Wie der Eine oder Andere vieleicht wissen wird , gibt es bei
bestimmten Microsoft-Betriebbsystemen , die Möglichkeit Laufwerke
als Netzlaufwerk zu definieren. Dadurch kann der Enduser in seinem Privaten Netzwerk von jedem angeschlossenen PC auf dieses
dann zu greifen.
Und es kommt wie es kommen muss, naturlich sind diese Laufwerke auch über Internet zu benutzen. Netzwerk ist halt Netzwerk.
Wie sieht es rechtlich aus , wenn jetzt ein Fremder auf dieses Laufwerk zu greift?
Zu Erklärung muss man sagen diese Freigabe , eine Bewusste Handlung ist, also kein BUG von MS.Der Admin muss nicht nur dieses Laufwerk aussuchen und freischalten , er hat auch noch die Möglichkeit es mit einem Kennwort zu sperren.
Wenn er es also BEWUSST freigibt und BEWUSST kein Kennwort vergibt, ist dann eigentlich noch eine Straftat , wenn sich Jemand diese Daten zu nutze macht(einsieht,oder,oder…)?
Oder kann man das Verhalten des Admin als globale Einverständinisserklärung sehen,weil ihm die Folgen seiner Handlung bewusst seien müssen?
Ich denke das ist eine Intressante Frage,weil ihch glaube das mehre Gesetze hier greifen (oder auch nicht).
Copyright,Ueherberrecht,Geistiges Eigentum.
Und mancht sich der Admin strafbar, weil er Das kopieren von Daten fördert? Ist Dummheit srafbar?Ist Justitia wirklich Blind?und Who shots the sheriff?
eine Antwort mehr aus computertechnischer Sicht.
Vielleicht hilft das auch.
Und es kommt wie es kommen muss, naturlich sind diese
Laufwerke auch über Internet zu benutzen. Netzwerk ist halt
Netzwerk.
dem ist nicht so. Man kann im LAN Laufwerke passwortfrei freigeben, diese aber nicht fürs Internet freigeben. Da gibts unzählige Möglichkeiten (->Firewall)
Wie sieht es rechtlich aus , wenn jetzt ein Fremder auf dieses
Laufwerk zu greift?
Wenn er es also BEWUSST freigibt und BEWUSST kein Kennwort
vergibt, ist dann eigentlich noch eine Straftat , wenn sich
Jemand diese Daten zu nutze macht(einsieht,oder,oder…)?
es ist dann in keinem Fall strafbar, wenn jemand die Daten einsieht. Derjenige muss ja, da das Laufwerk freigegeben ist, davon ausgehen, das er hereinschauen darf. Strafbar wird es erst, wenn derjenige vorher Schutzmechanismen wie z.B. Passwörter umgangen hat.
Oder kann man das Verhalten des Admin als globale
Einverständinisserklärung sehen,weil ihm die Folgen seiner
Handlung bewusst seien müssen?
genau, siehe oben
Ich denke das ist eine Intressante Frage,weil ihch glaube das
mehre Gesetze hier greifen (oder auch nicht).
Copyright,Ueherberrecht,Geistiges Eigentum.
genau dies greift hier, aber erst, wenn der „Fremde“ die Daten so nutzt, das die Gesetze umgangen werden. da reicht dann eben reines Lesen nicht.
Und mancht sich der Admin strafbar, weil er Das kopieren von
Daten fördert? Ist Dummheit srafbar?Ist Justitia wirklich
Blind?und Who shots the sheriff?
*Meinung:*
Nun ja, kommt drauf an. Er macht sich zumindest wegen grober Fahrlässigkeit des Schadenersatzes schuldig, sofern ihm nicht dieses Sicherheitsloch angewiesen wurde. Strafrechtlich ist es sicher nicht relevant.
*Ende*
hi,
genauso sehe ich das auch,aber ich bin auch kein Jurist.Mich würde auch die genaue Rechtlage dazu intressieren. Die muss ja nicht unbedingt mit meinem gesundem Menschenverstand übereinstimmen. Ohne irgendjemand zu nahe zu treten.
zy
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genauso sehe ich das auch,aber ich bin auch kein Jurist.Mich
würde auch die genaue Rechtlage dazu intressieren. Die muss ja
nicht unbedingt mit meinem gesundem Menschenverstand
übereinstimmen. Ohne irgendjemand zu nahe zu treten.
