Online-Durchsuchungen

Hallo
Ich höre immer was von „Online-Durchsuchungen“ der Polizei.

Wie geht so etwas vor sich? Wenn ich doch meinen Rechner mit Router und Firewall zu schützen wünsche, wie kann die Polizei dann trotzdem auf meinen Rechner zugreifen? Und ist das nicht auch ein Stück Eingriff in die Privatsphäre?
Ich meine, muß ja nicht jeder wissen, was ich so auf dem Rechner habe?
Ich frage mich dabei auch, ob sie irgendwelche Dateien öffnen können wie zum Beispiel Briefe oder sowas?

Und ich frage mich eigentlich auch, was so eine Durchsuchung bringen kann? Wenn ich nun einen selbstgedrehten Film irgendwie „omniös“ benenne, bin ich dann gleich ein Verdächtiger?
Ich habe zum Beispiel zu Hause an die 700 Original CDs im Laufe meines Lebens zusammengekauft. Diese sind natürlich alle auf dem Rechner (was ja völlig OK ist). Was ist, wenn sie nun denkt, ich hätte diese heruntergeladen oder sonstirgendwie illegal zugänglich gemacht.

Würde mich mal interessieren

Hallo,
eine Online-Durchsuchung darf nur auf richterliche Anordnung beim Verdacht einer schweren Straftat durchgeführt werden. Das Bundesverfassungsgericht entschied bereits 2008, dass dies nur unter strengen Auflagen zulässig ist.
In deinem Fall sicherlich nicht.
Welche Methoden die Staatsorgane zur Überwachung eines PCs einsetzen (werden), ist nicht bekannt und sollte auch nicht bekannt werden. Wenn durch diese Überwachungsmaßnahme Schwerstkriminaltität verhindert wird, können wir nur dankbar sein.

Grüße Culles

eine Online-Durchsuchung darf nur auf richterliche Anordnung
beim Verdacht einer schweren Straftat durchgeführt werden. Das
Bundesverfassungsgericht entschied bereits 2008, dass dies nur
unter strengen Auflagen zulässig ist.

Schade nur, dass sie die meisten Beamten nicht um Auflagen des BVerfG kümmern. So finden sehr sehr häufig auch unzulässige Hausdurchsuchungen statt. z.B. wurde eine Anwaltskanzlei durchsucht, weil der Anwalt zu schnell gefahren ist. Oder die Wohnung eines Forenbetreibers, weil irgendwer ein Screenshot des Forums ausgedruckt hatten und die Beamten es nicht geschafft haben, sich da anzumelden.

In Sachsen hat die FDP einen Koalitionsvertrag unterschrieben, der VoIP-Überwachung vorsieht. Da diese verschlüsselt ist, geht es nur mit Mitteln der Online-Durchsuchung.

Wenn durch diese Überwachungsmaßnahme
Schwerstkriminaltität verhindert wird, können wir nur dankbar
sein.

Wohl kaum, Schwerkriminelle benutzen nämlich Internet Cafes und sind bestimmt nicht so blöd belastendes Material auf dem Rechner zu belassen. Oder sie benutzen z.B. ein Read-Only Betriebssystem wie Knoppix.

Mit aktuellen Methoden verschlüsselte Dokumente lassen sich ohne Kenntnis des Schlüssels, wenn überhaupt, dann nur mit gewaltigem Rechenaufwand entschlüsseln. Wenn die Polizei (oder Geheimdienste, die allerdings von evtl. zukünftigen gesetzlichen Regelungen zur Online-Durchsuchung nicht betroffen sein werden) dennoch in der Lage sein will, verschlüsselten Datenverkehr einer Verbrecher- oder Terroristenbande mitzulesen, muss sie dazu über einen Schlüssel verfügen.

Oder sie muss in der Lage sein, in diese Dokumente vor bzw. nach der Verschlüsselung Einsicht zu nehmen. Das aber geht nur, wenn der Rechner, an dem ver- bzw. entschlüsselt wird, unter ständiger Überwachung steht. Für solche Fälle die Möglichkeit einer solchen Überwachung zu schaffen, war die ursprüngliche Motivation der Forderung nach einer gesetzlich geregelten Online-Durchsuchung.

