Guten Tag,
ich habe bei einem Online Händler eine Küchenmaschine gekauft für 499€. Auf der Internetseite war das übliche Zubehört abgebildet, sowie 2 zusätzliche Zubehörteile (Schnitzelwerk & Dampfgareraufsatz). Im Text zum angebotenen Artikel wurden diese beiden Zubehörteile nicht erwähnt. Daraufhin habe ich den Verkäufer (Händler) per E-Mail kontaktiert und nachgefragt, ob die abgebildeten Zubehörteile explizit bei diesem Preis dabei wären. In der Folge erhielt ich eine E-Mail in welcher bestätigt wurde, dass diese Teile im Lieferumfang enthalten sind. Da ich immer noch unsicher war, habe ich die Anfrage mit der gleichen Frage nochmals an die Firma gestellt. Daraufhin schrieb mir der Mitarbeiter und zusätzlich noch der Abteilungsleiter, dass ich mich auf die Aussage verlassen kann und die beiden Zubehörteile mitgeliefert werden.
Auf Basis dieser Aussage habe ich meine Bestellung ausgelöst. Wie sollte es auch anders sein. Die Lieferung kam recht fix ohne die beiden Zubehörteile. Nun habe ich die beiden Mitarbeiter abermals kontaktiert und erhalte seitdem keine Antwort mehr.
Natürlich kann ich die Ware zurückschicken und den Kaufvertrag rückabwickeln. Für mich wäre allerdings interessant zu wissen, ob durch die schriftliche Bestätigung der Mitarbeiter kein bindender Kaufvertrag inkl. der beiden Zubehörteile zustanden gekommen ist. Sprich ob ich einen rechtlichen Anspruch auf Nachlieferung der beiden Zubehörteile habe ?
Vorab besten Dank für die Beantwortung meines Sachverhaltes.
Schöne Grüsse