Online! Handy mit Vertrag - Widerruf und Ärgernis

Hallo,

angenommen, jemand hat ein Handy mit Vertrag im Internet bestellt, es war mit Zuzahlung von bspw. 185 Euro. Das Geld wurde per Nachnahme bezahlt. Als es ankommt, sieht A dass es nicht gefällt und sendet es umgehend mit unbenutzter SIM-Karte und Kopie Lieferschein zurück, er widerruft und fordert das vorausgezahlte Geld zurück.
Ca. 10 Tage später schreibt Händler per Mail, dass Widerruf nicht möglich sei, weil Handy angelich Gebrauchsspuren aufweise.
A weist den ungerechtfertigten Vorwurf zurück und besteht auf Widerruf.
Inzwischen ist die Widerrufsfrist verstrichen und der Händler weigert sich immernoch den Widerruf anzunehmen. A bleibt aber dabei.

Nun schlägt Händler per Mail vor: "für Reinigung und Rücksetzung des Gerätes 10,- € in Rechnung stellen sowie haben Sie bei einem Widerruf die bereits in Anspruch genommene Dienstleistung zu tragen. Dies ist in Ihrem Fall die aktivierte und verbrauchte Simkarte i.H.v. 17,85 € sowie die Aktivierungsgebühr i.H.v. 24,95 €.

Daher würden wir Ihren Auftrag zur Warenlieferung nun stornieren und von der Rückerstattung der 185,00 € die Kosten i.H.v. 52,80 € abziehen. Den Auftrag zur Mobilfunkdienstleistung widerrufen Sie bitte gemäß den AGBs direkt beim Anbieter. Bezüglich der Rücksendekosten, reichen Sie uns bitte den Beleg der Transportkosten über 6,90 € im Original ein, nur so ist eine Abrechnung und Rückvergütung möglich"

A ruft bei Mobilfunkanbieter (MFA) an und fragt nach, ob hier ein Vertrag noch läuft obwohl widerrufen wurde. MFA sagt, der läuft und nannte die Kundennr dazu. A sagte, wie das möglich sein kann, denn A hatte sowohl gegenüber MFA als auch gegenüber Händler widerrufen. MFA sagte, dass der Widerruf wohl nich tzugeordnet werden konnte, weil keine Telefonnr oder Kundennr dabei stand, auf die sich Widerruf bezieht. A wusste keine weiteren Vertragsdaten, weil ihm keine zugegangen sind. Laut MFA hätten die über den Händler noch zugesendet werden müssen, das war aber nicht der Fall. A hatte bei dem Widerruf an MFA aber die Auftrags-/Antragsnr. mit angegegeben als auch den Händler, über den die ganze Abwicklung geschah. Daraufhin sagt MFA, dass der Widerruf ja auch vom Händler kommen müsste, von dem er auch die SIM bekommen hat. Und dieser hat ja den Widerruf zu Unrecht nicht angenommen.

Was könnte A denn da noch tun?

Hallo,

Was könnte A denn da noch tun?

A könnte einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen oder ein Mobilitelephon erwerben, das seinen Vorstellungen entspricht, und den Mobilfunkvertrag wie bestellt erfüllen.

Alles andere wird nicht fruchten, weil sich MFA und Händler gegenseitig den Schwarzen Peter zuschieben und A kaum eine Möglichkeit hat, aus der Nummer noch herauszukommen.

Gruß

Christian

Hallo,

wie A hat keine Möglichkeiten da raus zukommen? Natürlich.
Sofern A Nachweisen kann, das A alles rechtzeitig zurück geschickt hat ist er auf der sicheren Seite. Ich kenne da einen dem genau das so passiert war, nach klaren und unmissverständlichen Ansagen hat die Gegenseite aufgegeben.

Ich empfehle hier A, ein Schreiben mit der Frist zur Zahlung zu setzen, andernfalls ankündigen das die Sache einem Anwalt übergeben wird. Sollte die Frist vertreichen, zum Anwalt gehen.

Alternativ kann sich A bei der Verbraucherzentrale beraten lassen (Kostenpunkt wenn ich mich nicht täusche 30,- Euro).

