ist es erlaubt, einen Online-Handel mit Produkten zu betreiben, zu denen ich aus rechtlichen Gründen (aufgrund mangelnder Qualifikation) keine Beratung geben darf? Natürlich gäbe es auch weder Kundenhotline noch E-Mail-Support, stattdessen der Hinweis, sich bei Fragen anderswo beraten zu lassen. Es handelt sich im Übrigen um freiverkäufliche Waren.
Vielen lieben Dank im Voraus für eure Hilfe
J. Ensinger
solange es keine besonders reglementierten Teilmärkte sind (wie z.B. Arzneimittel) ist Beratung zu den Waren ein Service des Händlers. Den kann er anbieten oder eben auch nicht. Ob die Kunden das so akzeptieren oder nicht musst Du ausprobieren. Viele lassen sich ja im Fachhandel beraten und versuchen dann im Internet das gesuchte billiger zu finden…
Vielen Dank für eure Hilfsbereitschaft. Hier habe ich euch mal ein Beispiel zusammengesucht:
Ich möchte mit Steckdosen handeln, bin aber keine Elektrikerin, darum darf ich weder Einbauanleitungen noch Kaufberatung geben. (Angenommen es gäbe ein solches Gesetz zum Schutz der Steckdosen-Käufer)
Dürfte ich trotzdem mit den Steckdosen handeln, wenn ich Kundenanfragen mit dem Hinweis, dass ich nicht beraten darf, abwiegeln würde? In den für mich relevanten Gesetzestexten -soweit ich das beurteilen kann- konnte ich bislang nur finden, dass ich nicht beraten dürfte. Über den Vertrieb konnte ich nichts finden.
Und wie bekommt man raus, ob ein Teilmarkt reguliert ist? Bei Arzneimittel ist das ja klar, aber gibt es einsehbare Regulierungslisten oder ähnliches für andere Bereiche, die den Vertrieb beschränken? Oder fällt das unter „Allgemeinwissen“ und man muss es einfach wissen?
ist es erlaubt, einen Online-Handel mit Produkten zu
betreiben, zu denen ich aus rechtlichen Gründen (aufgrund
mangelnder Qualifikation) keine Beratung geben darf? Natürlich
gäbe es auch weder Kundenhotline noch E-Mail-Support,
stattdessen der Hinweis, sich bei Fragen anderswo beraten zu
lassen. Es handelt sich im Übrigen um freiverkäufliche Waren.
Eine derart nebulöse Frage läßt sich nicht vernünftig beantworten, daher nur ein paar Anregungen:
Wenn es sich bei den „rechtlichen Gründen“ um Vorschriften handelt, die z.B. das Inverkehrbringen des Produkts von bestimmten Befähigungen oder Erlaubnissen abhängig machen (z.B. Arzneimittel, Sprengstoffe, Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen, u.ä.), dann ist in der Tat der selbständige (Online-)Handel durch jemanden, der diese Befähigung oder Erlaubnis nicht besitzt, nicht zulässig.
Wer Produkte anbietet, von denen er keine Ahnung hat, setzt sich einem erhöhten finanziellen Risiko aus. Wie will er z.B. beurteilen, ob ein Produkt, das ein Kunde reklamiert, tatsächlich mangelhaft ist? Womöglich räumt er dem Kunden auf eigene Kosten Gewährleistungsrechte ein, obwohl er das gar nicht hätte tun müssen. Was ist, wenn er einen vom Kunden beanstandeten Mangel mangels Sachkunde nicht erkennt, dem Kunden die Ware zurückschickt und dieser durch die Verwendung der vermeintlich mangelfreien Sache einen Schaden erleidet? Wie will er beurteilen, ob die Ware, die seine Lieferanten ihm anbieten, hochwertig ist oder nicht? Was, wenn er Schrott nicht erkennt und von seinen Kunden reihenweise defekte Produkte zurück nehmen muß?
Was ist denn das für ein Signal an die Kundschaft, wenn man zwar Produkte anbietet, aber weder vor noch nach dem Kauf irgendeine Untersütztung offeriert und den Kunden wegen jeder noch so einfachen Frage an Dritte verweist? So kann man keine Kunden an sich binden (was aber für den dauerhaften geschäftlichen Erfolg ein nicht ganz unwichtiger Faktor ist).
Was das Beispiel Steckdosen angeht: Ich wüßte nicht, weshalb es für die Beratung hierzu einer besonderen Befähigung bedürfte. Wer nur Haushaltssteckdosen verkauft, betreibt damit noch kein Handwerk, für das es einer Zulassung bedürfte. Und andere Gesichtspunkte, weshalb es für eine Beratung über Steckdosen besonderer rechtlicher Voraussetzungen bedürfte, sehe ich so auf Anhieb nicht. Ohne Sachkunde würde ich allerdings trotzdem schon wegen der damit verbundenen Haftungsrisiken davon absehen, zu Fragen zu beraten, die tatsächlich Sachkunde voraussetzen (etwa die Frage, welche Dose für Feuchträume geeignet ist, oder welche Dose in explosionsgefährlichem Umfeld eingesetzt werden darf).
Im übrigen sollte man, wenn man die Regularien für die eigene Geschäftstätigkeit nicht kennt, sich hierüber vorher Gewißheit verschaffen. Beste Adresse dafür ist der Rechtsanwalt des Vertrauens. Das Geld, das man ihm dafür geben muß, ist gemessen an dem Lehrgeld, das man sich durch die Beratung womöglich erspart, gut angelegt.
Was ich nicht verstehe ist, weshalb jemand unbedingt einer Beschäftigung nachgehen muß, von der er keine Ahnung hat. Und mir ist auch nicht klar, warum irgendjemand Steckdosen per Internet bei einem nicht beratungswilligen und -fähigen Ahnungslosen kaufen sollte, wo es die doch in jeder Qualität für 'nen Appel und 'n Ei in jedem Baumarkt gibt …