Liebe/-r Experte/-in,
ich mache online-handel seit Jahr, immer Restposten.
Frage: darf ich gebrauchte oder neue Ware bei Privatperson z.b. auf Flohmarkt o.Ä. kaufen und dann wieder verkaufen? Für Finanzamt brauche ich bestimmt ne Rechnung, oder? Soll dann ein Privatman mir bloss ein Zettel unterschreiben, damit ich meine Ausgaben dann abziehen darf oder brauche ich noch mehr?
Ganz kurz: soll ich immer beweisen können wohier habe ich diese oder andere Ware oder reicht ein Unterschrift vom Privatverkäufer z.B.?
Danke im Voraus
Hallo,
der Wikipedia Artikel listet die Formalia bzgl. Rechnungen recht gut auf:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechnung
mfg
Carsten Schröder
Für
Finanzamt brauche ich bestimmt ne Rechnung, oder? Soll dann
ein Privatman mir bloss ein Zettel unterschreiben, damit ich
meine Ausgaben dann abziehen darf oder brauche ich noch mehr?
Es ist kein Einkaufsnachweis erforderlich bei Gebrauchtwaren (könnte ja auch ganz leicht gefälscht werden), schaden kann es aber nicht (zB. bei Problemwaren / gestohlener Ware etc…). Ich würde immer ordentlich Buch führen wo, für wieviel, welcher Artikel eingekauft wurde und dies dem FA vorlegen.
Erstmals: Danke.
Es ist kein Einkaufsnachweis erforderlich bei Gebrauchtwaren
(könnte ja auch ganz leicht gefälscht werden), schaden kann es
da passe ich auf…
aber nicht (zB. bei Problemwaren / gestohlener Ware etc…).
na ja, wenn ein Firmeninsider geschenkt 20 Drucker bekommt und an mich für 20 Euro Verkauft - ist kein Thema: ich muss nun notieren wo und bei wem habe ich es gekauft und ruhig vom Steuer absetzen. Es ist logisch… Freut mich wenn Finanzamt genauso denkt.
Ooops… Finanzamt - denkt… Passt nicht zusammen. Aber Sie verstehen was ich meine.
Ich würde immer ordentlich Buch führen wo, für wieviel,
welcher Artikel eingekauft wurde und dies dem FA vorlegen.
Supi. Nehme ich an - wird ab Montag bei mir gemacht.
Danke! Sehr hilfsreich!
Hallo J.
leider darf ich dir keine antwort darauf geben, das wäre eine rechtsauskunft. die ist nur anwälten vorbehalten.
Oder, in diesem fall steuerberatern.
wende dich doch bitte an so jemanden.
Sorry und viel erfolg.
wenn du hilfe dabei brauchst diese sachen im internet zu verkaufen…melde dich gerne wieder.
beste grüsse
michel
http://www.elektro4000.de
Hallo.
Also, ich mache schon seit einigen Jahren Online Handel, und verkauft habe ich immer alles, was ich Privat gekauft habe usw. Du kannst also alles das Verkaufen was du auf dem flomarkt so findest. Da brauchst du keine Unterschriften oder ähnliches.
Kaufst du beim Großhändler ein, oder bei anderen Firmen, bekommst du ja EK Preise, und eine entsprechende Rechnung dazu. Die musst du dann beim Finanzamt abgeben, bei deiner Steuererklärung.
Grüße
Danke… Es wundert mich zwar, aber…
Finanzamt akzeptiert wenn ich einfach schreibe für 120 gekauft, für 120 verkauft, kein Gewinn, kein Steuer?
Na ja, wenns so ist, dann… Danke!
Danke… Es wundert mich zwar, aber…
Finanzamt akzeptiert wenn ich einfach schreibe für 120
gekauft, für 120 verkauft, kein Gewinn, kein Steuer?
Na ja, wenns so ist, dann… Danke!
Du kaufst es doch PRIVAT, also ist dem Finanzamt doch egal, was du PRIVAT dafür bezahlt hast, die Rechnung musst du den doch gar nicht vorlegen. Wenn es gewerblich Kaufen würdest, dann ja. Und was du wie für wieviel wieder verkauft hast, musst du sowieso vorzeigen.
Grüße
Hallo!
Sie brauchen natürlich einen Beleg für Ihre Betriebsausgaben.
Ich würde mir an Ihrer Stelle immer von den Privatpersonen einen ANkaufsbeleg ausstellen lassen, mit Name, Adresse, Art der Ware, und bezahlten Betrag und dies unterschreiben lassen.
Auf dem Flohmarkt empfehle ich dort einen Quittungsblock, jedoch stellen sich die meisten Privaten Verkäufer da blöde an, jedoch ist auch jede Privatperson verpflichtet eine Quittung auszustellen, wenn Sie eine Barleistung entgegennehmen. Eine Quittung ist ja noch lange keine Rechnung, das verwechseln viele.
MfG
Peter