Online-Gewinnspiele und deren AGB

Hallo Forum,
im Internet gibt es ja diese Angebote, einmal anmelden und dann automatisch jeden Monat an soundsovielen Gewinnspielen teilnehmen. Gegen einen gewissen Beitrag natürlich.

Mal angenommen, jemand würde im Rahmen einer geistigen Umnachtung dieses Angebot annehmen und den Beitrag im voraus für 2 Jahre überweisen bzw. noch schlimmer, vom Konto per Lastschrift abbuchen lassen.

Weiter angenommen, dieser Jemand ist nach einem Jahr so genervt von den mittlerweile 100 Spams täglich, daß er seine Haupt-E-mail-Adresse löschen muß. Für diesen jemand ist die Sache damit erledigt, außer das er sich ärgert, das Geld aus dem Fenster geschmissen zu haben.

Aber wie sieht es aus, wenn der Anbieter ein Jahr später ohne Ankündigung einen weiteren Betrag vom Konto dieses Typen abbucht?

Der Typ hat natürlich das Geld sofort zurückbuchen lassen und ein mail an den Anbieter geschickt.

Der Anbieter bezieht sich aber auf einen Punkt seiner AGB, der so aussehen könnte:

Kündigung /Ende des Vertrages
Der Vertrag verlängert sich automatisch um die bisherige Vertragslaufzeit, wenn er nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf des Vertrages gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, entweder per E-Mail oder auf dem Postwege. Es gilt das Eingangsdatum der Kündigung.

Muß der Typ jetzt in den sauren Apfel beißen und trotzdem den neuen Beitrag zahlen?

Viele Grüße
Günter

Hallo,

ich verstehe das so, daß dieser Jemand den Vertrag nicht mit der angegebenen
Frist gekündigt, sondern nur seine Mailadresse gelöscht hat.

Dann wird er wohl blechen müssen, denn Verträge müssen eingehalten werden.

Grüße vom T.