Habe 2 kleine Fragen, wo ich gerade nicht weiter weiß, vllt. kann mir ja jemand dabei helfen:
Betreibe einen Online Shop, wie verfahre ich mit Bestellungen, wo ich bereits die Rechnung geschrieben habe (wegen der fortlaufenden Rechnungsnummer ja nicht mehr löschbar), aber der Kunde diese nicht begleicht? Muss ich dazu eine Storno Rechnung schreiben? Habe ja weder Geld Ein-, noch Ausgänge?!
Und die 2te Frage:
Ein Kunde bestellt 4 Artikel für Gesamt 40,00 Euro. Hat bereits gezahlt.
Es sind jedoch nur 3 verfügbar und 10,00 müssen rückgebucht werden. Dann kommt ja auf die Storno Rechnunng nur der ausverkaufte Artikel drauf?
Sorry für die Anfänger Fragen, wäre jedoch für eine kurze Antwort sehr dankbar.
MFG
Was für ein Shopsystem verwendest Du denn?
Mit welchem Shop-System arbeitest du den?
Bei meinem Shop-System mache ich das jeweils so:
Bestellung ausdrucken und darauf vermerken: Storno und Datum.
Die Bestellung kann ich dann im Shop löschen und die gekauften Artikel wieder in den Lagerbestand einbuchen.
- Bei der Stornorechnung muss nur der ausverkaufte Artikel drauf. Sicherheitshalber würde ich aber vermerken, von welcher Bestellung/Rechnung dieser Storno ausgeht. Macht vieles leichter bei Nachforschungen.
Hi,
danke für die schnelle Antwort 
Ich arbeite mit Oscommerce.
Das mit dem Löschen der Bestellungen usw. ist ja kein Problem, eben das ganze mit der Buchhaltung, da das Finanzamt ja generell sehr penibel ist 
Hallo,
ich persönlich nehme normal die Rechnung her und streiche den dort ausgewiesenen Betrag handschriftlich durch und schreibe daneben „STORNO“. Mein Finanzamt hat das seit der Gründung meines Shops nie moniert.
Bei der 2 Frage müsste ja bereits bei der Bestellung klar sein, daß nur 1 Artikel verfügbar ist. Somit wird im Normalfall nur die Rechnung über 1 Artikel ausgestellt. Sollte die Software das nicht automatisch machen kann man eine sogenannte „Stornorechnung“ erstellen. Spricht mit der gleichen RN Nummer erneut eine Rechnung erstellen auf der nur 1 Arikel draufsteht. Die alte Rechnung welche ja alle Artikel in Rechnung stellt für die Buchhaltung hinten anheften und und hier über die gesamte Rechnung einen Strich mit dem Vermerk „STORNO“. Auch hier hat mein Finanzamt noch nie moniert.
Ich hoffe ich konnte die Fragen zur Zufriedenheit beantworten. Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verüfung.
Viele Grüße
Nicole
Hi flo84-gz,
sorry, aber dafür musst du jemanden fragen der sich mit buchhaltung auskennt.
Wir vermerken diese dinge immer direkt im shop system, das die warenwirtschaft füttert.
beste grüsse
michel
http://www.elektro4000.de
Hallo,
Zu 1: Ja, Du solltest eine Storno-Rg erstellen, die du wahrscheinlich in deinem Shop in Bezug auf die Rechnung stellen kannst und auch sollst.(Rg.-Nr. Übernahme).
Zu 2.: Auch hier würde ich die gesamte Rechnung stornieren, wie oben, und dann eine neue richtige Rechnung erstellen. Der Zahlungseingang und die Erstattung werden dann auf die neue Rg. gebucht
Gruß
Hallo flo,
> Habe 2 kleine Fragen, wo ich gerade nicht weiter weiß, vllt. kann mir ja jemand dabei helfen:
>
> Betreibe einen Online Shop, wie verfahre ich mit Bestellungen, wo ich bereits die Rechnung geschrieben habe (wegen der fortlaufenden Rechnungsnummer ja nicht mehr löschbar), aber der Kunde diese nicht begleicht? Muss ich dazu eine Storno Rechnung schreiben? Habe ja weder Geld Ein-, noch Ausgänge?!
>
Um welche Shopsoftware handelt es sich denn?
Manche brauchen Stornobuchung, bei anderen kann man Rechnungen bearbeiten (vgl. Frage 2) oder gleich ganz löschen, wobei die Rechnungsnummer normalerweise dennoch nicht erneut vergeben wird.
> Und die 2te Frage:
> Ein Kunde bestellt 4 Artikel für Gesamt 40,00 Euro. Hat bereits gezahlt.
> Es sind jedoch nur 3 verfügbar und 10,00 müssen rückgebucht werden. Dann kommt ja auf die Storno Rechnunng nur der ausverkaufte Artikel drauf?
>
Entweder die 10,- stornieren (mit gleichem Steuersatz), oder eben (noch besser, falls in Ihrer Software technisch möglich), die ursprüngliche Rechnung ändern und als korrigierte Rechnung an den Kunden versenden.
Hoffe ein wenig geholfen zu haben
Herzliche Grüße
Ingo Steinke
Eine Bestellung kommt im Normalfall erst mit der
Lieferung zustande. Das bedeutet, solange kein Geld
eingeht, gibt es auch nichts zu tun. Kommt im Detail
jedoch auf die AGB’s an. Kauft ein Kunde mehr als
lieferbar, dann muss eine Gutschrift erstellt werden
und das Geld zurückbezahlt werden. Sonst hätte man zu
viel Geld in der Kasse bzw. auf dem Konto.
Gruss
Wolfgang
Habe 2 kleine Fragen, wo ich gerade nicht weiter weiß,
vllt.
kann mir ja jemand dabei helfen:
Betreibe einen Online Shop, wie verfahre ich mit
Bestellungen,
wo ich bereits die Rechnung geschrieben habe (wegen
der
fortlaufenden Rechnungsnummer ja nicht mehr löschbar),
aber
der Kunde diese nicht begleicht? Muss ich dazu eine
Storno
Rechnung schreiben? Habe ja weder Geld Ein-, noch
Ausgänge?!
Und die 2te Frage:
Ein Kunde bestellt 4 Artikel für Gesamt 40,00 Euro.
Hat
bereits gezahlt.
Es sind jedoch nur 3 verfügbar und 10,00 müssen
rückgebucht
werden. Dann kommt ja auf die Storno Rechnunng nur der
ausverkaufte Artikel drauf?
Sorry für die Anfänger Fragen, wäre jedoch für eine
kurze
Antwort sehr dankbar.
MFG