Hallo,
ich arbeite gerade an einem Online-Shop für den Verkauf von Kinderbekleidung (zeitgleich möchte ich die Artikel auch bei ebay verkaufen). Ich habe mehrere Hersteller bereits angeschrieben und mich als Händler dort registrieren lassen. Ein Hersteller hat mich an Großhändler verwiesen, weil sie selbst nicht an Online Händler liefern. Alles gut soweit, also habe ich mich auf den Weg zum Großhändler gemacht um mal zu sehen, was er so im Angebot hat. Dort habe ich auch Artikel von anderen Herstellern gesehen, die ich ebenfalls gern vertreiben möchte. Bei einem Hersteller für Kinderschuhe habe ich aber dann im Internet nachlesen können, dass ein Vertrieb der Produkte im Internet nur mit vorheriger Zustimmung möglich ist.
Meine eigentliche Frage nun:
Wenn ich bei dem Großhändler nun Produkte einkaufe, muss ich mir dann zuvor vom Hersteller ein ok holen, dass ich das auch vertreiben darf? Klar bei dem Schuhhersteller steht es ja ausdrücklich in den Nutzungshinweisen. Aber wie sieht es prinzipiell aus?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Gruß
Yvonne
Meine eigentliche Frage nun:
Wenn ich bei dem Großhändler nun Produkte einkaufe, muss ich
mir dann zuvor vom Hersteller ein ok holen, dass ich das auch
vertreiben darf? Klar bei dem Schuhhersteller steht es ja
ausdrücklich in den Nutzungshinweisen. Aber wie sieht es
prinzipiell aus?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Gruß
Yvonne
Hallo !
Prinzipiell würde ich anfragen, dass kann viel Ärger ersparen! Ggf. werden somit Abmahungen wegen Markenschutz/Markenzeichen/Produktabbildungen u.ä. von vorne herein unterbunden.
MFG
S.
Das gilt aber doch in dem fall nur, wenn die Produkte auch geschützt sind, oder?
Hi!
Meine eigentliche Frage nun:
Wenn ich bei dem Großhändler nun Produkte einkaufe, muss ich
mir dann zuvor vom Hersteller ein ok holen, dass ich das auch
vertreiben darf? Klar bei dem Schuhhersteller steht es ja
ausdrücklich in den Nutzungshinweisen. Aber wie sieht es
prinzipiell aus?
Es gilt das, was vertraglich vereinbart wird. Im Vorfeld liest Du am Besten die AGB des Großhändlers. Da steht schon einiges drin. Bei Bestellung einiger Produkte wird es dann vielleicht noch weitere Auflagen geben, bei Markenartikeln z.B. eine Art „Preisbindung“. Aber grundsätzlich ist der Großhändler ja daran interessiert, Dir möglichst wenig Vorschriften zu machen, denn er will ja verkaufen. Lange bevor Juristen da tätig werden, wirst Du schlimmstenfalls nicht mehr beliefert.
Major
Hallo,
bei Fehlern im Angebot hat man schneller eine Abmahnung, als man „oh“ sagen kann.
Ohne Genehmigung des Rechte-Besitzers (hier: des Händlers bzw. Herstellers) geht gar nichts.
Es empfiehlt sich, die Internet-Seite von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Wenn es danach schief geht, dann kann der Anwalt haftbar gemacht werden, und der ist versichtert.
Unter http://www.frag-einen-anwalt.de/ stehen unter diverse Themengebiete. Hier mal nachlesen, das hilft bestimmt.
Gruss
Andreas
Das gilt aber doch in dem fall nur, wenn die Produkte auch
geschützt sind, oder?
Hallo !
Was heisst „geschützt“? Jedes Produkt ist „geschützt“. Auf jedem Kleidungsstück ist das Markenlogo - „geschützt“ sind: Marke, Markenlogo, Artikel und Produktfotos. Jeder Fotograf hat die Rechte an seinem Bild. Wenn Du dies ohne Erlaubniss nutzt, kann es eine (teure) Abmahnung geben.
Gerade bei Ebay würd ich verflixt aufpassen! Rechtsanwalt vorher einschalten!
MFG
S.
Hallo
Das gilt aber doch in dem fall nur, wenn die Produkte auch
geschützt sind, oder?
Was heisst „geschützt“? Jedes Produkt ist „geschützt“. Auf
jedem Kleidungsstück ist das Markenlogo - „geschützt“ sind:
Marke, Markenlogo, Artikel und Produktfotos. Jeder Fotograf
hat die Rechte an seinem Bild. Wenn Du dies ohne Erlaubniss
nutzt, kann es eine (teure) Abmahnung geben.
