Online-Recht... Vorgehen bei Verleumdung?

Hi Forum…

Folgendes Problem. Eine Bekannt von mir führt ein sehr gepflegtes kleines Hotel auf Mauritius.
Ein Gast hat sich nun über einen angeblich miserablen Zustand und Service in diesem Hotel auf seiner Homepage ausgelassen.
Diese Aussagen sind aber auf jeden Fall eine reine Verleumdung. Die Beschreibungen des Gastes treffen absolut nicht zu.

Jetzt meine Frage: kann man in einem solchen Falle etwas gegen diese öffentliche Verleumdung etwas unternehmen? Ich meine, die Homepage ist bei Google recht schnell gefunden und andere Gäste bekommen davon einfach einen falschen Eindruck, weil es schlicht nicht zutrifft, was dort geschrieben wird…

Besten Dank schonmal für eure Hilfe!
Greetz

Hi Forum…
Also ich vermute das die frage rein hypothetisch ist
sonst darf Die eigendlich niemand antworten,

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Folgendes Problem. Eine Bekannt von mir führt ein sehr
gepflegtes kleines Hotel auf Mauritius.
Ein Gast hat sich nun über einen angeblich miserablen Zustand
und Service in diesem Hotel auf seiner Homepage ausgelassen.
Diese Aussagen sind aber auf jeden Fall eine reine
Verleumdung. Die Beschreibungen des Gastes treffen absolut
nicht zu.

Ich würde es mit dem §826 BGB versuchen.
Vorsätzliche Sittenwidrige Schädigung.

und auf Unterlassung klagen.

Weil nur Personen beleidigt u. verleumdet werden können, nicht aber Hotels.

Johannes.

Jetzt meine Frage: kann man in einem solchen Falle etwas gegen
diese öffentliche Verleumdung etwas unternehmen? Ich meine,
die Homepage ist bei Google recht schnell gefunden und andere
Gäste bekommen davon einfach einen falschen Eindruck, weil es
schlicht nicht zutrifft, was dort geschrieben wird…

Besten Dank schonmal für eure Hilfe!
Greetz

Hallo,

Ein Gast hat sich nun über einen angeblich miserablen Zustand
und Service in diesem Hotel auf seiner Homepage ausgelassen.
Diese Aussagen sind aber auf jeden Fall eine reine
Verleumdung. Die Beschreibungen des Gastes treffen absolut
nicht zu.

tja, als erstes würde ich ihn mal anschreiben (Impressum sollte er haben (redaktionelle Tätigkeit)) und um Korrektur bzw. Entfernung bitten. Wenn er nicht reagiert, dann zum Anwalt und beraten lassen. Vermutlich kommt es zu einer Unterlassungsklage und alle Beteiligten freuen sich auf den Ortstermin. :wink:

Andere Option wäre eine Strafanzeige wegen Verleumdung. Das wird nicht einfach, denn beweise mal, daß bei diesem Gast keine Kakerlaken in den Schuhen wohnten, der Kellner ihm nicht dreimal die Pina Colada auf die Bermudas gekippt hat und gerade in der Woche der Meeresboden sauber geschrubbt war.

Gruß,
Christian

Weil nur Personen beleidigt u. verleumdet werden können,
nicht aber Hotels.

Tja, wenn das Personal auch angemault wird (Service) und die Geschäftsführung usw.

Was mir noch einfällt: Wenn der Typ zufälligerweise auch ein Hotel betreibt oder jemanden kennt, der ein Hotel betreibt, käme noch das UWG in Betracht.

Gruß,
Christian

Aber wie schon exc (um 16:08 Uhr) richtig sagte, kann theoretisch alles wahr sein, was er sagt!

Die Frage ist auch, ob die Aussagen so formuliert sind, dass man sie als „grundlegend“ auffassen kann (Immer gibt es Kakerlakern, das Essen ist jedes mal schrecklich), oder ob es eine Statement eines einmaligen Erlebnisses war.

