Angenommen folgende Situation:
jemand erhält eine Zahlungsaufforderung per e mail über 84,00 € mit der Begründung man hätte sich verpflichtet ein 12 monatiges Abo für Online-Downloaden abzuschließen. Man kann sich in keinster Weise daran erinnern jemals auf der Seite dieser besagten Firma gewesen zu sein, noch in irgendeiner Form etwas downgeloaded zu haben. Man schreibt eine Rückantwort an dieselbige E mail Adresse mit dem Inhalt, dass man nie einen Kaufvertrag nach § 433 BGB über ein Abo geschlossen hat und von daher keinerlei Ansprüche der Firma Online- Download- Service Ltd. auf Zahlung bestehen. Es gab also in keinster Weise ein Angebot und eine Annahme und somit auch keine zwei korrespndierenden Willenserklärungen.
Nachdem nochmalige 2 Wochen vergangen waren kommen innerhalb von wenigen Zeitabständen weitere zwei E mails der besagten Firma mit einer Mahn-email, in der eine sofortige Zahlung gefordert wird.
Nur eine Woche später erhält man nun einen Brief der Firma mit der Anschrift:
Online-Downloaden- Service.Ltd.
Brandshofer Deich 27
20539 Hamburg unter folgender Geschäftsleitung: Michael Bardenhagen
Hier wird man nun aufgefordert 84.00€ + 2,50 Mahngebühr also einen Gesamtbertrag von 86,50 € zu zahlen.
Sollte die Zahlung nicht erfolgen, so droht die Firma mit der sofortigen Erhebung einer Leistungsklage oder alternativ mit der Beantragung eines Mahnbescheids und der Eröffnung eines Mahnverfahrens.
Angenommen dieser Fall liegt vor, wie ist die Rechtslage? Kann eine Firma etwas verlangen, ohne das ein Kaufvertrag vorliegt?
Diverse Google-Ergebnisse deuten darauf hin, daß es sich hier um einen schon häufig aufgefallenen Abzocker handelt:
http://www.abofallen.biz/6-Online/Trickbetrug-weiter…
Hallo
Kenne einen ähnlichen Fall mit der Seite softwarsammler.de. Vorgehen dürfte gleich sein. Man sollte überhaupt nicht reagieren, zumindest bis ein Mahnbescheid eintrifft. Soweit ich gegoogelt habe, ist dies noch nie vorgekommen.
Denn dann muss der Forderungsersteller einiges beweisen. Z.B. das der angebliche Schuldner tatsächlich auf der Seite war, den KOSTENPLICHTIGEN Vertrag tatsächlich abgeschlossen hat, also der Preis fürs ABO auch zum Abschlusszeitpunkt in der richtigen Form auf der Seite war.
Bei beiden Beweisen dürfte sich der Forderungsteller schwer tun. Adressen und zugehörige E-Mail kann jeder eintippen, seit E-Bay usw. sind solche Daten massenhaft in Umlauf, an die IP dürfte er ohne Anzeige kaum kommen. Danach muss noch bewiesen werden dass der Hinweis auf die Kosten auch zu sehen war. (bei Abzockerseiten ist auch meist keiner drauf). Dies kann man nämlich mit „Nichtwissen“ bestreiten, der Gegenbeweis ist schwierig.
Gruss vonsales
Hallo,
wie schon gesagt wurde: ignorieren. I.d.R. verläuft sich das im Sand, diese Abzocker wissen genau, dass sie keinerlei rechtliche Handhabe besitzen. Aber man kann es ja mal versuchen, gibt ja genug Dumme oder Überängstliche, die sich durch derartige Drohungen einschüchtern lassen.
Die Mails und das Schreiben würde ich vorsichtshalber mal aufheben falls die wider Erwarten doch mal soweit gehen würden und tatsächlich einen gerichtlichen Mahnbescheid loslassen würden, was aber meines Wissens in solchen Fällen noch nie geschehen ist (die wissen schon, warum).
Gruß, Robi