folgendes problem:
otto onlinekäufer bestellt per vorauskasse bei karl kaufhaus atrikel die ihm zugesandt werden. diese artikel (schwimmbrillen) müssen passen um benutzt zu werden; dies tun sie nicht; otto möchte zurückschicken; das geht lt. karl auch ok…
folgende frage:
muss otto erst die agb’s von karl lesen oder was(?)…oder kann man prinzipiell eine aussage treffen, wer beim zurücksenden das porto bezahlt?
Hallo,
ist gesetzlich geregelt.
(grob gesagt ohne Berücksichtigung von Ratenkauf etc)
Produktwert unter 40€ = Verkäufer darf dem Käufer die Versandkosten
aufbrummen.