Hintergrund: Es gab mal Streit zwischen einer Stadtzeitschrift und Restaurants über die Bewertungen dort. End-Ergebnis war glaube ich so, dass die Zeitungen zwar schreiben dürfen, dass das Essen versalzen war, müssen dies aber auch so formulieren dass dem Leser klar wird, dass sie das Essen nur an einmal getestet haben und dieses Ergebnis somit nicht unbedingt ein Dauerzustand sein muss. Ganz nach dem Motto „Als ich dort war…“ und nicht „Das Essen ist immer versalzen…“!

Gruß
Falke

Hi Christian, Konstrukte sind immer schlecht weil man dafür erst die Bedingung schaffen muss damit die greifen.

226BGB fällt mir zur Sache noch ein.
falls der andere wirklich etwas auszusetzen hatte und das ausführte.

Schikaneverbot die Ausübung von Rechten ist unzulässig in Schädigungsabsicht.

Johannes.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Konstrukte sind immer schlecht weil man dafür
erst die Bedingung schaffen muss damit die greifen.

wieso Konstrukt? Du wärest überrascht, wieviele schlechte Kritiken im Internet von der Konkurrenz sind (und wieviele gute vom Betreiber).

Und nicht zuletzt ist das kein Konstrukt, weil ich den Kollegen schlecht dazu zwingen kann, sich jetzt ein Hotel anzuschaffen, sondern eine Richtung, in die man mal recherchieren sollte.

Gruß,
Christian

Hi,

Konstrukte sind immer schlecht weil man dafür
erst die Bedingung schaffen muss damit die greifen.

wieso Konstrukt? Du wärest überrascht, wieviele schlechte
Kritiken im Internet von der Konkurrenz sind (und wieviele
gute vom Betreiber).

Und nicht zuletzt ist das kein Konstrukt, weil ich den
Kollegen schlecht dazu zwingen kann, sich jetzt ein Hotel
anzuschaffen, sondern eine Richtung, in die man mal
recherchieren sollte.

Keine Frage das darf man nicht außer acht lassen das habe ich auch nicht gemeint sondern dies nur auf die Rechtslage bezogen
Schau dein Mails an hab Dir ne Mail geschrieben

Johannes.

Gruß,
Christian

Aber wie schon exc (um 16:08 Uhr) richtig sagte, kann
theoretisch alles wahr sein, was er sagt!

Die Frage ist auch, ob die Aussagen so formuliert sind, dass
man sie als „grundlegend“ auffassen kann (Immer gibt es
Kakerlakern, das Essen ist jedes mal schrecklich), oder ob es
eine Statement eines einmaligen Erlebnisses war.

Hintergrund: Es gab mal Streit zwischen einer
Stadtzeitschrift und Restaurants über die Bewertungen dort.
End-Ergebnis war glaube ich so, dass die Zeitungen zwar
schreiben dürfen, dass das Essen versalzen war, müssen dies
aber auch so formulieren dass dem Leser klar wird, dass sie
das Essen nur an einmal getestet haben und dieses Ergebnis
somit nicht unbedingt ein Dauerzustand sein muss. Ganz nach
dem Motto „Als ich dort war…“ und nicht „Das Essen ist immer
versalzen…“!

Eben drum…
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

Johannes

Gruß
Falke

Hallo,

Ich würde es mit dem §826 BGB versuchen.
Vorsätzliche Sittenwidrige Schädigung.

wie weit hilft einem das BGB auf Mauritius?

Wenn der ‚Kritiker‘ in Deutschland wohnt, der Betreiber Deutscher ist, das Hotel aber auf Mauritius, (mal angenommen es ist/wäre so) greift dann deutsches Recht?

cu Rainer

Hallo,

Ich würde es mit dem §826 BGB versuchen.
Vorsätzliche Sittenwidrige Schädigung.

wie weit hilft einem das BGB auf Mauritius?

Wenn der ‚Kritiker‘ in Deutschland wohnt, der Betreiber
Deutscher ist, das Hotel aber auf Mauritius, (mal angenommen
es ist/wäre so) greift dann deutsches Recht?

