mein mann hat vor einigen wochen bei einem online-anbieter eine digitalkamera gekauft; zahlungsbedingung war vorauskasse. er hat den betrag korrekt überwiesen und daraufhin erst mal nichts mehr von dieser firma gehört. nach mehrfacher nachfrage kam letzte woche eine mail, in der die ware für donnerstag oder freitag angekündigt wurde. die kamera kam nicht…
anrufen ist nicht möglich, da der anschluß nicht (mehr) existiert. auf mails kommt keine reaktion (mehr), und sogar die website ist inzwischen „futsch“.
gibt es irgend eine möglichkeit, das geld zurückzubekommen? an wen kann man sich denn da wenden?
gibt es irgend eine möglichkeit, das geld zurückzubekommen? an
wen kann man sich denn da wenden?
da wird nichts anderes helfen, als sich an den (vorläufigen) Insovenzverwalter zu wenden, so der Laden sich inzwischen im (vorläufigen) Insovenzverfahren befindet. Wer das ist, erfährst Du beim zuständigen Amts- bzw.- Insolvenzgericht.
Die Chancen, etwas von dem Geld wiederzusehen, würde ich mal als minimal einstufen.
lieben dank, christian,
für deine auskunft. ich hatte schon etwas in der art befürchtet.
aber ich finde, er soll es trotzdem versuchen, auch wenn ein erfolg unwahrscheinlich ist.
es geht ja nicht um ein vermögen - aber ärgerlich ist es doch!
Dein Mann sollte sich dringend um die Sache kümmern (falls der überwiesene Betrag eine Beschäftigung damit lohnt!). Denn wenn es keinen Insolvenzverwalter nach einer 6-8 wöchigen Vorläufigkeitsphase gibt (den gibt es nur, falls überhaupt noch soviel Masse da ist, das Verfahren selber zu bezahlen), heißt es hauen und stechen mit den anderen Gläubigern um ggf. vorhandene Restmassen.
Sollte der Handel keine Kapitalgesellschaft sein, hat Dein Mann Durchgriffsrecht auf das Privatvermögen der Gesellschafter. Und das sicher noch ein paar Jährchen…
Dann heißt es einen vollstreckbaren Titel zu erwerben (-> Amtsgericht) und ggf. den Gerichtsvollzieher loszuschicken.
Und hier heißt es eben dann: Wer zu erst kommt, mahlt zuerst!
Bei einer Kapitalgesellschaft (AG, GmbH): Vergiss das Geld…
Also ich würde zunächst mal schauen, wer genau der Verkäufer ist, also wer der Vertragspartner ist.
Da es eine Gesellschaft ist, dann solltest du dir jedenfalls einen Auszug aus dem Handelsregister besorgen.
Wenn du weißt, wer der Vertragspartner genau ist, dann würde ich schauen, ob ein Insolvenzverfahren anhängig ist oder nicht. Wenn ja, dann müsstest du prüfen ob dieses bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses anhängig war oder nicht, davon hängt möglicherweise einiges ab.
Zu prüfen wäre jedenfalls auch, ob nicht ein strafbarer Tatbestand erfüllt wurde, zB Betrug wegen Vortäuschung der Zahlungsfähigkeit oder -willigkeit (-> wäre wichtig, um über das Schadenersatzrecht zu einem Durchgriff auf die GmbH Geschäftsführer zu kommen).