Hallo!
Wenn ich Pakete mit DHL verschicke (Gewerbe) und die online frankiere (Bezahlung per Paypal), wie funktioniert dann das mit den Quittungen fürs Finanzamt.
Vielleicht hatte jemand schon ein ähnliches Problem.
Grüße
Ben
Hallo!
Wenn ich Pakete mit DHL verschicke (Gewerbe) und die online frankiere (Bezahlung per Paypal), wie funktioniert dann das mit den Quittungen fürs Finanzamt.
Vielleicht hatte jemand schon ein ähnliches Problem.
Grüße
Ben
Hallo!
Bei jeder Nutzung der Onlinefrankierung bekommt man eine Auftragsbestätigung per Email (man muss natürlich eine gültige Emailadresse angeben). Diese Auftragsbestätigung weist auch die Mehrwertsteuer aus.
Ok! Danke für das schnelle Antworten. Das Finanzamt akzeptiert auch einen Selbstausdruck, die sind da ja schon mal pingelig, weil editierbar…
Manche Finanzamtmitarbeiter sind leider noch nicht im Jahr 2011 angekommen. Von Bekannten weiß ich aber, dass Emailausdrucke im Regelfall keine Probleme bereiten. Wenn man jedoch die Emails gespeichert lässt, ist man auf der sicheren Seite und kann im Zweifelsfall die Zahlen auf den Ausdrucken beweisen.
Hallo,
Emailausdrucke im Regelfall keine Probleme bereiten. Wenn man
jedoch die Emails gespeichert lässt, ist man auf der sicheren
Seite und kann im Zweifelsfall die Zahlen auf den Ausdrucken
beweisen.
da es - auch wenn es die meisten Gewerbetreibenden nicht wissen - eine Pflicht zur revisionssicheren E-Mail Archivierung gibt, dürfte es eigentlich selbstverständlich sein, dass sich auch diese Mail im Archiv befindet. Und revisionssicher heißt nicht, dass die Mail in irgend einem PST File oder lokalem Ordner liegt.
http://www.google.de/url?sa=t&source=web&cd=5&ved=0C…
Gruß
S.J.
In Zweifelsfällen sind Emails wertlos
Manche Finanzamtmitarbeiter sind leider noch nicht im Jahr
2011 angekommen.
Wohl eher umgekehrt. Denn es gibt eine sehr klare Rechtslage, was den steuerlichen Nachweis von elektronischen Rechnungen gibt. Es handelt sich eher um pragmatische Kulanz, wenn das anerkannt wird.
Von Bekannten weiß ich aber, dass
Emailausdrucke im Regelfall keine Probleme bereiten.
Definitiv kann man sich nicht auf eine laxere Praxis bei anderen berufen. Wird aber in Fällen, in denen die Summe glaubwürdig ist, meistens so gehandhabt.
Wenn man
jedoch die Emails gespeichert lässt, ist man auf der sicheren
Seite und kann im Zweifelsfall die Zahlen auf den Ausdrucken
beweisen.
In Zweifelsfällen ist eine gewöhnliche Email rein gar nichts wert. Da braucht es schon die Rechnung in Form eines PDF/A mit qualifizierter digitaler Signatur. Und ggf. sogar beim Eingang erstellten Prüfbericht.
Ciao, Allesquatsch