Na klar: Gerichtsstand ist da wo der Beklagte wohnt.
Johannes

cu Rainer

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Wer muss denn den Beweis führen?
Nabend,

mal rein aus Interesse (und unter Ausklammerung anderer Punkte wie Mauritius):

Andere Option wäre eine Strafanzeige wegen Verleumdung. Das
wird nicht einfach, denn beweise mal, daß bei diesem Gast
keine Kakerlaken in den Schuhen wohnten, der Kellner ihm nicht
dreimal die Pina Colada auf die Bermudas gekippt hat und
gerade in der Woche der Meeresboden sauber geschrubbt war.

Muss das Opfer der Verleumdung beweisen, dass alles paletti war oder muss der, der die Aussage trifft, beweisen, dass es siffig war? Auf gut deutsch, bei wem liegt da die Beweislast?
Ich würde ja als Rechtslaie behaupten, dass der mit dem Vorwurf diesen beweisen muss - und nicht umgekehrt. Denkfehler?

Gruß, Claus

Hallo,

Muss das Opfer der Verleumdung beweisen, dass alles paletti
war oder muss der, der die Aussage trifft, beweisen, dass es
siffig war?

bei der Verleumdung geht es um Unwahrheit wider besseren Wissens und genau dieses muß von der Staatsanwaltschaft bewiesen werden, also vor allem das bessere Wissen. Mit anderen Worten: Es muß gewiesen werden, daß der Urlaub gar nicht so fies war und der Reisende auch nicht subjektiv diesen Eindruck hatte.

Aber ich bin in der Hinsicht kein Experte. Ich bin seinerzeit nur bis zum Strafantrag gekommen und habe die Sache dann aus Gründen, die hier nicht weiter interessieren, fallen gelassen.

Gruß,
Christian

Hallo,

bei der Verleumdung geht es um Unwahrheit wider besseren
Wissens und genau dieses muß von der Staatsanwaltschaft
bewiesen werden, also vor allem das bessere Wissen. Mit
anderen Worten: Es muß gewiesen werden, daß der Urlaub gar
nicht so fies war und der Reisende auch nicht subjektiv diesen
Eindruck hatte.

Hm, also das fände ich ja schon komisch - dann hieße das also, dass jeder über mich oder meine Firma üble Sachen behaupten kann? Ich stelle mir grade vor ich habe ein Restaurant und es behauptet jemand, er habe einen Rattenschwanz im Essen gefunden: Wie soll ich überhaupt beweisen, dass es nicht so war?

Aber andererseits wundert mich manchmal auch nichts mehr in unserem Rechtssystem und wahrscheinlich werde ich nächste Woche den Glauben endgültig verlieren :frowning:

Gruß, Claus

Hallo,

Hm, also das fände ich ja schon komisch - dann hieße das also,
dass jeder über mich oder meine Firma üble Sachen behaupten
kann?

ich habe ja gesagt, daß ich nicht DER Experte in diesen Dingen bin, aber wir reden hier von einem Strafverfahren. Du kannst nicht einfach jemanden verurteilen, der dummerweise die mit Pina Colada versaute Hose gewaschen und dessen Wunden, die er sich an der rostigen Poolleiter geholt hat, inzwischen verheilt sind.

Außerdem steht eine Verleumdung im Wechselspiel mit der Rede- und Meinungsfreiheit. Wenn ich jemandem verbiete, etwas zu sagen, muß ich dafür schon ein paar gute Gründe anbringen.

Und nicht zuletzt wird der Redner geschützt. Wenn jeder beweisen müßte, daß er die Wahrheit gesagt hat (und nicht andersherum), herrschte in Zeitungen und TV bald eisiges Schweigen. Hmmm, Moment, keine schlechte Vorstellung.

Nein, Scherz beiseite: So wie ich glaube daß es ist, ist es schon besser.

Gruß,
Christian

Danke (OWT)
.