Online-Kauf Mahnung Rückbelastungsgebühren

Hallo,

Hier kam soeben eine Mahnung von unserem Tintenpatronen-Shop, die Bank hat die Rechnung (Lastschriftverfahren) nicht bezahlt. „Für diese Rückbelastung hat die Bank uns 8,11 Euro Gebühren in Rechnung gestellt. Diese Gebühren müssen Sie leider bezahlen.“ (bis zum 4.8.2006) Inklusive aller Drohungen, dass keine weitere Mahnungen kommen, dass im Falle von Nichtzahlung ein Inkassobüro beauftragt wird, und dass wir auch die Kosten tragen müssen, die aus dieser Beauftragung entstehen.

Das Konto war die ganze Zeit vom Kauf bis jetzt gedeckt.
Dass wir eine falsche Kontonummer angegeben haben, halte ich für ausgeschlossen. Die erscheint zwar weder in der Rg. noch in der Mahnung, aber ich hab grad nochmal im Shop nachgeschaut - wo ich beim Lastschriftverfahren die Kontonummer eingeben muss, erscheint NUR die richtige unter dem Eingabekästchen, wenn ich die erste Ziffer eingebe, und gewöhlicherweise klicke ich die dann einfach nur an.

Ansonsten kann ich mir die ganze Geschichte nur so erklären, dass entweder der Shop (bei dem wir seit 3 Jahren zufriedene Kunden sind bzw. waren?) oder die Bank auf diese Weise versuchen, zusätzlich Geld einzutreiben.

Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie seid ihr vorgegangen?

Ich hab erstmal die Rechnungssumme ohne Bankgebühren bezahlt und die Quittung dafür ausgedruckt. Jetzt will ich dem Shop schreiben, dass ich die Tintenpatronen bezahlt habe (siehe Quittung), dass ich die Bankgebühren nicht bezahle, weil das Konto gedeckt war und weil unsererseits kein Fehler vorliegt, und dass sie uns bitte eine Kopie der Rechnung von der Bank über die Rückbelastungsgebühren schicken sollen.

Wenn sie uns die Rechnungskopie nicht schicken, könnte das heissen, dass diese Rg. gar nicht existiert. Wenn sie sie schicken, können wir uns bei der Bank beschweren.

Findet ihr das ok so? Hat jemand eine andere Idee?

LG
Regenfrau

hi,

die bank hat dem patronenladen rls-gebühren in rechnung gestellt, das ist normal und ok so.

jetzt wollen die herrschaften vom tintenladen die von euch wieder.
das macht sinn, wenn der fehler bei euch lag (keine deckung, falsche bankverbindung angegeben).
sollte der fehler bei denen liegen, dann müssen die herrschafen auch die kosten tragen und können die nicht auf euch abwälzen.

Ich hab erstmal die Rechnungssumme ohne Bankgebühren bezahlt
und die Quittung dafür ausgedruckt. Jetzt will ich dem Shop
schreiben, dass ich die Tintenpatronen bezahlt habe (siehe
Quittung), dass ich die Bankgebühren nicht bezahle, weil das
Konto gedeckt war und weil unsererseits kein Fehler vorliegt,
und dass sie uns bitte eine Kopie der Rechnung von der Bank
über die Rückbelastungsgebühren schicken sollen.

eine rechung gibt es da nicht, lediglich ein abzug auf der rückbuchung, also den auszug, ob die euch den schicken, bezweifel ich.

Wenn sie uns die Rechnungskopie nicht schicken, könnte das
heissen, dass diese Rg. gar nicht existiert. Wenn sie sie
schicken, können wir uns bei der Bank beschweren.

na, ob die existiert siehst du doch auf deinem konto, oder?
wenn es eine rückbuchung gab ist das geld doch wieder auf eurem girokonto.

bei der bank beschweren ist absoluter blödsinn, die haben ja nicht euch belastet, was sie nicht dürfen, sondern den händler, was sie dürfen.
dass er das geld von euh zurückverlangt ist legititm, solange ihr die rls verursacht habt.

grüße

uwe

hi Uwe,

Vielen Dank erstmal für deine Antwort.

die bank hat dem patronenladen rls-gebühren in rechnung
gestellt, das ist normal und ok so.

jetzt wollen die herrschaften vom tintenladen die von euch
wieder.
das macht sinn, wenn der fehler bei euch lag (keine deckung,
falsche bankverbindung angegeben).

Das müssten die uns aber nachweisen, und nicht nur feststellen DASS die Bank die Rg. nicht bezahlt hat, oder?

sollte der fehler bei denen liegen, dann müssen die
herrschafen auch die kosten tragen und können die nicht auf
euch abwälzen.

Ich kann unsererseits keinen Fehler erkennen.