Jetzt meinst du aber, wenn man die Marke kopiert und nachmacht.
Gerade bei Ebay würd ich verflixt aufpassen! Rechtsanwalt
vorher einschalten!
Bei den Kosten lohnt sich doch ein Ebay-Verkauf nicht mehr!
Man kann den Hersteller auch selber fragen, oder den Großhändler, der es ja auch wissen müsste.
Manche Hersteller wollen ihre Artikel wohl halt nur beim Fachhändler sehen, oder bei renommierten Verkäufern, und manchen ist das offensichtlich egal.
Viele Grüße
Simsy
Hallo !
Jetzt meinst du aber, wenn man die Marke kopiert und
nachmacht.
Jeder hat das Recht an seinem geistigen Eigentum. Das ist nicht auf das „nachmachen“ beschränkt.
Gerade bei Ebay würd ich verflixt aufpassen! Rechtsanwalt
vorher einschalten!
Bei den Kosten lohnt sich doch ein Ebay-Verkauf nicht mehr!
Hallo ? Was ist besser: einmalige Kosten für einen Rechtsanwalt oder Abmahungen die in die tausende gehen können? Es muss auch nicht jeder Privatman plötzlich Ebay-Powerseller werden. „Handel“ ist mehr als bei Ebay dutzende Artikel einzustellen. Also vorher informieren: Fernabsatzgesetz, Umtausch, Gewährleistung, Reklamation, Textilkennzeichungsgesetz, Impressumspflicht, AGB und und und!
Also ab zum Anwalt!
MFG
S.
Erstmal vielen Dank für die Infos!
Den Weg zum Anwalt möchte ich mir natürlich nicht sparen. Wollte mir vorher nur mal ein paar Informationen holen, damit ich nicht ganz unvorbereitet in das Gespräch gehe.
Ich habe den Großhändler noch einmal gefragt: er sagt mir, dass es keinerlei Beschränkungen gibt. Ich darf die Waren nur nicht bei ebay „verramschen“. Auf der Internetseite des Hersteller steht aber nun das:
„… ist Mitglied des eBay-VeRo-Programms und verteidigt die Nutzung seiner urheberrechtlich geschützten Werke, Marken- und Warenzeichen energisch. … sind nur bei zugelassenen Vertragshändlern erhältlich. Diesen Vertragshändlern ist es nicht gestattet, Produkte ohne vorherige schriftliche Zustimmung online über irgendeine Website oder Internet-Auktion zu verkaufen. Wir können für Echtheit und Gewährleistung eines Produktes, das nicht direkt bei uns oder einem Vertragshändler gekauft wurde, nicht garantieren.“
Was kann ich denn nun auf die Aussage des Großhändler geben? Den Hersteller selbst habe ich bereits kontaktiert, aber bisher noch keine Antwort erhalten (mittlerweile schon 14 Tage her).
Ein anderer Großhändler hat mir auch gesagt, dass ich die Ware über ihn rechtmäßig erwerbe und dass es egal ist wo und zu welchem Preis ich verkaufe. Ehrlich gesagt möchte ich mich aber auf solche Wischi-Waschi Aussagen nicht verlassen.
Danke!
Ich habe den Großhändler noch einmal gefragt: er sagt mir,
dass es keinerlei Beschränkungen gibt. Ich darf die Waren nur
nicht bei ebay „verramschen“.
Hallo !
Beachte: Leider ist man sich bei Ebay nie sicher sein welchen Preis man erzielt. Da kann es schonmal zum „verramschen“ kommen … dünnes Eis!
Auf der Internetseite des
Hersteller steht aber nun das:
"… ist Mitglied des eBay-VeRo-Programms und verteidigt die
Nutzung seiner urheberrechtlich geschützten Werke, Marken- und
Warenzeichen energisch. … sind nur bei zugelassenen
Vertragshändlern erhältlich. Diesen Vertragshändlern ist es
nicht gestattet, Produkte ohne vorherige schriftliche
Zustimmung online über irgendeine Website oder
Internet-Auktion zu verkaufen.
Da steht „ohne vorherige schriftliche Zustimmung“ - diese würde ich mir dann auch vom Grosshändler geben lassen. Es gab schon Fälle in denen ein Grosshändler besser an Kunden-Abmahungen verdient hat, als mit dem Verkauf seiner Ware. (Kannst ja mal im Inet suchen. Es ging um Dessous und Abmahungen von deren Produktfotos) Lasse Dir dann auch gleich den Gebrauch der Produktfotos vom GH bestätigen.
MFG
S.