Wie stellt sich die rechtliche Situation dar, wenn man einen Zeitungsartikel einscannt, ihn durchaus mit korrekter Quellenangabe versieht und dann z.B. im Sinne einer Presseschau Online stellt?
Wie ist hier konkret die rechtliche Situation? Darf man das?
Hallo Hans-Dieter,
ich denke, dass es ok ist bei korrekter Nennung der Quelle. Aber festlegen möchte ich mich da nicht. Ein Anwalt für Medienrecht sollte es Dir genauer sagen können.
Gruß Sven
nicht anders als bei anderen Werken. Ohne Erlaubnis oder Lizenz durch den Urheber, ist das nicht ungefährlich. Man könnte sich jedoch zu einem gewissen Teil auf das zitatrecht beziehen: http://de.wikipedia.org/wiki/Zitat
Wie stellt sich die rechtliche Situation dar, wenn man einen
Zeitungsartikel einscannt, ihn durchaus mit korrekter
Quellenangabe versieht und dann z.B. im Sinne einer
Presseschau Online stellt?
Wie ist hier konkret die rechtliche Situation? Darf man das?
hallo, im zeitalter von facebook & co ist das erlaubt. nichts anderes passiert bei facebook täglich in millionenfacher ausführung.
es ist jedoch immer fair wenn man den urheber, also die zeitung, den verlag, oder den verfasser des textes im vorfeld um genehmigung bittet
Hallo,
Danke für die (späte) Antwort.
Nein, erlaubt ist es nicht, schon gar nicht weil es ‚alle‘ tun. Und es ist nicht nur fair die Quelle zu zitieren, sondern geboten!