Online Ersteigerung

Hallo Rudi,

was Du in der Schule gelernt hast, ist nicht ganz falsch, hat aber doch mit Deinem Problem nix zu tun. Er kann ja liefern, erwartet aber erst mal Deine Lieferung. Darum sind Deine Fragen wie folgt zu beantworten:

  1. Ein rechtswirksamer Vertrag ist zustande gekommen

  2. Du kannst dem Verkäufer nichts in Rechnung stellen, wenn Du die Ware woanders kaufst.

Christian

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