Zur Datenspionage:
StGB 202a:
(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Vereinfacht: Ohne Hacken kein Gesetzesbruch (das betrifft natuerlich nur das Einsehen, ein Veraenderung/Loeschung faellt unter einen anderen §)
Erstmal möchte ich mich gegen den Vorwurf(falls Vorhanden) wehren,
ein Hacker zu sein. Vor 15 Jahren wäre ich noch stolz darauf gewesen, aber heutzutage will ich dann doch nicht in einen topf
mit pubertierenden Teenagern geschmissen werden,die nicht wissen was sie eigentlich anrichten.
noch eine oder zwei fragen:
Was bedeutet unbefugt? Muss ich denn Zugang zu Daten erst Explizit Verbieten damit der Zugang unberechtigt und damit unbefugt ist?
wenn dem so ist , fällt das ganze nicht unter Computerspionage,weil weder der Zugang noch die Daten gesichert sind,ganz im Gegenteil sie sind sogar freigeben, weil auf die option des Kennwortes bewusst verzichtet worden ist.
zy
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StGB 202a:
(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die
gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich
oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Erstmal möchte ich mich gegen den Vorwurf(falls Vorhanden)
Huch, wie kommst du darauf?
Was bedeutet unbefugt? Muss ich denn Zugang zu Daten erst
Explizit Verbieten damit der Zugang unberechtigt und damit
unbefugt ist?
Unbefugt ist vereinfacht, ob du eine Erlaubnis vom „Besitzer“ hast. Sperren sagen nichts ueber die Befugnis aus.
wenn dem so ist , fällt das ganze nicht unter
Computerspionage,weil weder der Zugang noch die Daten
gesichert sind,ganz im Gegenteil sie sind sogar freigeben,
weil auf die option des Kennwortes bewusst verzichtet worden
ist.
Jein. (Das „bewusst“ stoert mich, kann ja auch ein Fehler sein)
Generell bedeutet das Fehlen einer Sperre nicht, das es allen offensteht. Vergesse ich, meine Haustuer zu schliessen, darfst du das nicht als Einladung ansehen, in meinem Haus beliebig herumzuspazieren (oder?).
Bei Daten sieht das aber anders aus. Im Gesetzestext steht ja explizit, das zwei Sachen vorhanden sein muessen:
Die Daten sind nicht fuer dich bestimmt.
Die Daten sind nicht geschuetzt. (Egal warum)
(Das ganze unter der Praemisse, das du unbefugt bist, du koenntest ja auch den Auftrag vom Besitzer erhalten haben)
Das heisst in meinen Augen, wenn du irgendwo Daten findest, die nicht „deine“ sind und die nicht geschuetzt sind, ist es keine strafbare Handlung. Das gilt aber nur fuer die Beschaffung, die Benutzung in irgendeiner Form koennte von anderen Gesetzen abgedeckt und strafbar sein. (Und nur fuer Deutschland, ich glaube, z.B. in den USA ist es anders.)
Die Laufwerkfreigabe und das Kennwort sind in diesen Fall,die
Möglichkeit für den Besitzer dieser Daten, zu unterscheiden
wer Unbefugt ist und wer nicht.Unbefugt wäre in diesem Fall
jemand der das passwort unberechtigt , also nicht
perönlich erhalten hat. Derer Methoden gibt es ja genug.
Ich denke in so einem Fall bezieht sich der Gesetzestext
mehr auf das Kennwort, weil wenn diese unberechtigt
erworben wird, alle anderen Daten damit auch illegal
Allerdings darf man sie weder einsehen,benutzen oder ändern.
Würde wahrscheinlich richtung Computersabotage gehen. Richtig?
Ich kann in dein Haus zwar reinsehen, aber nicht betreten?
ich befürchte das das recht in sachen online, noch überarbeitet werden muss.Oder gibt es schon Erfahrungen mit der Anwendbarkeit?
zy
werden.
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