Online-Recht-Frage

Hallo,

mal eine Frage bezüglich Online-Rechts:

Domain-Namen sind ja ganz klar geklärt. Ortsnamen sind nicht für Privatpersonen zulässig etc. etc. etc. pp.

Jetzt mal ein Fall: (fiktiv)

Gesetzt der Fall ich habe eine Consultingfirma mit Namen Klug und habe meinen Sitz in Wittmund. Ich habe eine E-Mailadresse, welche [email protected] lautet. Nun hat ein Mitbewerber aus Wittmund mit Namen Dumm sich selber die E-Mailadresse [email protected] gegeben, um eventuelle Anfragen an Klug abzufangen, welche fälschlicherweise oder aus Unwissenheit des Absenders mit [email protected] adressiert sind.

Ist dieses zulässig, oder kann man da was gegen machen?

Für 'ne kurze Info oder eine Adresse, wo sowas behandelt wird wäre ich dankbar.

MfG

Ralf Köhnsen - Designworx

hallo ralf,

dein geschilderter fall beschreibt die offene anlehnung an den guten ruf eines anderen (=mitbewerbers). würde dein mitbewerber („dumm“) das tun, müsst geklärt werden, wer die domain (bzw.e-mai adresse mit inhalt „klug…“) als erstes gemeldet hatte. wenn sich nämlich herausstellt, dass du das warst, dann würde dein mitbewerber dumm aus der wäsche schauen. da er nämlich gegen § 1 uwg verstossen hätte, hättest du ein anrecht auf unterlassung und schadenersatz im wiederholungsfall.

anmerkung: selbst, wenn du nicht der erste warst, würde ein gerichtsurteil mit größter wahrscheinlichkeit zu deinen gunsten entschieden werden, da du der originär inhaber des namens „klug“ wärst.

by

charly

anmerkung: selbst, wenn du nicht der
erste warst, würde ein gerichtsurteil mit
größter wahrscheinlichkeit zu deinen
gunsten entschieden werden, da du der
originär inhaber des namens „klug“ wärst.

Das Dumme ist nur, das es kein Domain-Streit ist, sondern mehr ein … ja verdammt, wie soll man das eigentlich nennen?

Bei T-Online kann sich halt jeder einen Alias einrichten. Wie soll ich ihm verbieten können, ein [email protected] als Alias einzutragen, wenn das Ding praktisch bei T-Online frei ist und ich mir selber vorher den Namen klug@t-online eingerichtet habe. Das unlautere Absichten hinter seinem Alias stecken, ist unübersehbar - aber wie exakt komme ich diesem Abstauber bei?

Wenn man damit einen Richter beknien würde, dann sehe ich schon sein entgeistertes Kopfschütteln, weil der wohl mal T-Online und E-Mail gehört hat, dieses aber nur in einem Werbespot bei einer Bundesliga-Übertragung.

Es handelt sich um ein großes Unternehmen ohne eigene Domain, die sich über T-Online eine E-Mailadresse eingerichtet hat und um einen Mitanbieter, der aber scheinbar nicht durch Fleiß und Moral an seine Kunden kommen will.

Gibt es eine Liste von Rechtsanwälten, welche sich mit Online-Recht beschäftigen?

Trotzdem danke für den Reply …

MfG

Ralf

Bei T-Online kann sich halt jeder einen
Alias einrichten. Wie soll ich ihm
verbieten können, ein
[email protected] als Alias
einzutragen, wenn das Ding praktisch bei
T-Online frei ist und ich mir selber
vorher den Namen klug@t-online
eingerichtet habe.

hallo ralf - kopf hoch!

„klug“ ist schon mal dein ureigenster name (zumindest in deiner konstruktion). wenn dein mitbewerber nicht gerade einen mittarbeiter hat, der auch klug heist und in wittmund wohnt, sehe ich das nicht ganz so eng wie du, da ich schon annehme, dass die richter heute wissen, was eine e-mail adresse ist und, dass sie in einen engen presönlichen zusammenhang mit dem eigentümer zu bringen ist.

Gibt es eine Liste von Rechtsanwälten,
welche sich mit Online-Recht
beschäftigen?

da wird sich doch was finden lassen. ich weis zumindest, dass es anwälte gibt, die sich mit onlinerecht/computerrecht speziell beschäftigen. wir müssen nur noch einen in deiner nähe finden.

by

charly

hallo ralf,

ich habe jetzt eine info zum thema fachanwalt „online-recht“. da es das wort „online-recht“ im juristendeutsch scheinbar nicht gibt, solltest du unter den begriffen:

„Medienrecht“ oder „Telekomunikationsrecht“

unter folgender domain suchen:

http://www.anwaltsuchservice.de/

wenns noch weitere fragen gibt, kannst du mich auch direkt anmailen.

by

charly