Ich hab erstmal die Rechnungssumme ohne Bankgebühren bezahlt
und die Quittung dafür ausgedruckt. Jetzt will ich dem Shop
schreiben, dass ich die Tintenpatronen bezahlt habe (siehe
Quittung), dass ich die Bankgebühren nicht bezahle, weil das
Konto gedeckt war und weil unsererseits kein Fehler vorliegt,
und dass sie uns bitte eine Kopie der Rechnung von der Bank
über die Rückbelastungsgebühren schicken sollen.

eine rechung gibt es da nicht, lediglich ein abzug auf der
rückbuchung, also den auszug, ob die euch den schicken,
bezweifel ich.

Hm, die Bank stellt denen die Gebühr in Rechnung, aber es gibt keine Rechnung?

Wenn sie uns die Rechnungskopie nicht schicken, könnte das
heissen, dass diese Rg. gar nicht existiert. Wenn sie sie
schicken, können wir uns bei der Bank beschweren.

na, ob die existiert siehst du doch auf deinem konto, oder?
wenn es eine rückbuchung gab ist das geld doch wieder auf
eurem girokonto.

Ich sehe auf dem Konto GAR NICHTS von diesem Patronenshop, weder was abgebuchtes noch was zurückgebuchtes.

bei der bank beschweren ist absoluter blödsinn, die haben ja
nicht euch belastet, was sie nicht dürfen, sondern den
händler, was sie dürfen.

Jepp. Dann müsste sich der Händler mit denen auseinandersetzen oder aber uns nachweisen, was wir falsch gemacht haben. Wenn ich ganz böse denke, könnten die ja auch einfach die Lastschrift nicht eingereicht haben und jetzt sagen, wir müssen mehr bezahlen.

dass er das geld von euh zurückverlangt ist legititm, solange
ihr die rls verursacht habt.

Haben wir -meines Wissens- nicht.

grüße

Ebensolche und nochmal Danke!

Regenfrau

Hallo!

das macht sinn, wenn der fehler bei euch lag (keine deckung,
falsche bankverbindung angegeben).

Das müssten die uns aber nachweisen, und nicht nur feststellen
DASS die Bank die Rg. nicht bezahlt hat, oder?

Der Online-Laden muss gar nichts nachweisen. Das läuft so: die wollen ihr Geld, bekommen die Lastschrift wahrscheinlich mangels Deckung zurück. Die Bank erhebt logischerweise Gebühren (steht in fast jedem Gebührenkatalog); natürlich gibt der Online-Laden die an dich weiter, er hat ja keine schuld dran, dass das konto nicht gedeckt war. Nicht die Bank muss die Rechnung zahlen, sondern der Kontoinhaber!

Hm, die Bank stellt denen die Gebühr in Rechnung, aber es gibt
keine Rechnung?

das geht ganz formlos, sonst hätten die banken viel zu tun…

na, ob die existiert siehst du doch auf deinem konto, oder?
wenn es eine rückbuchung gab ist das geld doch wieder auf
eurem girokonto.

wenn das konto nicht gedeckt ist, landet die abbuchung bei deinem berater, der dann entscheidet, ob er das konto überziehen lässt oder ob die lastschrift zurück geht. du bekommst dann aber eine gesonderte mitteilung auf dem kontoauszug, auf der die daten stehen, damit du eine neue überweisung veranlassen kannst. überweist du keine mahngebühren bzw. rückbelastungsgebühren, läufst du in gefahr, eine mahnung für diese gebühren zu bekommen.

wieso gehst du nicht einfach mal zu deiner hausbank und fragst nach?? die können die genau sagen, warum das zurückgegangen ist und welchen kontostand das konto zu dem belastungszeitpunkt hatte. dann weißt du, warum die lastschrift nicht eingelöst wurde.

hast du in letzter zeit schecks auf dein konto eingezahlt? die siehst du zwar sofort auf dem auszug, verfügen kannst du aber erst nach 7-10 tagen. das liegt daran, dass der scheck theoretisch platzen könnte; so geht die bank sicher, dass das geld auch wirklich auf dem konto bleibt.
oder hast du in dieser zeit mit deiner karte irgendwo bezahlt? da wird nämlich dieser betrag nicht sofort abgebucht, aber schon vordisponiert, d.h. dieser betrag ist dann für weitere umsätze gesperrt.
aber wie gesagt, das einfachste ist, du gehst zu deiner bank und redest mit denen. aus erfahrung kann ich dir versichern, dass in 99% der fälle die bank keine schuld trifft. und gebühren einfach nicht zahlen macht die sache da nicht besser. (die geschäfte kennen mittlerweile die ausreden, dass die bank schuld sein soll)

erzähl, wenn du da warst, woran es lag ;o)

Grüße
Deli