Wie geht so etwas vor sich? Wenn ich doch meinen Rechner mit
Router und Firewall zu schützen wünsche, wie kann die Polizei
dann trotzdem auf meinen Rechner zugreifen?

Das geht u. a. ganz klassisch mittels einer Wanze. Ein kleines Stück Hardware, an geeigneter Stelle angebracht, und sämtliche Tastenanschläge werden an einen Empfänger gesendet. Natürlich geht auch Software. Ein Trojaner interessiert sich nicht für deinen Router oder deine Firewall, unabhängig davon, ob er von krimineller oder staatlicher Seite kommt. Natürlich kannst du mit einfachen Mitteln eine Architektur aufbauen, die einem Trojaner keine Chance gibt. Du kannst z. B. kritische Vorgänge ausschließlich an einem Offline-Rechner bearbeiten und anschließend per Datenträger transferieren. Dann greift aber im Zweifel wieder die Wanze.

Und ist das nicht
auch ein Stück Eingriff in die Privatsphäre?

Das ist so üblich bei der Ermittlungsarbeit der Polizei. Auch die klassische Durchsuchung oder eine Verhaftung stellt einen Eingriff in die Privatsphäre dar. Allerdings stellt die Tatsache, dass bestimmte Teile der Privatsphäre auch bei solchen Eingriffen nicht berührt werden dürfen, bei der Online-Durchsuchung jedoch nicht ohne weiteres ausgeklammert werden können, einen der wesentlichen Kritikpunkte an diesen Plänen dar.

Ich meine, muß ja nicht jeder wissen, was ich so auf dem
Rechner habe?

Es geht um Fälle schwerer Kriminalität. Wenngleich das Geschwätz mancher Kasper Politiker, die Online-Durchsuchungen immer wieder auch bei Bagatelldelikten fordern, Böses ahnen lässt…

Ich frage mich dabei auch, ob sie irgendwelche Dateien öffnen
können wie zum Beispiel Briefe oder sowas?

Genau das ist der ursprüngliche Sinn der Sache. Mails z. B. lassen sich mit einfachen Mitteln und ohne besondere technische Vorkehrungen oder Vorwissen bis zum Zielserver verschlüsselt übertragen. Wenn dieser im Ausland steht, ist die Polizei i. d. R. darauf angewiesen, auf dem sendenden PC mitzulesen.

Ich habe zum Beispiel zu Hause an die 700 Original CDs im
Laufe meines Lebens zusammengekauft. Diese sind natürlich alle
auf dem Rechner (was ja völlig OK ist). Was ist, wenn sie nun
denkt, ich hätte diese heruntergeladen oder sonstirgendwie
illegal zugänglich gemacht.

Um solche Sachen geht es dabei (noch) nicht. Wenngleich das Geschwätz mancher Kasper Politiker, die Online-Durchsuchungen immer wieder auch bei Bagatelldelikten fordern, Böses ahnen lässt…

Allerdings lassen deine Befürchtungen vermuten, dass du davon ausgehst, dass eine Online-Überwachung zukünftig auf jedem einzelnen PC greifen soll. Das ist nicht der Fall. Die Online-Überwachung wird in Deutschland - anders als z. B. in China - nach den bisherigen Plänen ausschließlich in konkreten Einzelfällen für einen bestimmten Zeitraum nach richterlicher Genehmigung durchgeführt werden. Wenn das BVG solchen Plänen nicht sowieso einen Riegel vorschiebt.

