiederrufsrecht von 2 Wochen, allerdings steht auf der Seite deutlich, das das wiederrufsrecht vorzeitig erlischt sobald man die Dienstleistungen in Apsruch genommen hat. Quelle: http://online-downloaden.de/widerrufsrecht.html?l=la…

Was könnte man in so einem Fall machen, um aus dem Mist wieder herauszukommen?

Liebe Grüße

Grade noch gefunden:

(6) Bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen hat der Verbraucher abweichend von § 357 Abs. 1 Wertersatz für die erbrachte Dienstleistung nach den Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt nur zu leisten, wenn er vor Abgabe seiner Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist und wenn er ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt.

Heist das, es muss hier nur der Wertersatz für den bereits getätigten Download bezahlen? Und wie viel wäre das in diesem Fall?