hallo
ich hoffe mein artikel passt hier rein, auch wenn es um online-kauf und nicht auktion geht.
ich habe online konzertkarten gekauft. nachdem ich meine kontoverbindung angegeben hatte für die abbuchung, dachte ich meine adresse würde gleich abgefragt werden für den versand der tickets. stattdessen konnte ich mir ein pdf downloaden und da ist ein strichcode, kartennummer und details zum konzert drauf vermerkt.
mit diesen ausdruck kann man an der kasse dann melden und wird wohl hereingelassen.
damit bin ich aber nicht glücklich. normale standard-karten hätte ich genommen, aber so ausdrucke nicht. es fängt damit an, dass ich sowas noch nie gemacht habe. ich habe keine lust auf doppelt schlange stehen (ausdruck gegen karte, dann karte gegen einlass)…mich durchfragen…und wenn die am einlass die karten auch noch scannen müssen oder die kartennummer mit ner liste abgleichen (dauert bestimmt ewig), ist mir das zu blöd. ganz zu schweigen davon wenn da ein fehler im system ist und meine karten nicht gültig sind…(hätte ne lange anfahrt, müsste urlaub nehmen etc.) dann wäre ich echt sauer. mit stadard-karten kann es keine probleme geben, mit ausdrucken meiner meinung nach schon…
nun dachte ich eigentlich, dass man bei onlinegeschäften immer eine stornomöglichkeit oder ein rücktrittsrecht von 2 wochen hat.
ich zitiere mal aus den AGB:
"IV. Widerrufs- und Rückgaberechte
- Soweit die CTS EVENTIM AG im Namen der Veranstalter Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB vor. Dies bedeutet, dass ein Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung gemäß II. 1. durch die CTS EVENTIM AG namens des Veranstalters bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten."
naja, da hab ich die AGBs erst gelesen, nachdem ich das mit dem pdf gemerkt habe. mein pech.
ich überlege grade, ob ich die abbuchung nicht einfach zurücküberweisen lasse.
die tickets werden bestimmt aus dem system genommen oder als nicht-bezahlt gekennzeichnet und werden wertlos. aber genau das will ich ja, hauptsache ich kriege mein geld zurück.
was gäbe es sonst noch für konsequenzen? man wird ja kaum strafzahlungen von mir verlangen (oder doch?)
meine kontodaten könnte ja auch jeder sonstwoher (z.b. ebay) haben und wie wollten die dagegen argumentieren, dass ich die karten gar nicht bestellt habe? ist das naiv von mir?
habe noch nie eine rückbuchung bei der bank beantragt und auch noch nie eine erteilte einzugsermächtigung zurückgezogen.
wenn man die karte doch nicht nutzen möchte, kann man sie nur auf einer firmeneigenen plattform weiterverkaufen. was ist wenn man die da nicht loswird? die plattform kennt doch auch kaum einer.
bei ebay oder so verkaufen ist ja verboten.
wenn das mit dem zurückbuchen ne schlechte idee ist und ich die karten auch nach einem monat auf der firmeneigenen plattform nicht losgeworden bin, wie intensiv gehen solche veranstalter gegen ganz kleine „schwarzmarkthändler“ auf ebay vor?
daher wäre es nett mal eure meinungen zu hören
gruss
p.s.: ticketverkäufer ist ticket.de, falls die info jemand braucht.
p.p.s.: wenn die frage besser ins brett „recht - allgemeine rechtfragen“ passt, dann bitte dorthinverschieben. obwohl…da müsste ich ja einiges umformulieren… 
p.p.p.s.: danke fürs lesen dieses langen textes und noch mehr für eure antworten.
gruss