Gruß

Hallo,
die Behauptung, dass die meisten Beamten sich nicht um Auflagen des BVerfG kümmern, ist eine unbewiesene Unterstellung, genauso, dass sehr häufig unzulässige Hausdurchsuchungen stattfinden. Dass es auch mal zu Fehlern kommt, gibt es in allen Lebenslagen. Aber letztendlich zu behaupten, wir leben in einem Polizeistaat, also einem System, in dem sich Staatsdiener nicht um gesetzlichen Vorlagen kümmern, ist völlig haltlos.
Ob Schwerkriminelle Internet Cafes benutzen oder blöd sind, ist nicht die Frage. Selbst wenn man Fingerabdrücke einfach wegwischen kann, wäre es unverzeihlich, an einem Tatort nicht danach zu suchen. Mir ist ein Fall bekannt, wo einer den Mord an seiner Frau auf dem PC geplant hatte, und das ganze als Mord1 bis Mord5.doc abgespeichert hatte. Soviel zur Blödheit von Schwerkriminellen.

Grüße Culles

Wie geht so etwas vor sich? Wenn ich doch meinen Rechner mit
Router und Firewall zu schützen wünsche, wie kann die Polizei
dann trotzdem auf meinen Rechner zugreifen? Und ist das nicht
auch ein Stück Eingriff in die Privatsphäre?

Die marschieren in deine Wohnung und verwanzen den Rechner. Du wirst wahrscheinlich nicht bemerken, dass sich dein Firefox sich von dem öffentlich herunterladbaren unterscheidet. Deine Firewall übrigens sowieso nicht.

Es reicht übrigens schon oft, wenn sie Kabel unter Kontrolle habe. Irgendein schwarzes Kästchen im Keller, oder besser, an der nächsten Vermittlungsstation. Dort kann man dann prima den Traffic filtern. Du merkst derweil genau nix davon. deine Firewall auch nicht. Verschlüsselung, wie von Herrmann erwähnt, ist hilfreich.

Ich meine, muß ja nicht jeder wissen, was ich so auf dem
Rechner habe?

Es gibt ja schon so reichlich Möglichkeiten herauszufinden, was du auf deinem Rechner hast. Dazu wird nur deine Mithilfe benötigt, indem du selbst irgendein Programm installierst. So etwas nennt sich „Trojanisches Pferd“. Du kannst dir denken, was deine Firewall davon hält.

Ich frage mich dabei auch, ob sie irgendwelche Dateien öffnen
können wie zum Beispiel Briefe oder sowas?

Wenn jemand erst einmal an deinem Rechner gewesen ist, kann derjenige alles. Darf ich mal?

Und ich frage mich eigentlich auch, was so eine Durchsuchung
bringen kann? Wenn ich nun einen selbstgedrehten Film
irgendwie „omniös“ benenne, bin ich dann gleich ein
Verdächtiger?

Du bist ja inzwischen sowieso verdächtig.

Die interessieren sich nicht für ominöse selbst gedrehte Filme. Es sein denn, sie stammen aus einem Ausbildungslager der Taliban. Die wollen wissen, mit welchen Terroristen du denn so in Kontakt stehst und wann du gedenkst, irgendwas Hübsches in die Luft zu jagen. Und wer dir dabei so hilft.

Ich habe zum Beispiel zu Hause an die 700 Original CDs im
Laufe meines Lebens zusammengekauft. Diese sind natürlich alle
auf dem Rechner (was ja völlig OK ist). Was ist, wenn sie nun
denkt, ich hätte diese heruntergeladen oder sonstirgendwie
illegal zugänglich gemacht.

Ja, dann sollen sie es doch denken. Und? Die CDs interessieren sie erst, wenn sich dort das Liedgut der braunen Szene tummelt oder die gesammelten Werke von islamistischen Hasspredigern. Best of AC/DC ist denen wurscht.

Wie schon von Culles erwähnt, es bedarf einer richterlichen Anordnung. Erst dann können die loslegen, und erst dann werden da Leute tätig, die sich vom gemeinen Stadtsheriff im Computer-Know how unterscheiden.

Bis es soweit ist, kannst du ja mal in die Plattenbox greifen und die Extrabreit-Scheibe aus dem Jahre 1981 auflegen: „Polizisten speichern was sie wissen elektronisch ein, alles kann ja irgendwann und irgendwie mal wichtig sein. Tag und Nacht wird sie bei dir sein - die Polizei.“ Naja, es sind fast dreißig Jahre vergangen, inzwischen speichern wir selber alles, was die wissen wollen.