Guten Tag,

er hat den Nachweis über die fristgerechte Rücksendung der Ware(Paketschein).

Wenn es darum geht, ob auch alles drin und unbenutzt war, die Mutter war dabei als Zeuge (zählt das, oder befangen, da Familienmitglied?)
und den Rückschein vom Einschreiben an MFA und den vom Einschreiben an Händler.
Alles fristgerecht.

Was ist besser - Verbraucherzentrale oder Anwalt (Anwalt für Vertragsrecht?)?

Was hatte Dein Bekannter denn da gemacht, dass sich die Sache dann klärte - Anwalt?

Danke

Hallo,

wie A hat keine Möglichkeiten da raus zukommen? Natürlich.

der Fragessteller hat in den ca. sechs letzten Wochen die inzwischen vierte oder fünfte Frage zu dem Thema gestellt. Das ganze entwickelt sich also schon über einen erheblichen Zeitraum, so daß alle Fristen inzwischen gerissen sind. Die beteiligten Unternehmen schieben sich gegenseitig die Verantwortung und Zuständigkeit zu, was die Sache zusätzlich verkompliziert. Zudem ist es fraglich, ob der Widerruf ggü. dem MFA tatsächlich rechtzeitig und wirksam erklärt worden ist.

Es stellt sich nun die Frage, ob der Händler eventuellen Nebenpflichten nachgekommen ist, ob er Informationspflichten gehabt hätte usw. Natürlich kann man dem Fragesteller nun nahelegen, er solle einfach ein bißchen weiterwurschteln aber damit ist niemandem gedient außer den beteiligten Unternehmen. Besser ist, wenn sich jemand darum kümmert, der nicht nur einen schicken Briefkopf hat und schön formulieren kann, sondern der vor allem den Sachverhalt aufarbeitet und sich dann anhand von Gesetz und Rechtsprechung eine Strategie ausarbeitet - oder dem Kunden irgendwann mitteilt, daß die Sache zwecklos ist.

geschickt hat ist er auf der sicheren Seite. Ich kenne da
einen dem genau das so passiert war, nach klaren und
unmissverständlichen Ansagen hat die Gegenseite aufgegeben.

Man muß nur lange genug warten, dann kommt hier auch einer vorbei, der jemanden kennt, nicht nur den Mond betreten, sondern auch das WasserSandauto erfunden hat. Wobei: der mit dem Siliziumauto war schon da. Fehlt noch der Mondfahrer.

Ich empfehle hier A, ein Schreiben mit der Frist zur Zahlung
zu setzen, andernfalls ankündigen das die Sache einem Anwalt
übergeben wird. Sollte die Frist vertreichen, zum Anwalt
gehen.

Den Schritt kann man sich auch sparen und gleich zum Anwalt gehen. Es ist ja nun auch nicht so, daß den Unternehmen ganz offensichtliche Fehler unterlaufen wären. Je mehr Zeit verstreicht, desto unwahrscheinlicher ist es, daß die Sache für A einen guten Ausgang nimmt.

Alternativ kann sich A bei der Verbraucherzentrale beraten
lassen (Kostenpunkt wenn ich mich nicht täusche 30,- Euro).

Die Verbraucherzentralen sind dafür gut, in ganz eindeutigen Fällen eindeutig überforderten Personen ein bißchen die Hand zu führen. Mit allem anderen sind wiederum die Verbraucherzentralen ganz eindeutig überfordert.

C.

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Hallo,

Man muß nur lange genug warten, dann kommt hier auch einer
vorbei, der jemanden kennt, nicht nur den Mond betreten,
sondern auch das WasserSandauto erfunden hat. Wobei: der mit
dem Siliziumauto war schon da. Fehlt noch der Mondfahrer.
nimmt.

wenn ich dir ein Beispiel nenne, welches darauf deuten lässt das evtl. auch das ein oder andere Unternehmen genau auf solche Situationen spekuliert das der Kunde aufgibt und du dann das ins lächerlich ziehst, frage ich mich, was möchtest du genau?

