Online Kauf / Zugesicherter Lieferumfang nicht vollständig

Guten Tag,
ich habe bei einem Online Händler eine Küchenmaschine gekauft für 499€. Auf der Internetseite war das übliche Zubehört abgebildet, sowie 2 zusätzliche Zubehörteile (Schnitzelwerk & Dampfgareraufsatz). Im Text zum angebotenen Artikel wurden diese beiden Zubehörteile nicht erwähnt. Daraufhin habe ich den Verkäufer (Händler) per E-Mail kontaktiert und nachgefragt, ob die abgebildeten Zubehörteile explizit bei diesem Preis dabei wären. In der Folge erhielt ich eine E-Mail in welcher bestätigt wurde, dass diese Teile im Lieferumfang enthalten sind. Da ich immer noch unsicher war, habe ich die Anfrage mit der gleichen Frage nochmals an die Firma gestellt. Daraufhin schrieb mir der Mitarbeiter und zusätzlich noch der Abteilungsleiter, dass ich mich auf die Aussage verlassen kann und die beiden Zubehörteile mitgeliefert werden.

Auf Basis dieser Aussage habe ich meine Bestellung ausgelöst. Wie sollte es auch anders sein. Die Lieferung kam recht fix ohne die beiden Zubehörteile. Nun habe ich die beiden Mitarbeiter abermals kontaktiert und erhalte seitdem keine Antwort mehr.

Natürlich kann ich die Ware zurückschicken und den Kaufvertrag rückabwickeln. Für mich wäre allerdings interessant zu wissen, ob durch die schriftliche Bestätigung der Mitarbeiter kein bindender Kaufvertrag inkl. der beiden Zubehörteile zustanden gekommen ist. Sprich ob ich einen rechtlichen Anspruch auf Nachlieferung der beiden Zubehörteile habe ?

Vorab besten Dank für die Beantwortung meines Sachverhaltes.

Schöne Grüsse

Hi
ein Schreiben an den Händler mit Fristsetzung und der Drohung, dass du sonst vom Vertrag zurücktrittst bzw. Klage einreichen wirst…
Hilft manchmal - du solltest aber auch, wenn keine Reaktion erfolgt, Taten folgen lassen.

CU
HaWeThie

Hallo,
danke für die Antwort.

Vom Vertrag zurücktreten ist klar das geht bis zu 14 Tage sowieso. Mir geht es nur darum, dass ich gar nicht zurücktreten möchte, sondern die versprochenen Zubehörteile haben möchte. Damit wäre ich schon glücklich. :slight_smile:

Doch, der Kaufvertrag umfasst auch das zugesagte Zubehör.
Und natürlich hat man den Anspruch darauf.
Warum auch immer es nicht der Lieferung gleich beilag.

kann sein, es gehört nicht dauerhaft dazu, war für eine Aktion aber im Preis dabei und hätte deshalb extra beigepackt oder in 2. Paket ausgeliefert werden müssen.
So etwas hast Du dir wohl selbst gedacht und deswegen 2 x nachgehakt Seltsam eigentlich !

Dein Problem:
Wenn man es nicht nachliefert und Du auch nicht vom Kauf zurücktreten willst, was dann ?
Kann jemand anderes das Zubehör liefern ? Ist das Markenware die man auch woanders bekommt ?
Nein, dann sieht es schlecht aus.

dann bliebe ja Preisminderung (wegen fehlender Teile = weniger wert als bezahlt) oder Rücktritt vom Kauf.

MfG
duck313

IANAL, aber der Käufer hat vermutlich nicht ganz schlechte Chancen, sich die Zubehörteile woanders zu kaufen und die Kosten dafür mit dem Kaufpreis der Maschine zu verrechnen, diesen also entsprechend zu mindern.

Wie gesagt, IANAL. Und ob man das im Zweifel vor Gericht durchziehen möchte ist dann auch noch so eine Frage …

Ganz dumme Idee. Erstmal die Forderung stellen und die Reaktion abwarten. Nicht einfach mal loslegen! Zur Zeit besteht ausschließlich der Anspruch auf die komplette Lieferung und weiter nichts!

Merkt man.

Gruß
anf