folgender Vorgang: Ich habe Online was ersteigert. Der Typ ist offensichtlich nicht gewillt ohne Vorkasse zu liefern. Ich habe das Gefühl, daß es sich um einen Betrüger handelt.
In der Schule lernte ich mal, daß wenn ein gültiger Kaufvertrag zustande kam und der Lieferant nicht liefern kann, ich das Recht habe diesen Artikel anderswo zu kaufen und den Differenzbetrag dem 1 Lieferanten in Rechnung stellen kann.
Nun meine Frage:
Ist mit der Online Ersteigerung ein gültiger Vertrag zustande gekommen.
Wenn der nicht liefert, kann ich den Artikel woanders kaufen und den Differenzbetrag in Rechnung stellen?
folgender Vorgang: Ich habe Online was ersteigert. Der Typ ist
offensichtlich nicht gewillt ohne Vorkasse zu liefern. Ich
habe das Gefühl, daß es sich um einen Betrüger handelt.
Hallo
Leider sind viele Angebote , zum Beispiel bei E-bay von vornherein mit der Bemerkung versehen , das nur bei Vorrauszahlung geliefert wird . Ich hoffe , auf solch ein Geschäft hast Du Dich nicht eingelassen .
Was man dann noch machen kann weiß ich nicht , aber vielleicht ein Rechtsanwalt .
Die „Anbieter“ sagen dann , sie müßten Vorkasse nehmen , weil sie schon „so schlechte Erfahrungen“ gemacht hätten , oder schlechtes gehört hätten .
Das öffnet natürlich dem Betrug Tür und Tor , es ist eine bekannte Masche Geld zu verlangen , und nichts zu liefern .
Die Ware stattdessen per Nachnahme zu versenden , und die Nachnahmegebühr zu zahlen , erscheint mir sinnvoll .
Wenn der Postbote kein Geld erhält , erhält der Versender sein Paket zurück .
Das Risiko , welche auf dem Postversand beruht , trägt ausschließlich der Versender , und der müßte sich im Schadensfalle an die Post wenden .
Dieses Risiko ist es auch neben dem möglichen Betrug , welches mit der Vorrauszahlung auf den Kunden abgedrängt wird .
bei solch Versteigerungen ist Vorauszahlung absolut üblich, und das er keine Bewertungen hatte, wusstest Du ja vorher (konntest Du zumindest wissen). Die angebotene(n) Zahlungsweise(n) müsste(n) auf dem Angebot ersichtlich gewesen sein, ist zumindest bei ebay so.
Außerdem sollte ein Lieferung per Post Nachnahme auch drin
sein. Und die verweigert er.
Nachdem ich das zweimal durch hab und die Post das Geld jeweils etwa 3 Wochen später überwiesen hat (und das ganz normal findet), verweigere ich Nachnahme inzwischen auch.
na ja, bei einem Auktionshaus namens Feininger.de.
Kenn ich nicht. Aber das muss nichts heißen. Wie ist denn Feininger normalerweise angesehen? Passiert es da oft, dass Leute nicht liefern? Wie gehen die mit so Leuten um? Schau mal in die AGBs, was du machen kannst, wenn sich deine Befürchtungen bewahrheiten. Und im schlimmsten Fall kannst du das Geld ja immer noch zurückbuchen lassen.
Der Typ hat halt noch keine Bewertungen, spricht nicht deutsch
und verkauft Artikel, daß ich meine der müßte einen
Elektroladen überfallen haben.
Das könnte aber auch darauf hinweisen, dass er professioneller Händler ist, die gibt es bei Auktionshäusern immer öfter. WEnn das so ist, um so besser für dich. Solche Anbieter liefern üblicherweise.
Außerdem sollte ein Lieferung per Post Nachnahme auch drin
sein. Und die verweigert er.´
Kann ich verstehen. Hab ich mal gemacht, aber es dauert ewig, bis das GEld dann da ist.