Gruß,
Stefan

Hallo
Recht Herzlichen Dank für die sehr ausführliche Antwort. Dafür auch von mir erstmal einen Stern.

Das mit der Verschlüsselung von Dokumenten und so, ist sicherlich für Leute, die wirklich „was böses planen“ ein normales Vorgehen. Für „Otto Normalverbraucher“ wie mich, ist das aber nicht so selbstverständlich, deswegen eben die Sorge. Ob ich jetzt jeden „Notizzettel“ verschlüsseln sollte oder nicht.
Ich meine, gerade bei Spielern ist das doch so eine Sache. Ich habe zum Beispiel einige Dokumente von Spielelösungen. Und wenn man mal solche Spiele wie zum Beispiel „Hitman“ nimmt, ließt sich da so eine Lösung für einen Unwissenden wie ein „Plan zum Mord“… Ist mir mal bewusst geworden, als ich von einem Fall gehört habe, wo jemand in einem Großraumbüro mitgehört hat, wie jemand einem am Telefon den „Auftrag zu einem Mord“ gegeben hat. Dieser hat dann die Polizei verständigt, der den Mann dann mitgenommen hat. Später hat sich dann herausgestellt, das der Mann seinem Kumpel die Lösung zu einem Hitman-Level sagte.
Seitdem „achte“ ich mal ein bisschen drauf, wenn ich mich mit Kumpels über Spiele unterhalte, wie das wohl ein „unwissender“ auffassen müsste… Naja…
Man muß ja schon aufpassen, wenn man bei Google sowas wie Bombe oder Bombenbau eingibt. Dabei kann man auch einfach nur wissen wollen, wo zum Beispiel die Bombe im Spiel „Rainbow Six“ zu finden ist, oder welche Gegenstände man zum Bombenbau im „Bully“-Spiel braucht…

Irgendwie habe ich im ganzen so das Gefühl, das wir uns Stück für Stück einem Überwachungsstaat nähern.
In diesem Zusammenhang wäre der „Rette deine Freitheit“ Spot bei YouTube mal empfehlenswert :smile:

Gruß
Andreas

Naja… Verdächtig bin ich dann vermutlich nicht :smile:
Allerdings hört man immer nur was von „Legalisierung von Online-Durchsuchungen“, aber nie bei welchen Verdachtsmomenten?
Geht es hierbei wirklich nur um Terror-Kontakte (in dem Fall interessierts mich ehrlich gesagt nicht weiter), oder auch bei Bagatell-Fällen. Wobei… Bagatelle… Strafbar ist Strafbar. Aber möchte mal einen Menschen sehen, der nicht irgendwas auf den Rechner hat was nicht irgendwie gegen irgendwas verstösst.

)

Moin,
nein, haltlos ist es nicht. Die Anzahl an Hausdurchsuchungen steigt stark an. Dies geht damit einher, dass die Richter eher wenig Zeit haben, die Anträge zu prüfen.
Darüber hinaus sind die Dienstpläne und Richter den LKAs durchaus bekannt. Nicht so hieb-und-stichfeste Anträge werden dann eher Richtern vorgelegt, die dafür bekannt sind, nicht so genau zu prüfen.
Da es in Deutschland nicht die „Früchte des vergifteten Baumes“- Doktrin gilt, haben die Beamten auch nichts zu verlieren. Untersuchungen, die nicht rechtens waren, haben keine Konsequenz, da die Abwägung i.d.R. zu Gunsten der Bestrafung ausfällt. Ein Strafverteidiger, wie beispielsweise Udo Vetter wird dir das sicher gerne bestätigen.

Im Übrigen ist dir sicher bekannt, dass man ab Landgericht aufwärts de facto keine Klagen wegen Rechtsbeugung mehr anstrengen kann, da in diesen Gerichten drei Richter sitzen und es vor kurzem ein Urteil gab, bei dem einfach alle Richter geschwiegen haben. Somit konnte das Gericht nicht sicher sein, dass einer der Richter nicht anders gestimmt hat als die beiden anderen, Freispruch für alle.

