Online Shop: Keine Rückgabe ohne Kassenbon (Polen)

Guten Abend!

Man nehme folgenden Fall:

A (in Deutschland) kauft in einem polnischen Online Shop ein. Ware wird geliefert, allerdings passt die Ware nicht und wird zurückgeschickt. Alle dazu notwendigen Dokumente (v.a. der Original Kassenbon) wurden dem Paket beigelegt, bzw. so angebracht, dass durch ordnungsgemäßes Öffnen alle Dokumente vorfindbar sind.

B (Shopbetreiber) behauptet a) dass der Kassenbon fehle und b) eine Erstattung der Kosten ohne diesen nicht möglich sei. Die Ware soll nun zu A zurückgeschickt werden.

Wie ist de Rechtslage? Muss A das akzeptieren? In Deutschland wäre das ja nicht rechtens, wenn die Ware einwandfrei ist und aus allen Dokumenten hervorgeht, dass die Ware zu diesem Kunden A gehört. In den AGBs von B steht die Notwendigkeit des Bons auch drin, aber dieser ist ja nun verschollen.

Danke!

Hallo,

folgender Fall wuerde ich als Loesung annehmen.

  1. Warum macht man sich von dem beleg keine Kopie? Dann haette man auch das Problem nicht
  2. Das Widerrufsrecht und Rueckgaberecht bei Verbrauchervertraegen nach Par. 355 ff BGB hat seinen Ursprung in der Richtlinie 85/577/EWG, sowie 97/7/EG und wurde in das BGB 2002 eingefuegt.
    Es handelt sich hierbei um eine europarechtliche Norm, die mit Umsetzung in einzelstaatliches Recht (nationales Recht) Wirkung entfaltet bzw. bei Nichtumsetzung auch dem nationalen Recht nicht entgegensteht.
    Es ist daher nicht von Wichtigkeit um welche nationale Norm es sich handelt, sondern ob es sich um einen Mitgliedsstaat handelt.

Die Frage duerfte in diesem Punkt beantwortet sein.

  1. Ein Kassenbon ist nicht von Bedeutung wenn auf anderer Weise Nachweis erbracht werden kann, das das Glaeubiger-Schuldner-Verhaeltnis zustande gekommen ist.
    Bei Internet-Bestellungen gibt es normalerweise eine Bestelleingangsmail. Diese waere ausreichend, aber auch Zeugenbeweis etc.

folgender Fall wuerde ich als Loesung annehmen.

  1. Warum macht man sich von dem beleg keine Kopie? Dann haette
    man auch das Problem nicht

Der Bon ist weg. Inwiefern soll das jetzt noch eine Lösung sein?

Es ist daher nicht von Wichtigkeit um welche nationale Norm es
sich handelt, sondern ob es sich um einen Mitgliedsstaat
handelt.

Na sicher spielt es eine Rolle, um welchen Staat es sich handelt. Die Richtlinie ist eine Richtlinie und kein Gesetz; man darf zu Gunsten des verbrauchers durchaus von den Vorgaben abweichen. Mal ganz davon abgesehen, daß die Richtlinie nicht regelt, ob der Verkäufer die Vorlage von Belegen fordern darf.

Die Frage duerfte in diesem Punkt beantwortet sein.

Ganz und gar nicht.

  1. Ein Kassenbon ist nicht von Bedeutung wenn auf anderer
    Weise Nachweis erbracht werden kann, das das
    Glaeubiger-Schuldner-Verhaeltnis zustande gekommen ist.

Ist dies das Ergebnis fundierte Studien des polnischen Rechts?

Bei Internet-Bestellungen gibt es normalerweise eine
Bestelleingangsmail. Diese waere ausreichend, aber auch
Zeugenbeweis etc.

Ich fasse zusammen:
der Fragesteller soll sich eine Kopie des nicht mehr vorhandenen Kassenbons machen und zukünftig darauf verweisen, daß eine leicht zu fälschende Email ausreicht, wenn der beigelegte Kassenbon auf wundersame Weise verschwunden ist.

Ich bin mir sicher, daß der Fragesteller den Tag preisen wird, an dem er auf den Gedanken kam, seine Fragen hier zu stellen.

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Tatsächlich bin ich jetzt nicht weiter :wink: Der Bon ist und bleibt verschwunden. Eine Kopie hätte die Shopbetreiberin im Übrigen nicht akzeptiert. Sprich man ist ihrer Willkür ausgeliefert, da sie immer behaupten kann, das Teil sei weg. Dann hat sie den vollen Kaufpreis auf dem Konto und die im Einkauf günstigere Ware kommt wieder zurück zum Kunden, der damit nichts anfangen kann.

Die Frage aller Fragen ist tatsächlich, welches „Gesetz“ in einem solchen Fall für den Kunden gilt und was es darüber aussagt, welche Dokumente nötig sind. Mittlerweile habe ich ein wenig recherchiert und in Polen scheint es so zu sein, dass bei Kontrollen durch das Finanzamt der Kassenbon essentiell ist, aber in Ausnahmefällen und mit Engagement des Verkäufers auch andere Dokumente akzeptiert werden. Ist halt nur mehr Aufwand für den Verkäufer.

Aber wenn für diesen Fall das polnische Recht eh nicht gelten würde, wäre jegliche Grübelei darüber ja eh nutzlos.