da mittlerweile auch Internet-Glücksspielanbieter mit Sitz in Deutschland (hinter denen dann häufig eine ausländische Gesellschaft steht), neben Sportwetten auch Cash-Casinospiele bzw. Wetten aufs staatliche Lotto anbieten, wollte ich mal fragen, ob diese Form des Glücksspiels, bis auf weiteres zumindest, legal ist:
1.) Hat hier das EuGH-Urteil vom 08.09.2010 den „Glücksspiel-Staatsvetrag“ (bis auf weiteres) außer Kraft gesetzt?
2.) Machen sich Teilnehmer an solchen Spielangeboten strafbar (bzw. handeln ordnungswidrig)?
3.) Wäre, im Gewinnfall, der Gewinn auf dem Rechtswege eintreibbar?
das EuGH-Urteil sagt nur aus, dass das staatliche Verbot europarechtswidrig ist. Damit ist der deutsche Glücksspielvertrag zum jetzigen Zeitpunkt unwirksam und ausser Kraft gesetzt. Der EuGH hat das Glücksspiel-Monopol allerdings dann als zulässig betrachtet, wenn es das Ziel der Bekämpfung der Spielsucht verfolgt.
Man kann davon ausgehen, dass die Staatsregierung dieses Schlupfloch nutzen wird und das Urteil zu umgehen versucht, denn die Einnahmen daraus sind für den Staat einfach zu hoch, um sie mit privaten Anbietern zu teilen oder an diese zu verlieren.
Hinsichtlich der Strafbarkeit dürfte sich meiner Meinung nach nichts geändert haben. § 284 StGB stellt ja nicht das Glücksspiel an sich unter Strafe, sondern nur das Glücksspiel, das ohne behördliche Erlaubnis durchgeführt wird. Wenn der Gesetzgeber bestimmte Voraussetzungen an diese Erlaubnis knüpft, hat das nichts mit dem Glücksspiel-Monopol und der dadurch bedingten Einschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs zu tun.
das EuGH-Urteil sagt nur aus, dass das staatliche Verbot
europarechtswidrig ist. Damit ist der deutsche
Glücksspielvertrag zum jetzigen Zeitpunkt unwirksam und ausser
Kraft gesetzt.
Das ist natürlich völlig falsch. Der EuGH kann nationales Recht überhaupt gar nicht „außer Kraft“ setzen.
Es gilt allenfalls ein Anwendungsvorrang für grenzüberschreitende Sachverhalte.