Hallo,
angenommen, jemand hat ein Handy mit Vertrag im Internet bestellt, es war mit Zuzahlung von bspw. 185 Euro. Das Geld wurde per Nachnahme bezahlt. Als es ankommt, sieht A dass es nicht gefällt und sendet es umgehend mit unbenutzter SIM-Karte und Kopie Lieferschein zurück, er widerruft und fordert das vorausgezahlte Geld zurück.
Ca. 10 Tage später schreibt Händler per Mail, dass Widerruf nicht möglich sei, weil Handy angelich Gebrauchsspuren aufweise.
A weist den ungerechtfertigten Vorwurf zurück und besteht auf Widerruf.
Inzwischen ist die Widerrufsfrist verstrichen und der Händler weigert sich immernoch den Widerruf anzunehmen. A bleibt aber dabei.
Nun schlägt Händler per Mail vor: "für Reinigung und Rücksetzung des Gerätes 10,- € in Rechnung stellen sowie haben Sie bei einem Widerruf die bereits in Anspruch genommene Dienstleistung zu tragen. Dies ist in Ihrem Fall die aktivierte und verbrauchte Simkarte i.H.v. 17,85 € sowie die Aktivierungsgebühr i.H.v. 24,95 €.
Daher würden wir Ihren Auftrag zur Warenlieferung nun stornieren und von der Rückerstattung der 185,00 € die Kosten i.H.v. 52,80 € abziehen. Den Auftrag zur Mobilfunkdienstleistung widerrufen Sie bitte gemäß den AGBs direkt beim Anbieter. Bezüglich der Rücksendekosten, reichen Sie uns bitte den Beleg der Transportkosten über 6,90 € im Original ein, nur so ist eine Abrechnung und Rückvergütung möglich"
A ruft bei Mobilfunkanbieter (MFA) an und fragt nach, ob hier ein Vertrag noch läuft obwohl widerrufen wurde. MFA sagt, der läuft und nannte die Kundennr dazu. A sagte, wie das möglich sein kann, denn A hatte sowohl gegenüber MFA als auch gegenüber Händler widerrufen. MFA sagte, dass der Widerruf wohl nich tzugeordnet werden konnte, weil keine Telefonnr oder Kundennr dabei stand, auf die sich Widerruf bezieht. A wusste keine weiteren Vertragsdaten, weil ihm keine zugegangen sind. Laut MFA hätten die über den Händler noch zugesendet werden müssen, das war aber nicht der Fall. A hatte bei dem Widerruf an MFA aber die Auftrags-/Antragsnr. mit angegegeben als auch den Händler, über den die ganze Abwicklung geschah. Daraufhin sagt MFA, dass der Widerruf ja auch vom Händler kommen müsste, von dem er auch die SIM bekommen hat. Und dieser hat ja den Widerruf zu Unrecht nicht angenommen.
Was könnte A denn da noch tun?
ies ist in Ihrem Fall die aktivierte und verbrauchte Simkarte :i.H.v. 17,85 € sowie die Aktivierungsgebühr i.H.v. 24,95 €.