@ Te: Ob das Familienmitglied zählt, stellt allein das Gericht fest. In der Regel reicht es aber aus. Wenn es den Nachweis gibt das man alles Rechtzeitig eingeschickt hat, ist es bestens.

Hier sollte wie bereits besprochen sein, der Kunde dem Händler eine Frist setzen, sollte er diese nicht einhalten umgehend dann zum Anwalt. Ob es einer für Vertragsrecht sein muss, bezweifele ich. Es reicht ein guter in der Nähe.

Ca. 10 Tage später schreibt Händler per Mail, dass Widerruf nicht :möglich sei, weil Handy angelich Gebrauchsspuren aufweise.

allein schon diese Aussage ist falsch.

Nun schlägt Händler per Mail vor: "für Reinigung und Rücksetzung des :Gerätes 10,- € in Rechnung stellen sowie haben Sie bei einem :Widerruf die bereits in Anspruch genommene Dienstleistung zu tragen. :smiley:ies ist in Ihrem Fall die aktivierte und verbrauchte Simkarte :i.H.v. 17,85 € sowie die Aktivierungsgebühr i.H.v. 24,95 €.

Hier könnte man übrigens Verhandeln, wenn man will. Ich würde es allerdings wenn ich es machen würde, mündlich machen. Man könnte anbieten 10,- Euro für die angebliche Reinung zu akzeptieren, das Restliche gehört nunmal zum Risiko dazu des Händlers und sollte auf keinen Fall vom Kunden getragen werden.

Gruß

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Hallo,

Nun schlägt Händler per Mail vor: "für Reinigung und Rücksetzung des :Gerätes 10,- € in Rechnung stellen sowie haben Sie bei einem :Widerruf die bereits in Anspruch genommene Dienstleistung zu tragen. :smiley:ies ist in Ihrem Fall die aktivierte und verbrauchte Simkarte :i.H.v. 17,85 € sowie die Aktivierungsgebühr i.H.v. 24,95 €.

ich habe halt Bedenken, dass man wenn man drauf eingeht, die Ablehnung des Widerrufs akzeptiert und somit der Mobilfunkvertrag bestehen bleibt.

Nun hat A nochmal an MFA geschrieben, die ganzen Unterlagen in Kopie beigelegt mit Sendungsnachweisen und umgehende Vertragsauflösung gefordert auf Grund dessen dass der Widerspruch ordnungsgemäß und fristgerecht erfolgte und anzunehmen war. Sowie auch dass er bis … (1 Woche später) Bescheid darüber bekommen möchte und wenn das nicht erfolgt bzw eine Vertragsauflösung nicht stattfindet, rechtl. Schritte eingeleitet werden. Was den Händler betrifft, läuft die Frist zur Rückzahlung auch bald aus. Ihm hat A ebenfalls zusammen mit der Zahlungsfrist, gleiches Datum als zusätzliche Frist gesetzt, um die ganze Angelegenheit mit MFA zu klären, so dass A aus der Sache heraus ist.
Mal schauen ob die Sache dann endlich mit gutem Gefühl ad acta gelegt werden kann.

Vielen Dank erstmal für alle Antworten!

Hallöchen,

wenn ich dir ein Beispiel nenne, welches darauf deuten lässt
das evtl. auch das ein oder andere Unternehmen genau auf
solche Situationen spekuliert das der Kunde aufgibt und du
dann das ins lächerlich ziehst, frage ich mich, was möchtest
du genau?

wenn Du eine Übersetzung brauchst: ich glaube nicht, daß Du jemanden kennst, dem genau das gleiche passiert ist und daß dieser jemand seine spezielle Situation mit ein paar markigen Worten ausgelöst hat. Erst recht nicht, wenn Du schreibst, daß diese Situation gezielt herbeigeführt wurde.

Und selbst wenn es sich so ähnlich abgespielt haben sollte, dann hilft das dem Fragesteller auch nicht weiter. Es ist ja nicht gesagt, daß die nun beteiligten Personen/Unternehmen sich von den gleichen markigen Worten beeindrucken lassen. Mehr noch: weiteres Rumgedaddel macht die Sache wahrscheinlich schwieriger, weil die fraglichen Ereignisse immer weiter zurückliegen.