Ich sage nicht, dass wir in einem Polizeistaat leben. Dennoch ist es Fakt, dass den meisten Beamten neuere Urteile des BVerfG garnicht bekannt sind und wenn doch, halten sie sich oftmals nicht daran.

Ich habe zum Beispiel zu Hause an die 700 Original CDs im
Laufe meines Lebens zusammengekauft. Diese sind natürlich alle
auf dem Rechner (was ja völlig OK ist).

Und du kannst, wenn man dich morgens um 7 aus dem Bett schmeisst, sofort alle 700 Rechnungen präsentieren? Wenn nicht, stehst du schon mit 1.8 Beinen im Knast. Und der Rechner ist sowieso weg, bis die letzte Zahlungsquittung auf dem Tisch liegt.

Nein, es läuft nicht immer so. Aber immer öfter.

Gruss Reinhard

Sehr witzig…
Ich glaube, dann werden die Gefängnisse aber sehr bald SEHR voll, denn ich glaube kaum, das es auch nur EINEN MENSCHEN gibt, der sämtliche Quittungen seiner gekauften CDs vorweisen kann…
Ich kann mir auch kaum vorstellen, das man dies wirklich muß.
Wofür habe ich denn die original CDs hier liegen? Will man mir sagen, das die CDs nicht original sind?

Nun aber mal auf den Teppich bleiben

Und du kannst, wenn man dich morgens um 7 aus dem Bett
schmeisst, sofort alle 700 Rechnungen präsentieren? Wenn
nicht, stehst du schon mit 1.8 Beinen im Knast. Und der
Rechner ist sowieso weg, bis die letzte Zahlungsquittung auf
dem Tisch liegt.

Quatsch. Wieso solltest du eine Rechnung brauchen, wenn du das Original-Medium besitzt? Außerdem liegt bei uns die Beweislast immer noch anders rum, dass du nicht deine Unschuld beweisen musst, sondern dir die anderen deine Schuld.

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Wie geht so etwas vor sich? Wenn ich doch meinen Rechner mit
Router und Firewall zu schützen wünsche, wie kann die Polizei
dann trotzdem auf meinen Rechner zugreifen?

Indem man den Weg des geringsten Widerstands geht:
Da man seinen Rechner eben entsprechend schützen kann und der Weg der Online-Infektion daher nur sehr schwierig ist, wird man vermutlich in den meisten Fällen einen viel einfacheren Weg wählen: Die Polizei bricht bei dir heimlich in deiner Abwesenheit ein oder verschafft sich getarnt Zutritt (Stromzähler ablesen, Klempner da Rohrbruch in der Wohnung drüber, etc) dazu. Dann wird entweder ein kleines und quasi nicht bemerkbares Hardware-Teil z.B. an deinem Monitor, Tastatur oder Maus befestigt, das dann z.B. alle Daten die du eingibst aufzeichnet oder nach außen per Funk versendet. Oder - falls genügend Zeit da ist, wird dein Rechner von ner CD gebootet und dir ein entsprechender Trojaner untergeschoben, der von deinem Virenscanner auch nicht entdeckt werden kann. Dagegen gibt es auch quasi keine Abwehr, da man die Teile überall verstecken kann und sie durch Software am Rechner nicht aufspürbar sind.

Und ist das nicht
auch ein Stück Eingriff in die Privatsphäre?

Sicher ist das ein Eingriff in deine Privatsphäre, was denn sonst? Eine Hausdurchsuchung ist auch ein Eingriff in deine Privatsphäre. Der kleine und feine Unterschied ist nur, dass du bei ner ordentlichen Hausdurchsuchung weißt, dass man in deine Privatsphäre eingreift, bei einer Online-Durchsuchung erfährst du das nicht, sondern jemand wühlt fröhlich in deinen Daten rum ohne dass du das weißt.

