Online-kauf / rückgabe

liebe www-rechtsgelehrten…

folgendes problem:
otto onlinekäufer bestellt per vorauskasse bei karl kaufhaus atrikel die ihm zugesandt werden. diese artikel (schwimmbrillen) müssen passen um benutzt zu werden; dies tun sie nicht; otto möchte zurückschicken; das geht lt. karl auch ok…

folgende frage:
muss otto erst die agb’s von karl lesen oder was(?)…oder kann man prinzipiell eine aussage treffen, wer beim zurücksenden das porto bezahlt?

vielen dank!

stefan

Hallo,
ist gesetzlich geregelt.
(grob gesagt ohne Berücksichtigung von Ratenkauf etc)
Produktwert unter 40€ = Verkäufer darf dem Käufer die Versandkosten
aufbrummen.

BGB §357 Abs (2)

grüße
Christian

Hallo!

Ja es ist gesetzlich geregelt, dass bis zu einem Wert von 40,- die Übernahme der Kosten durch den Käufer im Vertrag vereinbart werden kann.

Der Käufer muss daher die AGB lesen, ob er die Rücksendekosten zahlen muss oder nicht. Steht dort nichts, dann zahlt der Verkäufer das Porto.

Gruß
Tom