Hallo,
Hier kam soeben eine Mahnung von unserem Tintenpatronen-Shop, die Bank hat die Rechnung (Lastschriftverfahren) nicht bezahlt. „Für diese Rückbelastung hat die Bank uns 8,11 Euro Gebühren in Rechnung gestellt. Diese Gebühren müssen Sie leider bezahlen.“ (bis zum 4.8.2006) Inklusive aller Drohungen, dass keine weitere Mahnungen kommen, dass im Falle von Nichtzahlung ein Inkassobüro beauftragt wird, und dass wir auch die Kosten tragen müssen, die aus dieser Beauftragung entstehen.
Das Konto war die ganze Zeit vom Kauf bis jetzt gedeckt.
Dass wir eine falsche Kontonummer angegeben haben, halte ich für ausgeschlossen. Die erscheint zwar weder in der Rg. noch in der Mahnung, aber ich hab grad nochmal im Shop nachgeschaut - wo ich beim Lastschriftverfahren die Kontonummer eingeben muss, erscheint NUR die richtige unter dem Eingabekästchen, wenn ich die erste Ziffer eingebe, und gewöhlicherweise klicke ich die dann einfach nur an.
Ansonsten kann ich mir die ganze Geschichte nur so erklären, dass entweder der Shop (bei dem wir seit 3 Jahren zufriedene Kunden sind bzw. waren?) oder die Bank auf diese Weise versuchen, zusätzlich Geld einzutreiben.
Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie seid ihr vorgegangen?
Ich hab erstmal die Rechnungssumme ohne Bankgebühren bezahlt und die Quittung dafür ausgedruckt. Jetzt will ich dem Shop schreiben, dass ich die Tintenpatronen bezahlt habe (siehe Quittung), dass ich die Bankgebühren nicht bezahle, weil das Konto gedeckt war und weil unsererseits kein Fehler vorliegt, und dass sie uns bitte eine Kopie der Rechnung von der Bank über die Rückbelastungsgebühren schicken sollen.
Wenn sie uns die Rechnungskopie nicht schicken, könnte das heissen, dass diese Rg. gar nicht existiert. Wenn sie sie schicken, können wir uns bei der Bank beschweren.
Findet ihr das ok so? Hat jemand eine andere Idee?
LG
Regenfrau