Online-löschung einer negativen bewertung

hi,

im januar hatte ebay angekündigt, daß demnächst die löschung von negativen bewertungen online möglich wird. als stichtag wurde in der mail (soweit ich mich erinnern kann) der 09.02. genannt.

der dazugehörige link:
http://cgi2.ebay.de/aw-cgi/eBayISAPI.dll?MFWRequest

jetzt habe ich einen fall, in dem ein käufer mich neg. bewertet hat, weil die ware nicht angekommen war, hat aber nachträglich die ware doch bekommen. er ist nun bereit, die neg. note zu entfernen, weiß aber nicht, wie das geht. den o.g. link habe ich ihm schon gemailt.

hat das schon mal jemand von euch erfolgreich praktiziert? muß ich den käufer dazu auch erst noch bewerten? wenn ja: negativ bewerten?

lg, pit

Hallo,

man kann einvernehmlich Bewertungen zurücknehmen.
Über die eBay-Hilfe gibts dazu folgende URL: http://pages.ebay.de/help/policies/feedback-removal… - sa findest du dann auch den Online-Antrag.

Viele Grüße
Manor

Hallo,

das geht hier:

http://cgi2.ebay.de/aw-cgi/eBayISAPI.dll?MFWRequest

Allerdings bleibt der Kommentar stehen und wird nur ergänzt, nur der negative Punkt wird nicht mehr mit eingerechnet.

Schöne Grüße,

Andrea

Hallo!

Haha, ich war schneller :smile:

Allerdings bleibt der Kommentar stehen und wird nur ergänzt,
nur der negative Punkt wird nicht mehr mit eingerechnet.

Es gibt zwei Wege:
Online
Wenn sich beide Handelspartner einig sind, können sie selbst online eine Rücknahme der abgegebenen Bewertungen vornehmen. Der Bewertungspunkt wird entfernt und geht nicht mehr in die Berechnung des Bewertungsprofils ein. Der Kommentar bleibt erhalten und wird um einen Hinweis auf die Rücknahme ergänzt.
Hier bleibt der Kommentar erhalten..

Postal
Wenn die Handelspartner ein von beiden eigenhändig unterschriebenes Einigungsformular per Post bei eBay einreichen, löscht eBay die betreffenden Bewertungen vollständig.
Hier wird die komplette Bewertung gelöscht.

Grüße
Manor

Hi
versuchen ein VK und und ich (K) per Formular bereits seit nem halben jahr und zum 3tten mal. nie klappts. entweder die Referenznummer ist falsch oder irgendwas anderes… nevt total.
HH

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo andrea,

danke für den link, aber das war ja der link, den ich schon in meinem thread zitiert hatte.

und danke manor,

aber die von dir verlinkte seite verweist ebenfalls auf die seite, die ich schon in meinem thread zitiert hatte.

mir geht es um den ablauf, die einzelnen schritte: wer muß was wann machen, damit’s klappt :wink:

lg, pit

ups, vielleicht sollte ich den Link das nächste mal anklicken ;o)

Also in der Hilfe steht

Nachdem beide eBay-Mitglieder über das Online-Formular ihr Einverständnis zur Rücknahme der Bewertung erklärt haben, werden beide Bewertungen gelöscht. Mitglieder, die noch keine Bewertung abgegeben haben, verlieren durch die Zustimmung zur „Einvernehmlichen Rücknahme von Bewertungen” das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt eine Bewertung für die Transaktion abzugeben.

Also musst wohl sowohl Du als auch dein Handelspartner einmal bei dem Link die Artikelnummer eingeben und das Formular ausfüllen. Das sollte also nicht so kompliziert sein. Und Du selbst musst also auch noch keine Bewertung abgegeben haben.

Hab ich allerdings auch noch nicht gemacht, würd mich aber interessieren, ob das klappt ;o)

Schöne Grüße,

Andrea