Vordergründig ist die Situation nämlich einfach: die Widerrufsfrist für den Mobilfunkvertrag ist schon lange abgelaufen. Entweder hat der Fragesteller mit seinen jüngsten Angeboten/Vorschlägen/Aufforderungen Glück und die Kröte wird geschluckt oder aber man wendet sich an jemanden, der sich damit auskennt (siehe vorheriger Beitrag).

Der könnte sich (falls sich das nach Würdigung des Sachverhaltes aufdrängt) bspw. auf § 358 BGB berufen. Ein Paragraph, den mutmaßlich nicht jeder kennt, der im Netz ein Mobiltelephon mit Vertrag bestellt und sich anschließend mit ein paar Telephonaten und Briefen aus zwei Verträgen zu lösen versucht.

Hier sollte wie bereits besprochen sein, der Kunde dem Händler
eine Frist setzen, sollte er diese nicht einhalten umgehend
dann zum Anwalt. Ob es einer für Vertragsrecht sein muss,
bezweifele ich. Es reicht ein guter in der Nähe.

Spezielle Anwälte oder gar Fachanwälte für „Vertragsrecht“ gibt es nicht.

C.

Hallo,

ich habe halt Bedenken, dass man wenn man drauf eingeht, die
Ablehnung des Widerrufs akzeptiert und somit der
Mobilfunkvertrag bestehen bleibt.

der Gesetzgeber hat sogar eine Schadensregulierung bei dem Widerrufsrecht eingebaut.

Nun hat A nochmal an MFA geschrieben, die ganzen Unterlagen in
Kopie beigelegt mit Sendungsnachweisen und umgehende
Vertragsauflösung gefordert auf Grund dessen dass der
Widerspruch ordnungsgemäß und fristgerecht erfolgte und
anzunehmen war. Sowie auch dass er bis … (1 Woche später)
Bescheid darüber bekommen möchte und wenn das nicht erfolgt
bzw eine Vertragsauflösung nicht stattfindet, rechtl. Schritte
eingeleitet werden.

hier wird und muss der der Verkäufer sein OK geben bzgl. des Rücktritts an die MFA(ist eine interne Vorgehensweise).

Was den Händler betrifft, läuft die Frist
zur Rückzahlung auch bald aus. Ihm hat A ebenfalls zusammen
mit der Zahlungsfrist, gleiches Datum als zusätzliche Frist
gesetzt, um die ganze Angelegenheit mit MFA zu klären, so dass
A aus der Sache heraus ist.

Jap, andernfalls tatsächlich einen Anwalt einschalten. Leider ist das die Masche mancher Händler, den Kunden so vom Rücktritt zu bewegen.

Mal schauen ob die Sache dann endlich mit gutem Gefühl ad acta
gelegt werden kann.

Vielen Dank erstmal für alle Antworten!

Gerne.

Gruß

Hallo,

Der könnte sich (falls sich das nach Würdigung des
Sachverhaltes aufdrängt) bspw. auf § 358 BGB berufen.

Habe ich schon mehrfach gelesen, dass das hier gilt. Aber da geht es doch eigentlich nur um ‚angebundene‘ Darlehnsverträge. Ist denn ein Mobiltelefonvertrag das gleiche?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Der könnte sich (falls sich das nach Würdigung des
Sachverhaltes aufdrängt) bspw. auf § 358 BGB berufen.

Habe ich schon mehrfach gelesen, dass das hier gilt. Aber da
geht es doch eigentlich nur um ‚angebundene‘ Darlehnsverträge.
Ist denn ein Mobiltelefonvertrag das gleiche?

es gibt Urteile, in denen denen der Mobilfunkvertrag als Finanzierungshilfe für das (subventionierte) Mobiltelefon interpretiert wird. Es gibt aber einerseits auch anderslautende Urteile und andererseits hängt die Interpretation auch davon ab, wie die Verträge (insbesondere der Kaufvertrag für das Mobiltelefon) ausgestaltet sind. Daher: Anwalt.

Gruß
Christian

Danke und * für die Erklärung (owt)