Person A hat ausschliesslich selbst erstellte u damit nicht urheberrechtsverletzende Daten bei einem Online-Hoster gespeichert. Diese Hoster wurde nun durch amerikanische Behörden aufgrund Urheberrechtsverletzungen gesperrt. Wie kommt Person A nun an seine Daten?
Vermutlich nicht so schnell, vgl. mit dieser Pressemitteilung von WBS Law:" …„Nutzer, die eigene Dateien, wie z.B. Urlaubsfotos, auf „Megaupload“ hochgeladen haben, kommen nun an diese Daten nicht mehr heran. In dieser Hinsicht verhalten sich die US-Behörden, die die Plattform ohne Rücksicht auf Verluste dicht gemacht haben, gewissermaßen wie „Wild-West-Sherrifs“…"
von WBS Law:" …„Nutzer, die eigene Dateien, wie z.B.
Urlaubsfotos, auf „Megaupload“ hochgeladen haben, kommen nun
an diese Daten nicht mehr heran. In dieser Hinsicht verhalten
sich die US-Behörden, die die Plattform ohne Rücksicht auf
Verluste dicht gemacht haben, gewissermaßen wie
„Wild-West-Sherrifs“…"
und schon verrutscht die Wahrnehmung. Die Kunden dürfen sich bei ihrem Anbieter bedanken, der wußte, daß seine Servern zu nicht unwesentlichen Teilen für illegale Inhalte genutzt wurden. Sich nun über die Justiz zu beschweren, geht an der Sache vorbei.
von WBS Law:" …„Nutzer, die eigene Dateien, wie z.B. Urlaubsfotos, auf „Megaupload“ hochgeladen haben, kommen nun an diese Daten nicht mehr heran. In dieser Hinsicht verhalten sich die US-Behörden, die die Plattform ohne Rücksicht auf Verluste dicht gemacht haben, gewissermaßen wie „Wild-West-Sherrifs“…"
Die Aussage ist in der Form hahnebüchen, dass es den US-Behörden nicht zuzumuten ist, physikalische Endgeräte mit Billionen von Dateien manuell nach „legal/illegal“ zu trennen und dann die legalen Anteile auf eigene Kosten wieder den Besitzern zur Verfügung zu stellen.
Tatsächlich wäre diese Aussage tragfähig, wenn der betroffene Serviceprovider in 100 Millionen Dateien 3-4 illegale Inhalte hätte, beim real bestehenden Ratio sieht es jedoch anders aus.
Insbesondere wenn der Serviceprovider nicht in eine Infrastruktur investiert hat, welche eine vollautomatisierte Trennung dieser Daten ermöglicht, kann sich die manuelle Sichtung des Beweismaterials über Jahrzehnte, möglicherweise Jahrhunderte erstrecken und ist damit gänzlich unplausibel.
Nochmal ganz zurück zum Anfang:
a) Wer Daten ins Netz legt, ohne eine Sicherheitskopie zu besitzen, ist selbst schuld.
b) Es steht dem Betroffenen frei, den Serviceprovider auf Schadensersatz oder Herausgabe der Daten zu verklagen. Wie weit dies von Erfolg gekrönt sein wird, kann man sich an einem Finger abzählen.
Gruß,
Michael
… der „der Cloud“ aus ebenjenem Grund schon immer misstraut hat.
Person A hat ausschliesslich selbst erstellte u damit nicht
urheberrechtsverletzende Daten bei einem Online-Hoster
gespeichert. Diese Hoster wurde nun durch amerikanische
Behörden aufgrund Urheberrechtsverletzungen gesperrt. Wie
kommt Person A nun an seine Daten?
Person A hat ausschliesslich selbst erstellte u damit nicht
urheberrechtsverletzende Daten bei einem Online-Hoster
gespeichert. Diese Hoster wurde nun durch amerikanische
Behörden aufgrund Urheberrechtsverletzungen gesperrt. Wie
kommt Person A nun an seine Daten?
was sagen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Megaupload dazu?