Ich frage mich dabei auch, ob sie irgendwelche Dateien öffnen
können wie zum Beispiel Briefe oder sowas?

Sicher. Falls man dir nen Software-Trojaner unterschieben konnte, können die praktisch direkt online alles anschauen was du hast. Und falls sie was finden was sie interessiert, dann werden sie einfach deinen Rechner beschlagnahmen und dann können sie sich das ja in Ruhe ansehen.

Und ich frage mich eigentlich auch, was so eine Durchsuchung
bringen kann?

Wenn jemand seine Festplatte verschlüsselt hat und den Schlüssel nicht verrät, dann bringt eine normale Hausdurchsuchung mit Beschlagnahme des Rechners nichts, weil die Platte nicht ohne Schlüssel entschlüsselt werden kann. Eine „Online-Durchsuchung“ soll ermöglichen heimlich die Festplatte zu durchsuchen oder zumindest an diesen Schlüssel heran zu kommen, damit man die Platte dann im Rahmen einer normalen Beschlagnahme durchsuchen kann.

Wenn ich nun einen selbstgedrehten Film
irgendwie „omniös“ benenne, bin ich dann gleich ein
Verdächtiger?

Zunächst mal ist der Aufwand einer Onlinedurchsuchung sehr hoch, sowas wird man bei dir nicht einfach so durchführen, ohne dass man einen bestimmten Verdacht gegen dich hat.

Ich habe zum Beispiel zu Hause an die 700 Original CDs im
Laufe meines Lebens zusammengekauft. Diese sind natürlich alle
auf dem Rechner (was ja völlig OK ist). Was ist, wenn sie nun
denkt, ich hätte diese heruntergeladen oder sonstirgendwie
illegal zugänglich gemacht.

Dann zeigst du ihm die 700 Original CDs und gut ist.

Hallo,

Quatsch. Wieso solltest du eine Rechnung brauchen, wenn du das
Original-Medium besitzt?

Weil sonst nicht auszuschließen ist, dass Du die CDs gestohlen hast.

Außerdem liegt bei uns die Beweislast
immer noch anders rum, dass du nicht deine Unschuld beweisen
musst, sondern dir die anderen deine Schuld.

Seit dem 9. November 2007 ist das leider nicht mehr so. Nun müssen in Deutschland alle Bürger permanent dem Staat ihre Unschuld beweisen. Wie leicht man zum „Terroristen“ werden kann, kann man in einem sehr interessanten Bericht hier:

ftp://ftp.ccc.de/events/sigint09/video/SIGINT09_3215…

erfahren. Es ist wirklich hanebüchen! Es reicht jetzt schon aus, wenn eben nicht mehr 100% ausgeschlossen werden kann, dass Du ein „Terrorist“ bist. Von wegen „beweisen“.

Gruß

Fritze

Naja… Verdächtig bin ich dann vermutlich nicht :smile:

Und ob. Übrigens wirst Du erst recht verdächtig, wenn Du Daten verschlüsselst! Dann hast Du ja offensichtlich was zu verbergen und verhältst Dich konspirativ!

Allerdings hört man immer nur was von „Legalisierung von
Online-Durchsuchungen“, aber nie bei welchen
Verdachtsmomenten?

Da reicht „kriminalistische Erfahrung“ als Verdachtsmoment.

Geht es hierbei wirklich nur um Terror-Kontakte (in dem Fall
interessierts mich ehrlich gesagt nicht weiter),

sollte es aber, denn die Bundesanwaltschaft geht mit dem Begriff „Terrorist“ geradezu inflationär um. Ist ja auch bequem, dann kann man die ganz großen Überwachungswerkzeuge auspacken und kann die Menschen mit Säcken überm Kopf ohne weitere Gründe sonstwohin verschleppen.

Bagatell-Fällen. Wobei… Bagatelle… Strafbar ist Strafbar.
Aber möchte mal einen Menschen sehen, der nicht irgendwas auf
den Rechner hat was nicht irgendwie gegen irgendwas verstösst.

