Hallo zusammen,
Ich hab hier folgende Sachlage und Frage mich, ab wann ich die Ware einfach behalten kann.
Ich hab was online bestellt und dieses Teil ist lange nicht geliefert worden. Nach mehreren Wochen ist die Ware dann in Hannover in einer DHL Filiale aufgetaucht. Ich hatte mit dem Händler vereinbart, dass ich mein Geld wieder bekomme wenn er die Ware von DHL wieder bei sich hat.
Da der Händler sich wieder Mal nicht gemeldet hat, hab ich angerufen und gefragt ob die Ware da ist und ich jetzt endlich mein Geld wieder bekommen möchte. Daraufhin wurde mir die Frage bejaht und ich bekam meine Geld.
2 Wochen später kam das Paket bei mir an. alle total verwirrt. Ich hab beim Händler angerufen und gesagt, dass ich das Paket doch iwie bekommen habe, aber ja kein Geld bezahlt habe, also das Paket rechtlich noch dem Händler gehört. Ich wollte es zurück schicken wenn der Händler mir einen vorfrankierten Schein zuschickt.
Die Abteilung wollte sich melden, war aber am Telefon schon Recht unschlüssig. Wir reden hier von einem Warenwert von 120 Euro und da es Sperrgut ist, würde DHL 43 Euro Versand nehmen.
Ganz lange Rede und kurzer Sinn. Ich will das Teil ja gar nicht mehr hier haben und bin gewillt zurück zu senden. Aber wenn sich keiner meldet, kann ich das Teil auch verkaufen. Aber wann darf ich sowas behalten??
Grüße Timo