Gruss
Rudi
PS: Du erwartest von ihm das Vertrauen, dir die Sachen zu schicken, ohne Geld gesehen zu haben. Bring ihm doch das gleiche Vertrauen entgegen, indem du ihm das Geld schickst, ohne die Sachen in Händen zu halten. Wie gesagt, im schlimmsten Fall kannst du immer noch zurückbuchen.
offensichtlich nicht gewillt ohne Vorkasse zu liefern. Ich
habe das Gefühl, daß es sich um einen Betrüger handelt.
ist bei diesen Online-Auktionen inzwischen auch üblich. Bei feininger weiß ich es nicht, eBay bietet allerdings eine Absicherung gegen Betrüger auf Kulanzbasis, allerdings mit einer Selbstbeteiligung von 25 euro.
Eigentlich kann man bei solchen Sachen nur auf die Bewertungen der Verkäufer vertrauen. Wenn er schon 30-40 mal erfolgreich verkauft hat, würde ich das Geld überweisen. Bei Neulingen beschränke ich mich auf kleine Transaktionen bis 20 Euro, da ist das Risiko überschaubar.
Nachnahme schützt leider nicht vor Betrug, du siehst nicht was in dem Paket ist. Für die Versender ist NN auch keine gute Lösung, denn es ist recht umständlich und manchmal wird der Betrag von der Post nicht überwiesen (war gerade ein Bericht im Fernsehen, ich glaube bei Wiso).
Im Übrigen ist der Vertrag gültig, wenn *vorher* schon fest stand, dass Vorkasse verlangt wird.
Ich habe ausschließlich positive Erfahrungen mit Verkäufern gemacht, leider mit einigen Käufern negative…
Aber: Du kannst Deine Überweisung doch innerhalb von 14 Tagen stornieren - d.h. um Ärger zu vermeiden. (Innerhalb einer Woche nach Überweisung sollte die Ware da sein, ansonsten Nachfragen und nach 10 Tagen Storno).
Ansonsten hast Du online die gleiche Rechtsgrundlage wie bei jedem anderen Geschäft auch. Ein langwieriger Prozess (im Fall der Fälle) lässt sich aber mittels obenstehender Maßnahme umgehen. Die schwarzen Schafe in solchen „Communities“ wie EBay & Co. sind gott-sei-dank sehr gering!
Wann wird endlich auch der letzte kapiert haben, daß man Überweisungen nicht stornieren kann?
Man kann per Einzugsermächtigung abgebuchtes Geld zurückholen, und zwar entgegen der Aussagen von Banken und Sparkassen nahezu ohne Frist, aber das wars dann auch. Bei Überweisungen gibt es keine Chance.
ich kann nicht nachvollziehen warum ein Nachnahme-Versand
sinnvoller ist als ein normaler Versand gegen vorherige
Überweisung.
Was habe ich als Empfänger eines NN-Paketes davon wenn nur
Zeitungspapier im Paket ist?
Wenn mich der Verkäufer wirklich bescheissen will, kann er es
auch über diese Methode darstellen.
Hallo Michael
Das stimmt natürlich , besonders auch , was den Zustand der Ware betrifft . Aber wenn im Paket nur Zeitungspapier ist , hätte ich gleich einen guten Beweis in der Hand , und keine Hemmungen , zur Polizei zu gehen .
MfG
Bankbürgschaft, Akkreditiv, DAP etc…
so heißen diese schönen Bankinstrumente (DAP = documents against payment), die freilich erst bei größeren Beträgen Sinn machen.
Generell wird ja unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Hat der Käufer kein Dokument, auf dem steht, daß die Ware gegen erfolgte Zahlung in seinen Besitz übergegangen ist, gehört die Ware nach wie vor dem Lieferanten. Banken rücken solche Dokumente nur gegen Bezahlung der Ware heraus. Aber an dem Vorgang wird verdient, lohnt sich also nur bei größeren Beträgen.
