Online-Kriminalität: Zwei verschiedene Klauseln?

Hallo zusammen,

ich hätte da mal eine Frage. Und zwar habe ich vor Kurzem irgendwo gelesen, dass es verschiedene Klauseln hinsichtlich Online-Kriminalität gibt. Die Betonung liegt hier auf „irgendwo“ … ich weiß nicht mehr, wo.

Kurz gesagt ging es in dem Artikel darum, dass man sich die AGB der Bank genau durchlesen sollte, da es zwei Klauseln gibt. Mit der einen Klausel ist man relativ gut abgesichert. Und bei der anderen Klausel muss man erst mal beweisen, dass man nicht PIN und TAN offen zugänglich gemacht hat, wenn einem Geld vom Konto geklaut wird. (Und das kann man ja nicht beweisen.)

Weiß jemand, wie diese beiden Klauseln heißen? Oder kann mir jemand konkret einen Online-Broker empfehlen, der günstige Transaktionsgebühren, die „richtige“ Klausel, kostenfreie Limits und eine vernünftige Übersicht für die Steuererklärung bietet?

Schöne Grüße

Petra

Hallo,
im Zweifel ist der Kunde immer am kürzeren Ende des Hebels.

Weiß jemand, wie diese beiden Klauseln heißen? Oder kann mir
jemand konkret einen Online-Broker empfehlen, der günstige
Transaktionsgebühren, die „richtige“ Klausel, kostenfreie
Limits und eine vernünftige Übersicht für die Steuererklärung
bietet?

Die Online-Sicherheits-Garantie der citibank (ist zwar kein Onlinebroker, hat aber imo vernünfitge Konditionen, wenn man die Mindesteinlage erreicht) liest sich zumindest gut. Ob sie was taugt, weiß ich auch nicht. Es schadet aber nie auf seine Daten aufzupassen.

Cu Rene