Das ist ja das Ziel. Solange Kram verbieten, bis jeder Mensch gegen irgend ein obskures Gesetz verstößt (Anti-Hacker Paragraph, Jugendpronographie-Paragraph, etc.). Dann kann man jeden jederzeit einsacken, falls jemand lästig werden sollte.

Und kaum ging durch die Presse, dass man genetische Fingerabdrücke beliebig fälschen kann, hat der Schäuble konsequenterweise erstmal gefordert, dass man die jetzt den Standardmaßnahmen bei erkennungsdienstlicher Behandlung hinzufügt.

http://www.fsigenetics.com/article/S1872-4973(09)000… bzw.
http://www.heise.de/tr/DNA-als-unsicheres-Beweismitt…

und ganz passend

http://www.sueddeutsche.de/politik/514/488907/text/

Wir werden mit unserem Innenminister nichts zu lachen haben in den nächsten vier Jahren.

Gruß

Fritze

Hallo,

Mir ist ein Fall bekannt, wo einer den Mord
an seiner Frau auf dem PC geplant hatte, und das ganze als
Mord1 bis Mord5.doc abgespeichert hatte.

Tja und? Das alleine ist nicht strafbar. Könnte ja auch die Vorstudie zu einem Kriminalroman sein. Hat er sie denn umgebracht? Und wenn ja, waren die Dateien das einzige belastende Beweismittel?

Soviel zu „Straftaten Verhindern durch Überwachungsdruck“

Gruß

Fritze

Hallo Fragewurm,

Die Polizei bricht bei dir heimlich in deiner
Abwesenheit ein oder verschafft sich getarnt Zutritt
(Stromzähler ablesen, Klempner da Rohrbruch in der Wohnung
drüber, etc) dazu. Dann wird entweder ein kleines und quasi
nicht bemerkbares Hardware-Teil z.B. an deinem Monitor,
Tastatur oder Maus befestigt, das dann z.B. alle Daten die du
eingibst aufzeichnet oder nach außen per Funk versendet.

Wieso so kompliziert?

Heute will jeder alles Kabellos haben! Da kann man bequem von ausserhalb der Wohnung schon mithören.

Schon vor 10 Jahren konnte man mit geeigneter Technik, das Bild eines Röhrenmonitors „abhören“, ganz ohne etwas am Monitor oder PC zu verändern.
Letzthin haben ein paar Studenten gezeigt, dass das auch bei USB funktioniert.

MfG Peter(TOO)

Hallo Peter,

Heute will jeder alles Kabellos haben! Da kann man bequem von
ausserhalb der Wohnung schon mithören.

Schon vor 10 Jahren konnte man mit geeigneter Technik, das
Bild eines Röhrenmonitors „abhören“, ganz ohne etwas am
Monitor oder PC zu verändern.
Letzthin haben ein paar Studenten gezeigt, dass das auch bei
USB funktioniert.

Warum so komplziert?

90% aller Rechner da draussen sind Windows-Maschinen.
Ein Großteil davon holt sich automatische Updates von Microsoft.

Einfach an passenden Übergabepunkten in paar Filter installieren, die den Traffic von und zu Microsoft umleiten und den Bundestrojaner als Systemupdate injizieren.
Mit etwas Gehirnschmalz und eher geringem Aufwand bekommt man so geschätzte 70-80% aller deutschen Rechner innerhalb von ein, zwei Wochen unter Kontrolle . . . und dann kann man auch Rasterfahndung . . .

lg, mabuse

Quatsch. Wieso solltest du eine Rechnung brauchen, wenn du das
Original-Medium besitzt?

Weil sonst nicht auszuschließen ist, dass Du die CDs gestohlen
hast.

Und wie soll man mir das beweisen?

Einfach an passenden Übergabepunkten in paar Filter
installieren, die den Traffic von und zu Microsoft umleiten
und den Bundestrojaner als Systemupdate injizieren.

Nur hat das ein kleines Schönheitsproblem: Die Updates sind signiert und das Umleiten des Traffics bringt dir nichts, wenn du den privaten Schlüssel von Microsoft nicht hast.