Kommt die Ware aus dem Ausland, kann man ggf vor dem Zollbeamten das Paket öffnen und die Ware kurz in Augenschein nehmen.
Das Prinzip eines jeden Handeslgeschäfts ist aber Treu und Glauben: Auch in einem schönen Radiogehäuse kann Zement stecken. Also gibt’s da noch die Treuhänder, eine von beiden Seiten akzeptierte Institution, die den Ablauf überwacht.
folgender Vorgang: Ich habe Online was ersteigert. Der Typ ist
offensichtlich nicht gewillt ohne Vorkasse zu liefern. Ich
habe das Gefühl, daß es sich um einen Betrüger handelt.
Bei diesen persönlichen Voraussetzungen, (nur Beachtung der eigenen Vorbehalte, nicht Beachtung der Vorbehalte des anderen)
sollte man nicht im Internet kaufen, sondern nur im Laden in Begleitung eines Rechtsanwaltes.
kurz man kann es mit der Angst übertreiben. auf beiden Seiten des Vertrages.
kurz man kann es mit der Angst übertreiben. auf beiden Seiten
des Vertrages.
Zur Zeit habe ich eine Anzeige laufen. Der Typ hat kassiert und sendet einfach keine Ware. Am Anfang unterschiedliche Ausflüchte, dann soll die Post gleich mehrere Pakate verschlampt haben und nun meldet er sich überhaupt nicht mehr.
Und das war gleich beim zweiten Mal, dass ich was ersteigert habe.
Danach beim vierten Mal habe ich eine andere Ware als angeboten erhalten.
ich versteigere auch ab und an etwas per Internet. Bei mir muss jeder per Vorkasse oder per Nachname bezahlen…und das klappt hervorragend.
Du hast Angst, dass Dein Gegenüber ein Betrüger ist?? Wie soll der Verkäufer erkennen, ob Du es ehrlich meinst und danach die Ware bezahlen wirst?? Also berechtigte Zweifel auf beiden Seiten.
Einigt Euch auf Nachname und der Fall erledigt sich. Am besten Du lässt den Internethandel bleiben, geh ins Geschäft und fertig.
MfG
Gerd
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
aber wenn der Käufer das Paket nicht annimmt, bleibt der Verkäufer auf den nicht geringen Porto- und Nachnahmegebühren sitzen. Deshalb wollen viele Verkäufer diese Versandart nicht, was ich gut nachvollziehen kann.
Bei EBay beispielsweise ist es absolut üblich, gegen Vorkasse zu liefern.
Ich habe bei über 200 kleineren und größeren „Deals“ dort lediglich eine einzige schlechte Erfahrung gemacht, das verursachte einen Schaden von EUR 2.
In Deinem Fall zählt sicherlich die vom Verkäufer angegebenen Bedingungen.
Hat er „Vorkasse“ in seine Artikelbeschreibung geschrieben, musst Du auch leisten. Nach dem Fernabsatzgesetz ist höchstwahrscheinlich ein gültiger KV zustande gekommen.
Hat er nichts zu den Zahlungsmodalitäten geschrieben und Ihr beide wo0llt von Eurem Standpunkt nicht abweichen, könnt Ihr Euch ja auf die Aufhebung des Kaufvertrages einigen.
Besteht eine Seite auf Leistung nach den eigenen Vorstellungen, muß zur Not ein Gerichtsentscheid herhalten.
nachdem ich versuchte ihn über eine bei Feininger.de hinterlegte Handy-Nummer anzurufen, welche nicht vergeben ist schrieb ich in einer Mail, dass ich kein Geld überweisen werde und er sich doch bitte bei mir melden soll.
Nun warte ich mal, ob ich noch was hören werde, glaub aber nicht daran.
Es ging um einen Betrag von 85 Euro, für ein Nokia 8250.
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Ich halte euch auf dem laufenden.