ich beschäftige mich im Rahmen eines Projektes mit der Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ in Deutschland (Der sogenannte „Staatstrojaner“ und seine Entdeckung sollten ja soweit bekannt sein). Bei einer ersten Sichtung der Situation kommt mir aber eine Flut an Informationen entgegen, wobei diese dann großteils die Situation um 2007/2008 darstellen, als bezüglich der OD und Quellen-TKÜ gesetzlich/gerichtlich viel passiert ist.
Soweit ich das jetzt herauslesen konnte, ist besonders die OD in §20k des BKA-Gesetzes geregelt (selbstverständlich nur unter strengen Bedingungen usw., da eben das BVerfG 2008 derart entschieden hat), die Quellen-TKÜ müsste ebenfalls im Einzelfall durchaus erlaubt sein, der konkrete Paragraf dazu fehlt mir jedoch.
Meine Frage ist, ob dies so der Fall ist und an welchen Quellen ich dies überprüfen bzw. belegen kann (sowohl gesetzliche/gerichtliche als auch andere Darstellungen).
ich beschäftige mich im Rahmen eines Projektes mit der
Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ in Deutschland (Der
sogenannte „Staatstrojaner“ und seine Entdeckung sollten ja
soweit bekannt sein). Bei einer ersten Sichtung der Situation
kommt mir aber eine Flut an Informationen entgegen, wobei
diese dann großteils die Situation um 2007/2008 darstellen,
als bezüglich der OD und Quellen-TKÜ gesetzlich/gerichtlich
viel passiert ist.
Soweit ich das jetzt herauslesen konnte, ist besonders die OD
in §20k des BKA-Gesetzes geregelt (selbstverständlich nur
unter strengen Bedingungen usw., da eben das BVerfG 2008
derart entschieden hat), die Quellen-TKÜ müsste ebenfalls im
Einzelfall durchaus erlaubt sein, der konkrete Paragraf dazu
fehlt mir jedoch.
Meine Frage ist, ob dies so der Fall ist und an welchen
Quellen ich dies überprüfen bzw. belegen kann (sowohl
gesetzliche/gerichtliche als auch andere Darstellungen).
präventiv müsste die quellen-tkü in § 31 Abs 4 POG RPF und § 15b HSOG eingang gefunden haben. repressiv müsste sie noch unter § 100a stpo zu subsumieren sein, obwohl auf anraten des dt. juristentages (2012) der gesetzgeber aufgefordert wurde, endlich klarheit zu schaffen…
bzgl od hat auch bayern eine regelung (soweit ich weiß, bisher das einzige bundesland) erlassen, müsste art. 34d pag sein.
nach der stpo -also repressiv- ist die od noch immer unzulässig , BGH, Beschluß vom 31. 1. 2007 - StB 18/06. soweit ich auf dem laufenden bin, ist auf kurze sicht keine änderung geplant.
bzgl od hat auch bayern eine regelung (soweit ich weiß, bisher
das einzige bundesland) erlassen, müsste art. 34d pag sein.
Sofern ich das richtig verstehe (wobei ich das natürlich auch total falsch verstehen könnte), müsste die präventive OD doch bundesweit durch das §20k des BKAG geregelt sein? Jedenfalls wird dort dem BKA der verdeckte Eingriff in informationstechnische System gestattet.
§ 20k bakg iVm Art. 79 I nr.9a, 10 gg regelt nur die befugnis des bundeskriminalamtes, siehe wortlaut.
was die polizei darf oder nicht, ist gegenstand der landesgesetze und darf nicht auf bundesebene geregelt werden. daher braucht man z.b. art. 34d pag, wenn auch die polizei die od durchführen soll…